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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 27/10
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
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IBRRS 2011, 0783; IMRRS 2011, 0577
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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3 Volltexturteile gefunden |
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 04.06.2013 - XI ZR 505/11
1. Eine Bürgschaft erlischt nach § 776 BGB durch Aufgabe einer weiteren für dieselbe Hauptforderung bestehenden Sicherheit. Anders als ein Leistungsverweigerungsrecht entfällt diese Rechtsfolge des § 776 BGB nicht dadurch, dass der Gläubiger die zunächst aufgegebene Sicherheit später zurückerwirbt oder neu begründet.*)
2. Ein Verzicht des Bürgen, mit dem das Erlöschen der Bürgschaft rückgängig gemacht werden soll, unterliegt als Neubegründung dieses Schuldverhältnisses der Form des § 766 BGB.*)
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![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hinsichtlich der Kostenpositionen nicht greift, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt.*)
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5 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |