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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: duldungspflicht

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69 Beiträge gefunden
IMR 2026, 73 OLG Karlsruhe - Keine Duldung einer bestehenden, aber nicht dinglich gesicherten Fremdabwasserleitung
IMR 2025, 419 BGH - Überfahrtbaulast ist kein Wegerecht
IBR 2025, 310 BGH - Überfahrtbaulast begründet kein Wegerecht!
IMR 2025, 295 OLG Karlsruhe - Muss fremde Wasserleitung auf eigenem Grundstück geduldet werden?
IMR 2024, 1051 OLG Hamburg - Duldungspflicht einer zwischenzeitlich abgerissenen Kellertreppe am Überbau
IMR 2022, 200 BGH - Kein Notweg trotz Gewohnheit, Baulast und baurechtlicher Genehmigung!
IMR 2021, 1054 OLG Hamburg - Zufahrts- und Leitungsrecht kann sich aus Baulast ergeben!
IVR 2020, 80 OLG Dresden - Pflicht zur Duldung eines in der DDR entstandenen Überbaus
IVR 2018, 69 VG Würzburg - Keine aktive Mitteilungspflicht der Kommune von Amts wegen über Grundsteuerrückstände
IMR 2017, 419 OLG Hamm - Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?
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2 Aufsätze gefunden
Das Grundbuch, die Sicherungsgrundschuld und die Zwangshypothek - Jahresrückblick 2024
(Andrea Pflügl; Pascal Alt)
Dokument öffnen IVR 2025, 41
Das Direktionsrecht der Wohnungseigentümer
(Michael J. Schmid)
Dokument öffnen IMR 2011, 441

356 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2025, 3102; IMRRS 2025, 1542
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Vorsätzlicher/grob fahrlässiger Überbau muss nie geduldet werden!

BGH, Urteil vom 07.11.2025 - V ZR 121/24

Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des Überbaus weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot hergeleitet werden.*)

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IBRRS 2025, 1979; IMRRS 2025, 0973
ImmobilienImmobilien
Baulast gibt Privatpersonen keine Rechte!

BGH, Urteil vom 27.06.2025 - V ZR 150/24

Der Eigentümer eines mit einer Überfahrtbaulast belasteten Grundstücks ist nicht aufgrund der Baulast nach Treu und Glauben zivilrechtlich verpflichtet, das Begehen bzw. Befahren seines Grundstücks zu dulden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 09.01.1981 - V ZR 58/79, BGHZ 79, 201, 210).

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IBRRS 2025, 2856; IMRRS 2025, 1409
ImmobilienImmobilien
Erfolgreich gescheiterte Klimaklage

OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2025 - 5 U 15/17

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2025, 2008; IMRRS 2025, 0988
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wann ist Hühner- und Bienenhaltung im städtischen Wohngebiet erlaubt?

LG Köln, Urteil vom 21.05.2025 - 13 S 202/23

1. Bienenhaltung kann ein Nachbargrundstück beeinträchtigen, wenn es zu einer Anwesenheit zahlreicher Bienen sowie zu Ausscheidungen derselben bzw. das Versterben vieler Bienen auf dem Grundstück kommt. Der Anspruchsgegner muss nachweisen, dass diese Immissionen die Benutzung des Grundstücks des Anspruchstellers nicht oder nur unwesentlich behindern.

2. Eine Gleichheit im Unrecht gibt es nicht.

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IBRRS 2025, 1391; IMRRS 2025, 0667
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mauer = Grenzanlage?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2025 - 25 U 162/23

1. Eine entlang der gemeinsamen Grenze verlaufende Mauer kann aufgrund ihrer grenzscheidenden Funktion auch dann dem Vorteil beider Grundstücke dienen, wenn die Mauer gleichzeitig dazu dient, das höher gelegene Grundstücke abzustützen.*)

2. Sofern sich eine Einrichtung wegen ihrer Vorteilhaftigkeit für beide Seiten - wie im Streitfall - objektiv als Grenzeinrichtung darstellt, spricht eine Vermutung dafür, dass sie (einstmals) mit dem Einverständnis beider Nachbarn errichtet wurde.*)

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IBRRS 2025, 0849; IMRRS 2025, 0405
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Bodenschwellen sind zumutbar!

