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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 301/13


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 0624
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 301/13

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19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3088; IMRRS 2021, 1268
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG zieht Mängelansprüche an sich: Erwerber ist nicht (mehr) prozessführungsbefugt!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2019 - 14 U 253/10

1. Grundsätzlich steht dem Erwerber einer Eigentumswohnung die Befugnis zu, seine individuellen Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem Veräußerer selbstständig zu verfolgen. Dies gilt auch für Rechte, die auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftlich gezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind.

2. Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte an sich, begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit. Ein selbstständiges Vorgehen des Erwerbers ist ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Eigentümergemeinschaft abweichende Mangelbeseitigungsmaßnahmen beschließt oder ganz bzw. teilweise auf bestimmte Maßnahmen verzichten will.

3. Die Begründung der gekorenen Ausübungsbefugnis des Verbands hat zur Folge, dass die einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr prozessführungsbefugt sind.

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IBRRS 2019, 0712; IMRRS 2019, 0270
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Muss ein Altbaukeller gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden?

KG, Urteil vom 19.02.2019 - 21 U 40/18

1. Ist in einem Vorschussprozess vor der Durchführung der Mängelbeseitigung noch unklar, welche Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen erforderlich sein werden, und lässt sich die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten deshalb nur innerhalb eines Rahmens eingrenzen, hat das Gericht den zu zahlenden Vorschuss gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung innerhalb dieser Spanne festzusetzen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10.04.2003 - VII ZR 251/02, IBRRS 2003, 1236).*)

2. Zur Pflicht eines Bauträgers im vorliegenden Fall, einen Altbaukeller bestmöglich gegen Feuchtigkeit zu isolieren.*)

3. Die Partei eines Rechtsstreits muss ihre eigene Rechtsposition nicht kritischer hinterfragen als das erstinstanzliche Gericht. Holt sie einen Parteivortrag in der Berufungsinstanz nach, den das erstinstanzliche Gericht nicht für erforderlich gehalten hat, kann dies folglich nicht verspätet sein.*)




IBRRS 2020, 2604; IMRRS 2020, 1070
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2018 - 29 U 163/17

1. Die von einem Bauträger in den Erwerberverträgen gestellte Klausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV erfolgt, benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

2. Wird eine förmliche Abnahme vereinbart und fehlt unter dem "Prüfbericht zur Baustellenbegehung" sowohl die Unterschrift des Auftraggeber- als auch des Auftragnehmervertreters, ist das Dokument lediglich Entwurf geblieben.

3. Die vereinbarte, aber fehlende förmliche Abnahme schließt die Möglichkeit der konkludenten Abnahme grundsätzlich aus. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Parteien einvernehmlich auf eine zunächst vereinbarte förmliche Abnahme verzichtet haben. Das hat der Auftragnehmer bzw. Bauträger darzulegen und zu beweisen.




IBRRS 2019, 0937; IMRRS 2019, 0350
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme benachteiligt Erwerber unangemessen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.04.2018 - 13 U 1908/16

1. Eine Abnahmeklausel im Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme des sonstigen Gemeinschaftseigentums und der Garage nach vollständiger Fertigstellung durch den Verwalter und mindestens zwei von der Eigentümerversammlung gewählten Käufer erfolgt und diese Personen vom Käufer unwiderruflich zur Abnahme und Vornahme aller hierzu erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen und Erklärungen bevollmächtigt werden", benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

2. Der Bauträger kann sich auf das Fehlen der Abnahme nicht berufen, wenn er diese durch die Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung selbst verhindert und den Anschein einer Abnahme erweckt hat.

3. Eine Vorschussklage ist, wenn die richtige Sanierung im Voraus nicht zu bestimmen ist, nur insoweit begründet, als die Mindestkosten festgesetzt werden können. Kann der Sachverständige nicht sicher voraussagen, ob eine kostengünstigere oder eine kostenträchtigere Sanierung notwendig sein wird, so kann - jedenfalls bei ganz erheblichen Unterschieden - Vorschuss nur in Höhe der kostengünstigeren Variante zuerkannt werden.

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IBRRS 2018, 1728; IMRRS 2018, 0625
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger bestellt Erstverwalter: Abnahmeerklärung ist unwirksam!

OLG München, Urteil vom 24.04.2018 - 28 U 3042/17 Bau

1. Die von einem Bauträger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, wonach der Bauträger einen (mit ihm wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen) Erstverwalter bestellen kann, ist unwirksam.

