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1372 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 1353 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 43 Beiträge gefunden |
| IMR 2024, 346 | BGH - Ausschluss der Heimfallvergütung bei Vertrag zwischen Gemeinde und Verein zulässig! |
| IBR 2022, 95 | BGH - Eigentümer und Vermieter nicht identisch: Kauf bricht Miete! |
| IMR 2019, 381 | KG - Grundbucheinsicht für Politiker? |
| IMR 2017, 1037 | OLG Schleswig - Ein vom Mieter vorgenommener Überbau wird grundsätzlich nicht Eigentum des Vermieters |
| IBR 2017, 1033 | OLG Koblenz/BGH - Unwirksame Tatsachenbestätigungen in einem Fertighausvertrag |
| IBR 2017, 436 | OLG Koblenz/BGH - Erwerber muss Mängel nicht unverzüglich rügen! |
| IBR 2017, 435 | OLG Koblenz/BGH - Änderungsvorbehalte sind unwirksam! |
| IBR 2017, 322 | OLG Koblenz/BGH - Fertighaus-Verkäufer kann sich Anspruch auf Darlehensauszahlung nicht abtreten lassen! |
| IBR 2017, 321 | OLG Koblenz/BGH - Keine Abnahme durch Ingebrauchnahme! |
| IBR 2017, 320 | OLG Koblenz/BGH - Fertighaus-Erwerber muss bei fehlenden Restleistungen und Mängeln nicht zahlen! |
| 3 Aufsätze gefunden |
IBR 2011, 1004 | 168 Volltexturteile gefunden |
Bankrecht
BGH, Urteil vom 21.10.2025 - XI ZR 187/23
Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Fortführung Senatsurteile vom 03.12.2024 - XI ZR 75/23, IMRRS 2025, 0039 = BGHZ 242, 227, und vom 20.05.2025 - XI ZR 22/24, IMRRS 2025, 0731 = BGHZ 244, 50).*)
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Grundbuchrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.10.2024 - 20 W 186/24
Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, ist mit dem Inkrafttreten des MoPeG uneingeschränkt grundbuchfähig.*)
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Immobilien
BGH, Urteil vom 19.01.2024 - V ZR 191/22
1. Vereinbart eine Gemeinde als Grundstückseigentümerin mit einem Privaten in einem Erbbaurechtsvertrag den Ausschluss der Heimfallvergütung, verstößt dies für sich genommen nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB.*)
2. Der Ausschluss der Heimfallvergütung führt dazu, dass die Geltendmachung des Heimfallanspruchs einer strengen Ausübungskontrolle im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des gemeindlichen Handelns unterliegt. Die Forderung nach der vergütungslosen Rückübertragung des Erbbaurechts kann sich insbesondere dann als unverhältnismäßig darstellen, wenn der Heimfall nicht auf einer schwer wiegenden Vertragsverletzung des Erbbauberechtigten beruht, das Bauwerk ganz oder weitestgehend fertig gestellt ist, der Erbbauberechtigte erhebliche Investitionen getätigt hat und die Gemeinde absehbar in der Lage sein wird, das Bauwerk anderweitig zu nutzen oder zu verwerten.*)
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Steuerrecht
BFH, Urteil vom 25.04.2023 - II R 10/21
Bei einer Besteuerung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, wenn die nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG erforderlichen Angaben in Bezug auf ein Grundstück vollständig fehlen.*)
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Immobilien
OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20
1. Der Mietwert der Wohnung multipliziert mit einem Nutzungsfaktor für die sog. Mischnutzung ist ein zulässiger Maßstab der Zweitwohnungsteuer.*)
2. Die Ermittlung des Mietwerts nach der auf 12 Monate hochgerechneten, aufgrund des Mietvertrages im Erhebungszeitraum geschuldeten Nettokaltmiete ist zulässig. Wird auf die geschuldete Nettokaltmiete abgestellt, schließt dies die Anwendung dieser Regelung auf Fälle aus, in denen der Eigentümer Nutzer und Innehaber der Zweitwohnung ist.*)
3. Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe in Anlehnung an den jeweils aktuellen Mietspiegel ist nicht zu beanstanden.*)
4. Ein Steuersatz von 14 v. H. der Jahresnettokaltmiete als Mietwert wirkt nicht erdrosselnd.*)
5. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Möglichkeit zur Eigennutzung einer Zweitwohnung vertraglich ausgeschlossen ist, muss auf den Wortlaut und den Inhalt bestehender Verträge abgestellt und von deren Einhaltung ausgegangen werden, sofern dem nicht konkrete Anhaltspunkte entgegenstehen. Daher genügt nicht schon jeder formal-vertragliche Ausschluss über die Verfügbarkeit der Zweitwohnung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.2014 - 9 ME 230/13, NVwZ 2014, 1040).*)
6. Die Nachholung der Schätzung der Nettokaltmiete aufgrund eines rückwirkend ersetzten Steuermaßstabs ist zulässig und beruht nicht auf einem vorherigen sog. Schätzausfall.*)
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Immobilien
EuGH, Urteil vom 09.02.2023 - Rs. C-555/21
Art. 25 Abs. 1 Richtlinie 2014/17/EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die vorsieht, dass das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits nur die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten umfasst, nicht entgegensteht.*)
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Immobilien
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.09.2022 - 10 U 278/21
1. Eine Berufung, mit der lediglich eine andere Urteilsbegründung begehrt wird (hier: Rückübertragung des Erbbaurechts wegen des Heimfallrechts und nicht wegen des Wiederkaufs; Zahlung nicht aufgrund eines Schadensersatzanspruchs, sondern als Erbbauzins) ist unzulässig, weil die erforderliche formelle Beschwer fehlt.*)
2. Die wirksame Ausübung des Heimfallrechts führt nicht zu einer Beendigung des Erbbaurechts, denn der Heimfall ist als schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des Erbbaurechts an den Grundstückseigentümer ausgestaltet. Vielmehr endet das Erbbaurecht mit dessen Löschung im Grundstücksgrundbuch.*)
3. Die Kaufberechtigung des Erbbauberechtigten i.S.d. § 2 Nr. 7 ErbbauRG kann durch Vertrag näher geregelt werden. Es ist deshalb zulässig, die Verkaufsverpflichtung des Grundstückseigentümers mit einem Recht des Wiederkaufs zu verknüpfen, das damit Teil des Erbbaurechts wird.*)
4. Auch wenn gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 ErbbauRG im Fall eines Heimfallanspruchs eine angemessene Vergütung für das Erbbaurecht vertraglich ausgeschlossen werden kann, ist dies einer öffentlichen Körperschaft untersagt, wenn der Erbbaurechtsvertrag dann gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB) verstößt und zu einer unzumutbaren Belastung für den Vertragspartner der öffentlichen Körperschaft führt. Das ist dann der Fall, wenn der öffentlichen Körperschaft bei Ausübung des Heimfallrechts eine im Rahmen des Erbbaurechts vom Erbbauberechtigten bestimmungsgemäß geschaffene erhebliche Werterhöhung entschädigungslos zu Gute käme.*)
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Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 17.05.2022 - 4 U 19/21
Die Gesamtheit aller Eigentümer von im Gebiet eines Ferienparks belegenen Grundstücken bildet nicht schon deshalb keine Bruchteilsgemeinschaft i.S.d. §§ 741 ff. BGB, weil es keine Sache - etwa ein Grundstück - gäbe, an dem alle Mitglieder Miteigentum hätten. Denn Objekt einer Bruchteilsgemeinschaft können Rechte aller Art, nicht nur Vermögensrechte, sein, die eine Mehrheit von Berechtigten zulassen. So kann auch der Besitz Gegenstand einer Gemeinschaft i.S.d. § 741 BGB sein. Die Beteiligten halten dann gemeinsam Mitbesitz i.S.d. § 866 BGB.