KG, Beschluss vom 14.03.2025 - 21 U 202/24

1. Der Eigentümer eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks kann weiterhin über sein Grundstück in der ihm richtig erscheinenden Weise verfügen, solange dadurch nicht die Grunddienstbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt wird.*)

2. Das Anbringen von Straßenschwellen auf einer Privatstraße kann verhältnismäßig sein, um der generell-abstrakten Gefahr eines Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit vorsorglich entgegen zu wirken.*)

3. Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer haben die mit der Überwindung von maßvollen Bodenschwellen verbundenen Beeinträchtigungen im Grundsatz hinzunehmen. Verkehrsteilnehmer mit besonderen Anforderungen können allenfalls verlangen, dass ihren Anliegen durch gesonderte Maßnahmen Rechnung getragen wird.*)

4. Ein Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras besteht nicht, wenn die Sorge eines Nachbarn, vermeintlich überwacht zu werden, allein auf einem Nachbarschaftsstreit beruht, ohne dass objektive Anhaltspunkte diesen Verdacht belegen.*)




IBRRS 2025, 0684; IMRRS 2025, 0324
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss fremde Wasserleitung auf eigenem Grundstück geduldet werden?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2025 - 12 U 130/24

1. Grundsätzlich kann ein Grundstückseigentümer nach § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung einer ohne dingliche Berechtigung in seinem Grundstück verlaufenden fremden Abwasserleitung verlangen.*)

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Duldungspflicht, insbesondere aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, besteht.*)




IBRRS 2025, 0563; IMRRS 2025, 0258; IVRRS 2025, 0116
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Straßenanlieger muss Wurzelschäden nicht (grenzenlos) dulden!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2025 - 11 A 827/22

1. Der öffentlich-rechtliche Abwehr- und Folgenbeseitigungsanspruch erfasst auch die Folgen schlicht hoheitlichen Handelns, wie sie von in Grundstücke der Straßenanlieger hineinwachsenden Wurzeln von Straßenbäumen ausgehen können.*)

2. Die sich aus § 32 Abs. 3 Satz 1 StrWG-NW ergebende Pflicht zur Duldung der Einwirkungen der auf öffentlichem Straßengrund erfolgten Pflanzungen mit der Folge eines auf Beseitigung gerichteten Folgenbeseitigungsanspruchs endet erst in besonderen Ausnahmesituationen (Fortführung der Rechtsprechung des Senats: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2017 - 11 A 1701/16 -, BeckRS 2017, 100914).*)

3. Solche Ausnahmesituationen liegen dann vor, wenn die Bepflanzung im Laufe der Zeit aufgrund natürlichen Wuchses einen Umfang erreicht hat, der entweder zu ernsthaften, nicht anderweitig behebbaren Schäden an privaten Nachbargrundstücken führt oder die Nutzung dieser Grundstücke in einem unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt mehr zumutbaren Maße beeinträchtigt wird (hier: verneint).*)

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IBRRS 2025, 0481; IMRRS 2025, 0211
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ImmobilienImmobilien
Überfahrtbaulast begründet kein zivilrechtliches Wegerecht!

BGH, Urteil vom 24.01.2025 - V ZR 51/24

Eine Überfahrtbaulast begründet kein zivilrechtliches Wegerecht.*)




IBRRS 2024, 3539; IMRRS 2024, 1514; IVRRS 2026, 0018
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Notwegerecht für Häuser im Außenbereich?

LG Köln, Urteil vom 11.11.2024 - 15 O 2/23

Zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Grundstücks i.S.d. § 917 Abs. 1 BGB gehört ein Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

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25 Nachrichten gefunden
Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(10.04.2026) Das Verhältnis zwischen Nachbarn beginnt häufig durchaus angenehm. Irgendwann aber kommen kleine Ärgernisse auf: Äste hängen über den Gartenzaun, Bäume sorgen für zu viel Schatten, Haustiere laufen auf fremden Terrassen herum, erledigen ihr Geschäft in Nachbars Garten oder machen laute Geräusche. Oft nimmt der geplagte Nachbar dies eine Zeit lang hin - bis ihm der Kragen platzt. Dann vergreift man sich schnell auch mal im Ton - und schon ist der schönste Nachbarschaftsstreit im Gange. Schließlich hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
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Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(07.03.2025) Das Verhältnis zwischen Nachbarn beginnt häufig durchaus angenehm. Irgendwann aber kommen kleine Ärgernisse auf: Äste hängen über den Gartenzaun, Bäume sorgen für zu viel Schatten, Haustiere laufen auf fremden Terrassen herum, erledigen ihr Geschäft in Nachbars Garten oder machen laute Geräusche. Oft nimmt der geplagte Nachbar dies eine Zeit lang hin - bis ihm der Kragen platzt. Dann vergreift man sich schnell auch mal im Ton - und schon ist der schönste Nachbarschaftsstreit im Gange. Schließlich hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
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Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(20.02.2024) Streit unter Nachbarn entzündet sich oft an Themen, die zunächst völlig harmlos erscheinen. Oft schon haben etwa Katzen, Hunde und Pflanzenwuchs für Zwist gesorgt - ebenso wie Gartenzwerge.
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Überbau durch Wärmdämmung zulässig
(14.12.2022) Das Sächsische Kabinett beschloss am 13.12.2022 die Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes und weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz in den Landtag einzubringen. Die durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vorgeschlagenen Änderungen im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz haben zum Ziel, den Klimaschutz durch Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu fördern. Die beschlossenen Regelungen ermöglichen, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen zur Duldung von Dämmmaßnahmen an benachbarten Gebäuden verpflichtet werden kann, auch wenn die Wärmedämmung in das Grundstück der Nachbarn hineinragt. Die verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieeffizienz im Gebäudebereich bilden einen Baustein des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziels der Förderung des Klimaschutzes.
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Terminhinweis BGH: Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung
(29.03.2022) Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt erneut über ein Verfahren, in dem zu klären ist, ob eine landesrechtliche Regelung - hier des Landes Berlin -, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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Wärmedämmung kann Luftraum des Nachbarn erobern
BGH: Dämmung darf auf Nachbargrundstück reichen