2. Die von einem nicht wirksam bestellten Erstverwalter erklärte Abnahme ist unwirksam mit der Folge, dass die Frist für den Beginn der Verjährungsansprüche für Mängel nicht zu laufen beginnt.

3. Preist der Bauträgers im Verkaufsprospekt das Objekt als "Stadtwohnung der Spitzenklasse" an, können die Erwerber davon ausgehen, dass die Wohnung nicht nur über den Mindestschallschutz verfügt. Auch bei entgegenstehender vertraglicher Vereinbarung schuldet der Bauträger mindestens einen erhöhten Schallschutz.




IBRRS 2018, 2674; IMRRS 2018, 0963
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch den Erstverwalter: Auch nicht bei Zuziehung eines ö.b.u.v. Sachverständigen!

OLG München, Beschluss vom 09.04.2018 - 13 U 4710/16

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (BGH, IBR 2013, 686 = IMR 2013, 471). Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass zur Abnahme ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzuzuziehen ist.

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IBRRS 2017, 2662; IMRRS 2017, 1087
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahmeklausel unwirksam: Muss der Bauträger die aufgelaufenen Verwaltungskosten tragen?

OLG München, Urteil vom 09.05.2017 - 9 U 2687/16 Bau

Die aus AGB-rechtlichen Gründen (hier: Unwirksamkeit der Abnahmeklausel) nicht wirksam erklärte Abnahme der im Gemeinschaftseigentum stehenden Bausubstanz hat nicht zur Folge, dass der Bauträger auch noch nach Übergabe an die Erwerber die laufenden Kosten der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung zu tragen hat.

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IBRRS 2017, 1396; IMRRS 2017, 0555
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Unwirksame Klauseln in einem Fertighausvertrag

OLG Koblenz, Urteil vom 02.03.2017 - 2 U 296/16

1. In einem Fertighausvertrag sind wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 12 b BGB folgende Bestimmungen unwirksam:

- "Mit Unterzeichnung dieses Hausvertrags bestätigt der Bauherr, folgende Vertragsbestandteile ordnungsgemäß erhalten, gelesen und verstanden zu haben: ..."

- "Der Bauherr versichert, dass er Eigentümer des vorstehend bezeichneten Grundstücks ist, dass das Grundstück bebaubar ist und das Grundstück auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und nicht auf einer Insel liegt."

- "Der Bauherr erklärt hiermit ausdrücklich, dass er sich über die Zulässigkeit des von ihm geplanten Bauvorhabens vor Abschluss dieses Vertrags beim zuständigen Bauamt und anderen zuständigen Behörden unterrichtet hat."

2. In einem Fertighausvertrag sind wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB folgende Bestimmungen unwirksam:

- "Werden aus baurechtlichen Gründen oder weil sich DIN-Normen oder diesen vergleichbare technische Vorgaben geändert haben, Änderungen erforderlich, so kann das Unternehmen diese vornehmen, sofern hierdurch keine Wertminderung eintritt und diese Änderungen für den Bauherren zumutbar sind."

- "Der endgültige Preis wird dann anhand der jeweils gültigen Preisliste vom Unternehmen festgelegt."

- "Werden aufgrund behördlicher Auflagen Leistungsänderungen erforderlich, trägt der Bauherr die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten."

3. In einem Fertighausvertrag sind folgende Bestimmungen unwirksam:

- "Die vorstehenden Zahlungsbedingungen sind erfüllt, wenn die entsprechenden Leistungen im Wesentlichen erbracht sind."

- "Das Fehlen einzelner Leistungen und das Vorliegen von Mängeln stehen der Fälligkeit einzelner Zahlungen nicht entgegen."

- Sowie ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zahlungsplan bzw. der ersten Abschlagszahlung der Hinweis "Im Übrigen gilt § 632a Abs. 3 BGB."

Unwirksame Abnahmefiktionen in einem Fertighausvertrag

4. In einem Fertighausvertrag sind wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 5, § 309 Nr. 2 und § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB folgende Bestimmungen unwirksam:

- "Falls eine förmliche Abnahme aus Gründen, die der Bauherr zu vertreten hat, unterbleibt, gelten die Leistungen des Unternehmens als abgenommen mit Ablauf von 12 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistungen."

- "Hat der Bauherr das Haus oder einzelne Räume in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist."