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Öffentliches Recht
VerfGH Bayern, Beschluss vom 26.04.2022 - Vf. 5-VII-19
1. Die in Art. 24 Abs. 4 GO geregelte Möglichkeit, gemeindliche Wasserversorgungsunternehmen in Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang zum Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul zu berechtigen, und die Regelung in Art. 94 Abs. 4 GO, wonach die Gemeinde abhängig vom Umfang ihrer Beteiligung an Wasserversorgungsunternehmen in Privatrechtsform für die entsprechende Anwendung des Widerspruchsrechts Sorge zu tragen hat oder darauf hinwirken soll, sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.*)
2. Soweit in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 106 Abs. 3 BV) überhaupt eingegriffen wird, verfolgt Art. 24 Abs. 4 GO einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck und ist zur Zweckerreichung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.*)
3. Der durch Art. 24 Abs. 4 GO mit der Ermöglichung des Einsatzes elektronischer Wasserzähler bewirkte Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 100, 101 BV) dient hochrangigen Schutzgütern, insbesondere dem Schutz der Trinkwasserhygiene und damit von Leib und Leben der an das Leitungsnetz angeschlossenen Bevölkerung, und ist angesichts der engen Zweckbestimmung für die Datenspeicherung und -verarbeitung in der Vorschrift selbst und der Geltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung im Übrigen nicht unverhältnismäßig.*)
4. Eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 100, 101 BV), das vor Einwirkungen schützt, welche die menschliche Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinn beeinträchtigen, liegt nicht vor. Es ist nicht festzustellen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden ausgehen, die vom Schutzbereich dieses Grundrechts umfasst sind.*)
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Nachbarrecht
BGH, Urteil vom 16.04.2021 - V ZR 85/20
1. Ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt nicht in Betracht, wenn der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks eine Zufahrt zu diesem in zumutbarer Weise über ein anderes, in seinem Eigentum stehendes Grundstück errichten kann; in diesem Fall kann das Notwegerecht allenfalls befristet und längstens bis zur Herstellung der anderweitigen Verbindung mit dem öffentlichen Weg zugesprochen werden.*)
2. Erfordert die Errichtung einer Zufahrt zu dem verbindungslosen Grundstück eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans und kommt in Betracht, dass der Eigentümer einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf deren Erteilung hat, ist es ihm grundsätzlich zuzumuten, diesen gerichtlich durchzusetzen; ob eine solche Klage vor den Verwaltungsgerichten hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, muss das Zivilgericht bei der Entscheidung über das Bestehen des Notwegerechts in eigener Zuständigkeit prüfen.*)
3. Ein durch eine Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht gewährt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks einen Vorteil i.S.v. § 1019 BGB nur für dieses, nicht aber für weitere, in seinem Eigentum stehende oder von ihm genutzte Grundstücke; eine Benutzung des dienenden Grundstücks auch für Zwecke anderer Grundstücke als des herrschenden ist grundsätzlich widerrechtlich (Bestätigung von Senat, Urteil vom 05.10.1965 - V ZR 73/63, BGHZ 44, 171; Urteil vom 06.06.2003 - V ZR 318/02, IBRRS 2003, 1962 = WM 2004, 190).*)
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| 78 Nachrichten gefunden |
(25.11.2025) Bolzplätze sind eine tolle Sache zur Freizeitgestaltung insbesonder der jungen und jüngeren Generationen. Aber sie verursachen naturgemäß auch viel Lärm, von dem sich die angrenzenden Nachbarn oftmals gestört fühlen. Wann ist ein Bolzplatz zulässig, wie darf er genutzt werden und welche Rechte haben die Anwohner?
mehr… (21.08.2025) Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. haben am Mittwoch in Hannover auf die gravierenden Folgen der Grundsteuerreform hingewiesen. Entgegen dem politischen Versprechen der aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform hat rund ein Drittel aller Kommunen in Niedersachsen im Jahr 2025 Hebesätze festgesetzt, die - teilweise deutlich - über den sogenannten. "aufkommensneutralen Hebesätzen" liegen. Dadurch müssen sowohl Haus- und Grundstückseigentümer als auch Mieter vielerorts deutlich höhere Grundsteuern zahlen als noch im Vorjahr.
mehr… (12.02.2025) Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließt. Dennoch wird der hydraulische Abgleich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) häufig unzureichend oder gar nicht durchgeführt, obwohl er eine zwingende Voraussetzung für einen optimierten und energieeffizienten Anlagenbetrieb ist.
mehr… (07.02.2025) Baudenkmale und denkmalwerte Gebäude sind lebendige Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur. Ihre Erhaltung ist ein zentraler Bestandteil des kulturellen Erbes, doch bei der Pflege und Nutzung historischer Gebäude kommen zahlreiche Herausforderungen auf Planer und Bauherren zu.
mehr… (09.01.2025) Abluft-Wärmepumpen sind eine energieeffiziente Lösung, die vor allem im Neubau und bei Sanierungen aufgrund strengerer gesetzlicher Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden immer gefragter werden. Die Richtlinie VDI 4650 Blatt 3 bietet erstmals ein normatives Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Jahresarbeitszahlen (JAZ) von Abluft-Wärmepumpen, die in der Heizungs- und Lüftungstechnik zunehmend an Bedeutung gewinnen.
