Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: nachtr�gen
162 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 146 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
10 Beiträge gefunden |
IBR 2008, 6 | Keine Wartung: Vermeidbarer Bauschaden an einer denkmalgeschützten Burgruine |
IBR 2005, 1199 | OLG Dresden - Ist Diaprojektion an Gebäude eine Immission? |
IBR 2000, 556 | OLG Frankfurt/BGH - Dicht? "Weiße Wanne" - "Schwarze Wanne" |
IBR 2000, 411 | VK Sachsen - Akteneinsicht auch in Konkurrenzangebote? |
IBR 1998, 327 | BGH - Muß Vorbehalt gegen eine Schlußzahlung begründet werden? |
IBR 1997, 514 | BVerwG - Ist Grundstück an Gemeindegrenze bebaubar bei Angrenzung an im Zusammenhang bebaute Grundstücke? |
IBR 1995, 4 | BGH - Was heißt "zugesicherte Eigenschaft"? |
IBR 1992, 66 | BGH - Prospekthaftung: Haftung nach § 823 BGB? |
IBR 1990, 693 | VGH Baden-Württemberg - Denkmalschutz und Sprossenfenster |
IBR 1990, 373 | BGH - Umfang der Amtspflichten bei Erteilung eines Bauvorbescheides |
3 Aufsätze gefunden |
IVR 2018, 13
64 Volltexturteile gefunden |
VG Koblenz, Urteil vom 17.10.2023 - 5 K 350/23
Schaltet der Betreiber eines zum Teil leerstehenden Tenniszentrums nicht auch in Immobilienportalen Anzeigen, hat er keinen Anspruch auf einen Grundsteuererlass. Es hat dann an ausreichenden Vermietungsbemühungen gefehlt.
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2022 - 7 U 75/21
1. Die Verjährung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs aus einer Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) führt hier dazu, dass die Dienstbarkeit nach § 1028 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt erlischt.*)
2. Für den Umfang des Erlöschens eines eingetragenen Bauverbots nach § 1028 BGB ist nicht auf die vorhandene Bebauung abzustellen, sondern auf Art und Umfang der eingetragenen Grunddienstbarkeit.*)
3. Bei einem zugunsten des herrschenden Grundstücks eingetragenen Bebauungsverbot für das Nachbargrundstück kann aus § 1028 Abs. 1 Satz 2, Hs.2 BGB (..."soweit" die Bestandsanlage mit der Dienstbarkeit im Widerspruch steht) nicht gefolgert werden, das Erlöschen sei lediglich auf die Dimensionen des Bestandsbaus beschränkt. Bei einem eingetragenen Bauverbot gibt es nämlich (im Unterschied z.B. zu einem Wasserbezugsrecht oder Wegerecht) keinen abgrenzbaren Teil der eingetragenen Grunddienstbarkeit, der im Hinblick auf die Bebauung bei einer solchen Grunddienstbarkeit nicht zur Geltung kommen könnte.*)
4. Wenn die Grundakte fehlt und für Auslegungszwecke nicht (mehr) zur Verfügung steht, kann der Zweck einer im Jahr 1889 eingetragenen Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Dies geht zu Lasten desjenigen, der sich auf einen bestimmten Zweck beruft (hier "Sicherung des freien Blicks nach Osten").*)
5. Das Beschwerderecht zur Wiederherstellung von zerstörten oder abhanden gekommenen Urkunden kann gegenüber dem Grundbuchamt nach § 14 Satz 2 GBWiederhV nur mit dem Ziel geltend gemacht werden, einen Widerspruch gegen den Inhalt des Grundbuchs einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 02.07.2019 - VI ZR 184/18
Zum Umfang der Streupflicht auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarkts.*)
VolltextLG Hamburg, Urteil vom 04.07.2017 - 326 O 193/15
1. Trotz wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses für Rechts- und Sachmängel und ohne dass dem Verkäufer Arglist nachgewiesen werden muss, kann die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten einen Schadensersatzanspruch auslösen.
2. Eine zum Schadensersatz verpflichtende Aufklärungspflichtverletzung kann darin begründet sein, dass der Verkäufer einer Eigentumswohnung auch ohne Nachfrage des Erwerbers nicht darüber aufklärt, dass auf dem Nachbargrundstück eine Bebauung geplant wird.
VolltextOLG München, Beschluss vom 10.11.2016 - 20 U 2080/16
1. Die Bereicherung des Verkäufers bei erfolgtem Rücktritt ist nach der durch die Einbauten eingetretenen Steigerung des Verkehrswertes der Wohnung zu bestimmen und nicht rein subjektiv.