5. In einem Fertighausvertrag sind folgende Bestimmungen nach § 309 Nr. 2, § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam:

- "Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten seine Darlehensauszahlungsansprüche gegenüber der das Bauvorhaben finanzierenden Bank, dem Kreditinstitut oder dem Versicherungsunternehmen an das Unternehmen abzutreten. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenen Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn gegenüber dem Unternehmen. Der Bauherr wird sein Finanzierungsinstitut anweisen, die Darlehensvaluta gemäß den im Darlehensvertrag und im Hausvertrag vereinbarten Bedingungen an das Unternehmen auszuzahlen."

- Ziffer 2. wird aufgrund des Klauselumfangs nur gekürzt und sinngemäß wiedergegeben: "Soweit der Bauherr die Vergütung aus vorhandenem Eigenkapital erbringt, ist dieses auf ein gesondert einzurichtendes Bankkonto einzuzahlen und der Anspruch auf Auszahlung zur Sicherheit an das Unternehmen abzutreten."

6. In einem Fertighausvertrag, der auch die Lieferung sog. "Ausbaupakete", die der Verbraucher in Eigenleistungen verbaut, vorsieht, ist folgende Bestimmung unwirksam:

"Offensichtliche Mängel gelieferter Ausbaupakete müssen die Bauherren dem Unternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen. Dasselbe gilt, wenn das Unternehmen offensichtlich eine zu geringe oder Mehrmenge geliefert hat. Unterlässt der Bauherr in diesen Fällen die rechtzeitige Mitteilung, kann er die entsprechenden Mängel bzw. Mehrmengen bei den Ausbaupaketen nicht mehr geltend machen."




IBRRS 2017, 0624
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 301/13

1. Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.*)

2. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels im Wege der Selbstvornahme genügt dafür nicht. In diesem Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis dagegen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertig gestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen.*)

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1 Nachricht gefunden
Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!
(16.02.2017) Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen. Er kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis ...
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5 Leseranmerkungen gefunden
Kein Abrechnungsverhältnis!
Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
 R 
Erstverwalter steht "im Lager des Bauträgers": Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2024, 72
Endloses Recht auf Abnahme?
Leseranmerkung von RiOLG Susanne Schimkus-Morkel, stv. Vors. 9. Zivilsenat, Mün zu
 R 
Gemeinschaftseigentum nicht abgenommen: Erfüllungsansprüche nach 10 Jahren verjährt!
(David Greiner)
Dokument öffnen IBR 2021, 131

9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
I. Grundlegende Konzeption
1. Abgrenzung zum Kauf

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
B. Anwendbarkeit der §§ 634 ff. BGB vor und nach der Abnahme

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
N. Verjährung in Architekten- und Ingenieurverträgen

§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
IV. Rechtswirkungen der Abnahme

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
II. Fälligkeit ohne Abnahme
3. Abrechnungsverhältnis

§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VI. Eintritt der Abnahmewirkungen ohne Abnahme

20 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers
II. Inhalt der Regelung
4. Besondere Schutzaufgaben
G. § 4 Abs. 6 VOB/B: Beseitigung vertragswidriger Stoffe und Bauteile
III. Inhalt der Regelung
3. Selbsthilferecht des Auftraggebers
I. § 4 Abs. 8 VOB/B: Pflicht des Auftragnehmers zur Selbstausführung der Leistung
I. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B: Ausführung im eigenen Betrieb
2. Inhalt der Regelung
b) Ausnahme von der Eigenleistung

§ 5 VOB/B Ausführungsfristen (Plücker)
E. § 5 Abs. 4 VOB/B

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B
III. Mindestanforderungen der Behinderungsanzeige
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B
II. Rechtsfolge: Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens
1. Kausalitätsnachweis - Prozessuale Darlegungsanforderungen
b) Bauablaufbezogene Darstellung

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen
II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme)

§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
C. Fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB
II. Tatbestandsvoraussetzungen
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2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

1. Allgemeines/Rechtslage nach BGB (VOB/B § 4 Rn. 137-142)

3. § 8 Abs. 3 VOB/B (VOB/B § 8 Rn. 160-165)


2 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

e) Haftung ( Rn. 28-32)

II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

d) Festlegungen zur Herstellungsart ( Rn. 23-27)


1 Abschnitt im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

ff) Abnahmesurrogate; insbesondere: das Abrechnungsverhältnis ( Rn. 466-471)