mehr… (04.09.2024) Immobilienwirtschaft zum Vorschlag für einfaches Bauen: "Werden diese Pläne nicht deutlich verbessert, dann werden wir den Gebäudetyp E unter ,E wie Enttäuschung' verbuchen müssen"
Die Pläne der Bundesregierung für den neuen Gebäudetyp E erfüllen aus Sicht der Immobilienwirtschaft nicht annähernd die geweckten Erwartungen. "In dem Referentenentwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz vermissen wir das Entscheidende - konkrete, belastbare Vorschläge, wie Bauen tatsächlich schneller, einfacher und kostengünstiger werden kann", ...
mehr… (02.08.2024) Die Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), figawa e.V. (figawa), Deutscher Verband für Facility Management e.V. (gefma) und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) informieren erstmals gemeinsam über gesetzliche Vorgaben und technische Grundanforderungen, die bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden einzuhalten sind. Informationen und Empfehlungen für die Trinkwasserinstallation ergänzen die Auskunft.
mehr… (12.03.2024) Um die Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung ging es in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 11. März 2024. Gegenstand war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8723) mit dem Titel "Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen".
mehr… (19.01.2024) Der unter anderem für das Erbbaurecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Gemeinde, die als Grundstückseigentümerin mit einem Privaten in einem Erbbaurechtsvertrag den Ausschluss der Vergütung für das Erbbaurecht beim Heimfall vereinbart, allein hierdurch nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung verstößt. Allerdings unterliegt die Geltendmachung des Anspruchs auf vergütungslose Rückübertragung des Erbbaurechts einer strengen Ausübungskontrolle im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
mehr… (17.10.2023) Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die am Montagnachmittag an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz (20/8654). So sollten etwa die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Mit dem WPG dürfe kein "Bürokratiemonster" geschaffen werden, das alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem einzigen Bestandskataster erfasse. Der Fokus auf Wasserstoff wurde kritisch gesehen. Darüber hinaus gab es auch Forderungen, die mehr Tempo bei der Umsetzung des WPG anmahnten.
mehr… | 19 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
Grundbuchfähigkeit der GbREntwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) - Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (Auszug)
(vom 17.06.2009)
Text Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (in den Bundesrat eingebracht durch die Länder Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt)
(vom 04.02.2003)
Text Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Einführungserlass VOB, VOF und VOLEinführungserlass zur Dritten Änderungsverordnung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF)
(vom 30.10.2006)
Text Einführungserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzgl. der Eignungsnachweise durch Präqualifikationen
(vom 16.01.2006)
Text Gutachten/Empfehlungen
Gutachten VOB/BGutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes über die Richtlinie 93/13/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und ihre Bedeutung für die VOB Teil B [Zusammenfassung]
(vom 01.04.2004)
Text Merkblätter/Broschüren
Ratgeber Altbauerneuerung - Verbraucherinformation des BSB e.V.Ratgeber Altbauerneuerung - Instandhalten und Modernisieren; Verbraucherinformation des BSB e.V.
(vom 20.12.2005)
Text Sonstige
Vertragsbedingungen im Deutschen SpezialtiefbauEinheitliche Angebots- und Vertragsbedingungen im Deutschen Spezialtiefbau vom Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau e.V.
(vom 02.09.2010)
Text | 2 Interviews gefunden |
Zur Fortentwicklung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen haben sich Fachleute zum Deutschen Baugerichtstag e.V. zusammengeschlossen. Zu Hintergründen und Zielen des 2006 erstmals stattfindenden Kongresses äußert sich im Folgenden einer der Mitinitiatoren.
Volltext Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat auf seiner Sitzung vom 02.05.2002 Änderungen der VOB/B beschlossen, die Herr Dr. Kratzenberg, Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, in dem folgenden Gespräch vorstellt.