2. Soweit Aufwendungen bewegliche Sachen betreffen, kann sich der Rücktrittsgläubiger diesen Aufwendungen nicht als aufgedrängte Bereicherung durch Gestattung der Wegnahme der Einbauten durch den Rücktrittsschuldner entziehen. Die Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung können nicht auf Fälle des Verwendungsersatzes angewendet werden und es ist jedenfalls ein entgegenstehender Willen des Rücktrittsgläubigers erforderlich.
VolltextOLG Hamburg, Urteil vom 19.02.2015 - 4 U 111/13
1. Welche Beschaffenheit des Werks die Parteien vereinbart haben, ist durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln. Der vertraglich geschuldete Erfolg ergibt sich nicht allein aus der vereinbarten Ausführungsart, die etwa in Leistungsverzeichnissen und sonstigen Leistungsbeschreibungen dokumentiert wird, sondern auch daraus, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.
2. Der Erwerber muss sich nicht an den Kosten der Nacherfüllung in Höhe von Sowieso-Kosten beteiligen, wenn der Bauträger von vorneherein zu einem bestimmten Preis einen bestimmten Erfolg versprochen hat, ohne dass daraus die Verpflichtung zu nur ganz bestimmten Leistungen resultiert.
3. Der Unternehmer hat diesen Erfolg herbeizuführen, auch wenn sich die beabsichtigte Ausführungsart nachträglich als unzureichend erweist und aufwändigere, als die kalkulierten Maßnahmen erforderlich werden (BGH, NJW 1984, 2457, 2458 m.w.N.).
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2012 - 14 B 843/12
1. Ist ein Bodenbelag durch Verkleben fest mit dem Estrich verbunden, bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass ein solcher Bodenbelag - etwa im Gegensatz zu einem bloßen Teppich - Teil der baulichen Substanz des Wohnraums ist. Dementsprechend darf zur Sanierung eines asbestbelasteten Bodenbelags (hier: Floor-Flex-Belag) eine wohnungsaufsichtliche Verfügung nach § 40 Abs. 3 WFNG-NW ergehen.
2. Da ein Verbleib der Mieter in den Wohnungen während der Durchführung der Maßnahmen gefährlich und deshalb unzumutbar ist, ist eine Verfügung, in der eine anderweitige Unterbringung der Mieter während der Dauer der Sanierungsmaßnahmen verlangt wird, nicht offensichtlich rechtswidrig.
3. Eine Verfügung, freie asbestbelastete Wohnungen nicht zu vermieten, bevor die Sanierung durchgeführt wurde, kann nicht auf § 42 Abs. 1 Satz 1 WFNG-NW gestützt werden.
4. Die Behörde kann auch nicht verlangen, dass der Vermieter alle seine Mieter über den Floor-Flex-Belag und den verwendeten Kleber allgemein informiert.
VolltextVG Freiburg, Urteil vom 11.07.2012 - 4 K 1621/10
1. Ob eine Straße im Rechtssinne "vorhanden" ist, beurteilt sich nicht nur nach der tatsächlichen Existenz einer Straße, vielmehr richtet sich das anerkanntermaßen nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden Landesrecht.
2. Allein die Tatsache eines Straßenbaus lässt nicht notwendigerweise auf die Existenz eines Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplans schließen.
3. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist nicht rechtmäßig, wenn die streitgeständliche Straße als "Ortsstraße zum Anbau bestimmt» und bis 1961 vollständig plangemäß hergestellt wurde.
VolltextAG Gera, Urteil vom 28.02.2012 - 7 C 1632/11
Die Wohnungseigentümer sind nicht gehindert die Frage danach, wie der erfasste Wärmeverbrauch bestimmt werden soll, nach Ablauf der Abrechnungsperiode vorzunehmen. Damit unterliegt die Frage danach, wie der erfasste Wärmeverbrauch ermittelt wird, nicht dem Rückwirkungsverbot.
