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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 223/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2118; IMRRS 2010, 1532
ImmobilienImmobilien
Verlegung von Stromversorgungsleitungen auf Privatgrundstück

BGH, Urteil vom 28.04.2010 - VIII ZR 223/09


5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 389 BGH - Verlegung von Versorgungsleitungen auf Privatgrundstück gegenüber Verlegung auf öffentlichen Grundstücken nicht nachrangig!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 0580; IMRRS 2017, 0248
ImmobilienImmobilien
Stromleitungen zur Drittversorgung hat der Grundstückseigentümer zu dulden!

BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 231/15

1. Die Duldungspflicht des § 12 Abs. 1 NAV besteht nicht nur hinsichtlich solcher Leitungen, die der eigenen Versorgung dienen, sondern auch insoweit, als die Versorgung Dritter eine Leitungsführung über das in Anspruch genommene Grundstück erforderlich macht.*)

2. § 12 Abs. 5 NAV erfasst nur die im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden, dem öffentlichen Verkehr eröffneten Verkehrswege und Verkehrsflächen, nicht dagegen im Privateigentum stehende Wege, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.*)

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IBRRS 2010, 2118; IMRRS 2010, 1532
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verlegung von Stromversorgungsleitungen auf Privatgrundstück

BGH, Urteil vom 28.04.2010 - VIII ZR 223/09

Nimmt ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen das innerhalb des Versorgungsgebiets liegende Grundstück eines Anschlussnehmers für die Verlegung von Elektrizitätsleitungen in Anspruch, ist es dem von der Leitungsverlegung betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich verwehrt, das Versorgungsunternehmen auf die Inanspruchnahme eines anderen Duldungspflichtigen zu verweisen. Dabei ist das Auswahlermessen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens auch nicht dahin eingeschränkt, dass es in Fällen, in denen die Inanspruchnahme von privatem und öffentlichem Grundeigentum gleichwertig möglich ist, das öffentliche Grundeigentum vorrangig in Anspruch zu nehmen hat (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91, WM 1992, 1114).*)





2 Nachrichten gefunden
Muss Eigentümer Verlegung von Stromversorgungsleitungen auf Privatgrundstück dulden?
(01.04.2011) Große Begeisterung dürfte bei den wenigsten Grundstückbesitzern ausbrechen, wenn Stromleitungen auf ihrem Grundstück verlegt werden sollen. Wenn jemand selbst Inhaber eines Stromanschlusses ist, muss er es im Regelfalle dulden, dass die Leitungen über seinen Grund und Boden geführt werden - zum Beispiel, damit andere Anlieger versorgt werden können.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2010, 389 Dokument öffnen BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 223/09

BGH zur Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von Straßenanliegern auf privatem Grundstück
(29.04.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 28.04.2010 entschieden, dass Grundstückseigentümer, die zugleich Stromanschlussnehmer sind, die der Versorgung von Straßenanliegern dienende Verlegung von Stromleitungen auf ihrem Grundstück grundsätzlich dulden müssen und das Versorgungsunternehmen nicht darauf verweisen können, vorrangig öffentliches Grundeigentum (den Straßenraum) in Anspruch zu nehmen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 223/09