Volltext | 168 Normen gefunden |
§ 5Vereine und Stiftungen (Stand: 28.03.2020)
§ 34aBewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 30.05.2017)
§ 34aBewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 01.12.2016)
UKlaG (Unterlassungsklagengesetz)
§ 14Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung (Stand: 13.01.2018)
| 682 Leseranmerkungen gefunden |
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OLG Celle, Urteil vom 19.12.2025 - 4 U 156/25 Leseranmerkung von Frank Thiele zu
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Problem: Wohnraummietrecht Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Verwunderlich - das ist doch alles nicht neu. Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Klimaneutraler Gebäudebestand 2045 Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Endloses Recht auf Abnahme? Leseranmerkung von RiOLG Susanne Schimkus-Morkel, stv. Vors. 9. Zivilsenat, Mün zu
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Widerspruch Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Falscher Maßstab für sekundäre Darlegungslast Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Zirkelschluss - es bestehen hinreichend Ansprüche des Bestellers Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Leseranmerkung zur OLG Braunschweig, Urteil vom 20.6.2019 - 8U 62/18 Stellungnahme des Autors (Prof. Thomas Karczewski) zu
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Beendigung des eingetretenen Verzugs übersehen Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
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| 5 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Bauprodukte| 3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
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C. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag |
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§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
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F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung |
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§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
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C. § 650p Abs. 1 |
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V. Geschuldete Leistungen / Vertragspflichten |
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1. Vertraglich vereinbarte Leistungen - Grundsätze zur Vertragsauslegung |
| 2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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Einleitung (Bolz/Rodemann) |
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A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz) |
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I. Allgemeines |
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§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
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B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel |
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II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B |
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4. Art der Herstellung |
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b) Anerkannte Regeln der Technik |
| 1 Abschnitt in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
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§ 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung (R. Roos) |
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II. Leistungsbild Technische Ausrüstung |
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3. § 55 Abs. 3 iVm Anlage 15 Nr. 15.1 - Grundleistungen und Besondere Leistungen |
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c. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
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aa. Grundleistungen der Leistungsphase 3 |
| 36 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
9. Die Parteifähigkeit von Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit (ZPO § 50 Rn. 26-27)
4. Gründung und Liquidation (ZPO § 17 Rn. 5)
1. Juristische Personen des Privatrechts (ZPO § 17 Rn. 2)
2. Nicht rechtsfähige Personen- und Personenhandelsgesellschaften (ZPO § 17 Rn. 3)
a) Inländische juristische Personen und Personifikationen des Privatrechts
8. Politische Parteien und Verbände (ZPO § 50 Rn. 24-25)
a) Anwendungsbereich (ZPO § 1066 Rn. 7)
5. Vollstreckung in besondere Vermögensmassen ( Rn. 27-27a)
| 31 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Handeln in Gewinnerzielungsabsicht (BGB § 565 Rn. 16-19)
I. Geschichte (BGB § 558e Rn. 1-3)
1. Vertragliche Regelung (BGB § 556 Rn. 689-692)
III. Geschäftsraummiete ( Rn. 18-19)
5. Träger der Mietdatenbank (BGB § 558e Rn. 26-31)
§ 4 Verpflichtung des Wärmeversorgungsunternehmens gegenüber seinen Kunden
D. Geschäftsräume (Abs. 2) (BGB § 580a Rn. 12-14)
2. Gebrauchsüberlassung (BGB § 543 Rn. 144-148)
10. Werbegemeinschaften (BGB § 535 Rn. 735-741)
| 26 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden |
7. Selbständiges Beweisverfahren ( Rn. 32-35)
3. Ad-hoc- und institutionelle Verfahren ( Rn. 6-9)
9. Beispiele für vorformulierte Verfahrensordnungen ( Rn. 42-47)
Mustervereinbarung einer Adjudikation nach SL Bau ( Rn. 24-40)
II. Arbeitsgemeinschaftsvertrag (ARGE-Vertrag) ( Rn. 1-243)
| 38 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
Anhang ( Rn. 144-VOB/C DIN 18349 144)
Anhang ( Rn. 144-DIN 18349 DIN 18349 144)
4. Geltung der VOB/C als Vertragsbestandteil ( Rn. 34-35)
3.1 Allgemeines ( Rn. 37-VOB/C DIN 18324 44)
3.1 Allgemeines ( Rn. 37-DIN 18324 DIN 18324 44)
3.3 Schalung und Betonflächen ( Rn. 141-VOB/C DIN 18331 142)
3.3 Schalung und Betonflächen ( Rn. 141-DIN 18331 DIN 18331 142)
3.2 Herstellen des Betons ( Rn. 137-VOB/C DIN 18331 140)
3.2 Herstellen des Betons ( Rn. 137-DIN 18331 DIN 18331 140)
3 Ausführung ( Rn. 50-DIN 18307 DIN 18307 54)
| 9 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
| 5 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |





