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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 202/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 2805; IMRRS 2011, 2013
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufvertrag - Kein Rücktritt bei unerheblichen Mängeln!

BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 202/10


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3590; IMRRS 2012, 2594
BauträgerBauträger
Geringfügige Schallschutzmängel berechtigen nicht zum Rücktritt!

LG Tübingen, Urteil vom 28.09.2011 - 2 O 129/10

1. Haben die Parteien eines Bauträgervertrags keine einzuhaltenden Schallschutzwerte vereinbart, muss der Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandard entsprechen. Der Erwerber kann insoweit erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertig gestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.

2. Können geringfügige Schallschutzmängel beseitigt werden, ohne dass die Kosten hierfür 10% des Kaufpreises überschreiten, stellen sie keine erheblichen Mängel dar, die zum Rücktritt berechtigen. Der rücktrittwillige Erwerber muss vielmehr die Nachbesserung dulden, sofern diese ohne Beeinträchtigung der Wohnung und ohne Verlust von Wohnfläche durchgeführt werden kann.

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IBRRS 2011, 2805; IMRRS 2011, 2013
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufvertrag - Kein Rücktritt bei unerheblichen Mängeln!

BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei einem behebbaren Mangel ausgeschlossen, wenn die Kosten seiner Beseitigung im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig sind. Das ist - auch im gehobenen Preissegment - jedenfalls dann der Fall, wenn die Mängelbeseitigungskosten ein Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen.*)

Für die Frage der Erheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB kommt es auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung nur dann an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungewiss ist, etwa weil auch der Verkäufer sie nicht feststellen konnte.*)





1 Nachricht gefunden
BGH: Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels
(29.06.2011) Der Bundesgerichtshof hat am 29.06.2011 eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.
Dokument öffnen mehr…


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

n) Pauschalierungsklauseln bei Vertragsbeendigung. ( Rn. 125-126)

V. Mangelbeseitigungsverlangen (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 35)




2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

b) Entbehrlichkeit der Abhilfefrist oder Abmahnung (BGB § 650q Rn. 668-672)