VolltextVG Freiburg, Beschluss vom 27.12.2011 - 4 K 2157/11
§ 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt nur, dass die Behörde die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung benennt und so dokumentiert, dass sie sich der Notwendigkeit eines besonders eilbedürftigen Vollzugsinteresses bewusst war. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abbruchverfügung kommt in der Regel nicht in Betracht. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Rechtsbehelf offensichtlich und nicht nur nach summarischer Prüfung keinen Erfolg haben kann und wenn für die sofortige Vollziehung der Abbruchverfügung ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt. Ein solches Vollzugsinteresse kann auch in der Vorbildwirkung der baurechtswidrigen Anlage liegen. Selbst kleine Gerätehütten im Außenbereich beeinträchtigen, wenn sie keiner privilegierten Nutzung dienen, regelmäßig öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB. Eine Baurechtsbehörde handelt grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie die Beseitigung einer im Widerspruch zum öffentlichen Recht errichteten Anlage anordnet (so gen. intendiertes Ermessen). Einer Behörde steht es im Rahmen ihrer Ermessensausübung frei, sich von einer bisher praktizierten, neuerdings als falsch erkannten Praxis zu lösen und künftig nach strengeren Maßstäben vorzugehen, solange die neue Praxis nicht ihrerseits gleichheitswidrig ist. Der Ermessensspielraum ist nicht verletzt, wenn die Behörde innerhalb des Spektrums rechtswidriger Anlagen kleinere Anlagen im Außenbereich, z. B. kleinere Gerätehütten einfacher Bauweise, duldet, gegen größere aber konsequent vorgeht. Gerade nach Änderung der Verwaltungspraxis in dem Sinn, dass künftig strenger gegen rechtswidriges Bauen im Außenbereich eingeschritten werden soll, kann es gerechtfertigt sein, Abbruchverfügungen auch schon vor ihrer Bestandskraft zu vollziehen.*)
Volltext25 Nachrichten gefunden |
(03.11.2022) Frühling und Sommer sind die ideale Zeit, um eine Solaranlage zu installieren. Damit sich die Investition lohnt, müssen die Voraussetzungen stimmen - und zwar die baulichen wie die klimatischen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).
mehr…
BVMB appelliert an die Fairness der Auftraggeber
(22.04.2021) Baustoffe werden aktuell nicht nur immer teurer und entpuppen sich als Preistreiber bei den Baupreisen. Die Bauunternehmen stellen aktuell fest, dass Baumaterialien zurzeit auch immer knapper werden. "Vor allem Stahl, aber auch PE-Materialien sind zurzeit nur sehr eingeschränkt verfügbar", läutet Michael Gilka die Alarmglocken.
mehr…
(11.01.2017) Vom Grundsatz her sind Gesetzgeber und Rechtsprechung unerbitt-lich: Wer ein Grundstück besitzt, der muss auch dafür sorgen, dass die Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden. Das bedeutet zum Beispiel, Stolperfallen zu verhindern und für den Winterdienst zu sor¬gen. Doch die Gerichte haben nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Verständnis dafür, dass nicht jede einzelne ent¬standene Glätteinsel auf einem Fußweg geortet und beseitigt werden kann.
mehr…
Mehrgeschossbauten aus Holz werden hierzulande noch zu oft unterschätzt
/23.05.2016) Es sind konträre Entwicklungen, mit denen sich Stadtplaner und Politiker aktuell konfrontiert sehen. Auf der einen Seite: Der steigende Bedarf an Wohnraum in Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten. Auf der anderen Seite: Knapper werdende Ressourcen, steigende Preise für Stahl und Beton sowie die dringend erforderliche Energiewende. Der moderne Holzbau mit industriell vorgefertigten Wand-, Dach- und Deckenelementen möchte einen Lösungsansatz für dieses Dilemma bieten, wird beim Mehrgeschossbau allerdings von baurechtlichen Barrieren ausgebremst.
mehr…
(31.03.2016) Der u .a. für Bankrecht zuständige 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz von Thomas Wetzel hat am 30.03.2016 der Berufung einer Bausparerin stattgegeben, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrages wehrt. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen.
mehr…
(30.03.2016) Frühling und Sommer sind die ideale Zeit, um eine Solaranlage zu installieren. Damit sich die Investition lohnt, müssen die Voraussetzungen stimmen - und zwar die baulichen wie die klimatischen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Mit entscheidend für den Ertrag der Anlage ist die Globalstrahlung. Darunter verstehen Fachleute die gesamte am Erdboden ankommende Strahlung.
mehr…
(03.12.2014) Der Deutsche Holzbaupreis 2015 ist ausgelobt. Er gilt als die wichtigste nationale Auszeichnung für Bauwerke aus Holz und ist der Branchenpreis für die Deutsche Forst- und Holzwirtschaft. Zur Teilnahme aufgefordert sind Architekten, Tragwerksplaner, Bauherren sowie Unternehmen der Holzwirtschaft.