(20.12.2021) Um Grundstücke optimal auszunutzen war und ist es üblich, direkt an der Grundstücksgrenze zu bauen. Bei Bestandsbauten älteren Datums war eine nachträgliche Dämmung der grenzständigen Mauern bisher häufig umstritten - ragt die Dämmung doch über die Grenze hinaus in das Nachbargrundstück hinein. Dies berührt das Grundeigentumsrecht des Nachbarn, auf dessen Grundstück sich die Dämmung dann ganz oder in Teilen befindet.
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Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln
(12.11.2021) Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für das Nachbarrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob landesrechtliche Regelungen, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
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Rechte und Pflichten als Hauseigentümer
(18.03.2021) Das eigene freistehende Haus mit Garten steht sinnbildlich für die ungestörte freie Entfaltung der eigenen Lebens- und Wohnvorstellungen. Doch auch Hauseigentümer unterliegen Auflagen und Pflichten. Der Immobilienverband Deutschland IVD gibt im Folgenden einen Überblick.
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Kein Eigentumsverlust an geduldetem Überbau nach Umwandlung in WEG
(18.08.2020) Ein zur Duldung eines Überbaus verpflichteter Nachbar hat keinen Anspruch darauf, dass der überbaute Gebäudeteil erhalten bleibt. Wird zunächst das Hauptgebäude abgerissen, führt dies nicht zu einem Verlust des Eigentums am Überbau auf dem Nachbargrundstück. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.07.2020 entschieden.
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Rauchmelderpflicht: Wen trifft sie und seit wann?
(08.08.2019) Rauchmelder können im Brandfall Leben retten. Daher sind sie in Neubauwohnungen bundesweit Pflicht. Für bestehende Wohnungen laufen teils noch Übergangsfristen. Was vorgeschrieben ist, erläutern wir hier.
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2 Materialien gefunden

Schreiben privater Verbände

Forderungen zur Bundestagswahl 2009 des BSI
Forderungen zur Bundestagswahl 2009 des BSI - Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
(vom 20.01.2009)
Dokument öffnen Text

23 Normen gefunden

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Dokument öffnen  § 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist (Stand: 01.05.2013)


BNatSchG 2010 (Bundesnaturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 65
Duldungspflicht (Stand: 01.03.2010)


HmbWoSchG (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 13
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 01.08.2009)


NachbG-HE (Hessisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 10a
Wärmedämmung (Stand: 23.12.2009)


NachbG-NW (Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 23a
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude (Stand: 04.06.2011)


NatSchG-BW (Naturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 52
Behördliche Befugnisse, Duldungspflicht (zu § 65 BNatSchG) (Stand: 01.12.2017)


NRG-BW (Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 7c
Überbau durch Wärmedämmung (Stand: 12.02.2014)


SächsNRG (Sächsisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 19
Duldungspflicht (Stand: 01.01.2009)


ThürNRG (Thüringer Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 26
Duldungspflicht (Stand: 29.09.2010)


WFNG-NW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 43
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 27.01.2012)
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
D. § 10 Abs. 3
I. Tatbestandsvoraussetzungen


1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

c) Allgemeine Verpflichtungen aus dem Grundgesetz (GWB § 134 Rn. 173a-173d)


2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

dd) Duldungspflichten ( Rn. 716-719)









2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

1. Die Ortsüblichkeit von Bau- und Rückbauarbeiten ( Rn. 22-24)

E. Baulärm in der Gerichtspraxis ( Rn. 12)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

cc) Abwägung ( Rn. 574-580)