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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 124/05
Bester Treffer:
IBRRS 2006, 3268; IMRRS 2006, 2359
Leasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Schadensersatz wegen Verunreinigungen durch Tabakkonsum
BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
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Rauchen in der Wohnung erlaubt / Schadensersatz bei „exzessivem“ Rauchen? – BGH entscheidet
(04.01.2008) „In der Wohnung und auf dem Balkon ist Rauchen erlaubt. In Gemeinschaftsräumen, wie Treppenhaus oder Aufzug, kann das Rauchen dagegen verboten werden“, fasst Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die aktuelle Rechtslage zusammen. „Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadensersatzansprüche des Vermieters aus. Die Streitfrage, ob dies auch bei ‚exzessivem’ Rauchen gilt, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 37/07) am 9. Januar 2008.“
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(04.01.2008) „In der Wohnung und auf dem Balkon ist Rauchen erlaubt. In Gemeinschaftsräumen, wie Treppenhaus oder Aufzug, kann das Rauchen dagegen verboten werden“, fasst Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die aktuelle Rechtslage zusammen. „Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadensersatzansprüche des Vermieters aus. Die Streitfrage, ob dies auch bei ‚exzessivem’ Rauchen gilt, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 37/07) am 9. Januar 2008.“
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