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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 44/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 0545; IMRRS 2010, 0334
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrekte Buchhaltung bzgl. Instandhaltungsrücklage

BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 149 BGH - Jahresabrechnung: Wie sind Zahlungen auf die Rücklage zu buchen?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 1326; IMRRS 2011, 0940
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilungsschlüssel bei Jahresabrechnung durch Verwalter

BGH, Urteil vom 04.03.2011 - V ZR 156/10

1. In die Jahresabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat.*)

2. Maßgeblich für die Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen ist der jeweils einschlägige Verteilungsschlüssel, wie er sich aus einer Vereinbarung, einem Beschluss nach § 16 Abs. 3, 4 WEG, aus § 16 Abs. 2 WEG oder einer gerichtlichen Entscheidung ergibt. Steht ein Ersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine von dem einschlägigen Umlageschlüssel abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder sonst feststeht.*)

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IBRRS 2012, 1599; IMRRS 2012, 1165
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist Verschmelzung von Verwalterfirmen wirksam?

AG Koblenz, Urteil vom 12.11.2010 - 133 C 98/10 WEG

Ohne Eintragung im Handelsregister ist die Verschmelzung einer bestellten Verwalterfirma mit einer anderen Verwalterfirma nicht wirksam.

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IBRRS 2010, 4802; IMRRS 2010, 3532
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten nachteiliger baulicher Veränderungen

AG München, Urteil vom 23.09.2010 - 483 C 487/10

1. Eine teleologische Reduktion von § 16 Abs. 6 Satz 1 2. Halbs. WEG bei nachteiligen baulichen Veränderungen findet nicht statt.

2. Die Kostenbefreiung des § 16 Abs. 6 2. Halbs. WEG greift auch im Falle der unterbliebenen Zustimmung zu einer nachteiligen baulichen Veränderung, ohne dass es der vorherigen Anfechtung der Baumaßnahme als solcher bedürfte.

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IBRRS 2010, 2925; IMRRS 2010, 2121
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung eines Umlageschlüssels

BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09

1. Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.*)

2. Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird.*)

3. Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.*)

4. § 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.*)

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IBRRS 2011, 0603; IMRRS 2011, 0440
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG - Zur Darstellung der Instandhaltungsrückstellung und Konten der WEG

AG Hannover, Urteil vom 01.06.2010 - 484 C 13827/09

Der Soll - Betrag der beschlossenen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage darf nicht als nur fiktive Ausgabe angesetzt werden. Die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Abrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. Schon gar nicht darf bei der Darstellung der Rücklage der Soll - Betrag als Zugang nachvollzogen werden, obwohl der Ist - Eingang geringer ist. Diese Rechtslage gilt auch für Abrechnungszeiträume vor 04.12.2009 lagen.

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IBRRS 2010, 4565; IMRRS 2010, 3346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnung bei unzureichender Wärmeverbrauchserfassung

AG Brühl, Urteil vom 26.04.2010 - 23 C 587/08

1. Werden lediglich 12,34% des Wärmeverbrauchs durch die elektronischen Erfassungsgeräte bei einer Einrohrheizung abgebildet und sind die Kosten zu 70% nach Verbrauch umzulegen, so muss nach einem nicht verbrauchabhängigen Maßstab, d. h. der Wohnfläche oder dem umbauten Raum der beheizten Räume, abgerechnet werden.

2. Die Festlegung des Abrechnungsmaßstabes im Rahmen der Vorgaben der Heizkostenverordnung liegt im Ermessen der Wohnungseigentümer.

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IBRRS 2010, 0545; IMRRS 2010, 0334
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrekte Buchhaltung bzgl. Instandhaltungsrücklage

BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09

1. Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.*)

2. Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).*)

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IBRRS 2011, 0598; IMRRS 2011, 0436
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung und Eigentümerwechsel: Fälligkeitstheorie

LG Köln, Urteil vom 07.10.2001 - 29 S 57/10

Beschlüsse über Abrechnungen wirken objektbezogen und gelten für den jeweiligen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer unabhängig davon, wer in der Einzelabrechnung benannt ist. Daher ist es unschädlich, wenn bei einem Eigentümerwechsel der Verwalter zwei Abrechnungen erstellt, sofern er beide dem Erwerber zuleitet.

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