mehr…
(16.11.2012) Das Sparziel "Konsum/Spätere Anschaffungen" hat im Herbst 2012 das Sparziel "Altersvorsorge" als Spitzenreiter abgelöst. Auf Platz 3 folgt wie bisher "Erwerb/Renovierung von Wohneigentum". Das zeigt die zum 46. Mal von TNS Infratest, Bielefeld, im Auftrag des Verbandes der Privaten Bau-sparkassen durchgeführte repräsentative Umfrage zum Sparverhalten der Bundesbürger. Interviewt wurden ...
mehr…
(26.04.2012) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Verwaltungspraxis, die entgegen bestehenden Förderrichtlinien Folgekosten für Straßenbaumaßnahmen subventioniert, nicht zur Rückforderung berechtigt, wenn die Abweichung keinen Gesetzesverstoß bewirkt und nicht willkürlich ist. Die Bewilligungspraxis kann nur mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.
mehr…
(29.04.2012) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bebauungsplan der Stadt Hannover (Antragsgegnerin), der die Ansiedlung eines Forschungs- und Produktionszentrums der Beigeladenen für die Entwicklung von Tierimpfstoffen in unmittelbarer Nähe zur Tierärztlichen Hochschule vorsieht, nicht zu beanstanden ist, ...
mehr…
16 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
BbgBOBrandenburgischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Landesregierung
(vom 03.12.2002)
Text
VOB 2006
Anregungen zur VOB/B (2006)Anregungen und Vorschläge des "Netzwerk Bauanwälte" zum Änderungsentwurf zur VOB/B (2006)
(vom 16.06.2006)
Text
Schreiben staatlicher Organe und Behörden
BMF-Schreiben Umsatzsteuer IVBMF-Schreiben vom 11.03.2010 zur Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt [Az: IV D 3 - S 7279/09/10006]
(vom 11.03.2010)
Text
BMF-Schreiben vom 30.09.2008 zum Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendet werden [IV B 8 - S 7306/08/10001]
(vom 30.09.2008)
Text
Gutachten/Empfehlungen
Gutachten VOB/BGutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes über die Richtlinie 93/13/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und ihre Bedeutung für die VOB Teil B [Zusammenfassung]
(vom 01.04.2004)
Text
Sonstige
StBauFR 2007Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern der Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen - Städtebauförderungsrichtlinien [Az.: IIC5-4607-003/04]
(vom 08.12.2006)
Text
6 Normen gefunden |
(Stand: 01.06.2004)
Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)
ANHANG XIIXII XII (Stand: 30.04.2004)
1 Baulexikoneintrag gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Böschungssicherung10 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden |
2. Gemeinschaft der Wohnungsei?gen?tü?mer ( Rn. 591)
dd) Enthaftung von For?de?run?gen nach § 1123 Abs. 2 BGB ( Rn. 277-278)
d) Abrechnung von Mehrhausan?la?gen ( Rn. 142)
cc) Beschlagnahme von Ansprüchen aus Untermietver?trä?gen ( Rn. 276)
I. Ursachen der Insolvenz des Wohnungsei?gen?tü?mers ( Rn. 332-333)
a) Vorbefassung der Wohnungsei?gen?tümer ( Rn. 179)
5. Beschlüsse zur Digitalisierung/Vernichtung von Verwaltungsun?ter?la?gen ( Rn. 414-415)
c) Besondere Verkehrssicherungspflichten des Grundstücksei?gen?tü?mers ( Rn. 640-644)
2. Unterlassungs- und Beseitigungskla?gen gegen andere Wohnungseigentümer ( Rn. 99-109)
7 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
6. Fälligkeit, Abschlagszahlungen und Sicherheit (VOB/B § 6 Rn. 276)
dd) Konkretisierung durch technische Regelwerke: Prüfungsschema (VOB/B § 13 Rn. 76-77)
I. Verhältnis zur Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung und Rücktritt (VOB/B § 8 Rn. 2-4)
I. Aufsichtsvergütung (VOB/B § 15 Rn. 37-48)
1. Vorrangigkeit anderweitiger Vereinbarungen (VOB/B § 13 Rn. 211-220)
15 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
d) Konträre Standpunkte im Schrifttum: (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 26)
aa) Vorbemerkung. (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 21-23)
3. Unmöglichkeit - Unverhältnismäßigkeit; Teilunmöglichkeit (VOB/B § 13 Abs. 6 Rn. 33-37)
1. Die Entscheidungen Vorunternehmer I und Vorunternehmer II (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 76-79)
d) Sogar Nebenleistungspflichten (insoweit Schuldnerpflichten). ( Rn. 35-38)
§ 13 Abs. 2 [Mängelansprüche bei Leistung nach Probe] (VOB/B § 13 Abs. 2 Rn. 1-6)
4. Baugrund- und Systemrisiko (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 115-120)