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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 125/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 0089
BauvertragBauvertrag
Vortrag zu Mängelbeseitigungskosten bei Zahlungsverweigerung

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 125/06


48 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2008, 80 BGH - Leistungsverweigerungsrecht auch ohne Angaben zu Mängelbeseitigungskosten!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1026; IMRRS 2024, 0484
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Baugenehmigung, kein Zahlungsanspruch!

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.10.2022 - 8 U 38/21

1. Die Vergütung aus dem Bauträgervertrag wird erst fällig, wenn der Bauträger eine prüfbare Schlussrechnung erteilt hat.

2. Eine zu Lasten des Erwerbers von den den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) abweichende Zahlungsvereinbarung ist unwirksam. Die Anwendbarkeit der Vorschriften der MaBV setzt dabei nicht voraus, dass der Erwerber als Verbraucher zu qualifizieren ist.

3. Ein Verstoß gegen die MaBV liegt vor, wenn die vertragliche Fälligkeitsregelung zu Lasten des Erwerbers regelt, dass die Fälligkeit des Kaufpreises nicht von der Erteilung einer (wirksamen) Baugenehmigung abhängig ist.

4. Ein Verstoß gegen die MaBV liegt auch vor, wenn die Fälligkeitsvereinbarung nicht an einen bestimmten Stand des Bauvorhabens als Fälligkeitsvoraussetzung anknüpft, so dass der "Kaufpreis" nach der vertraglichen Vereinbarung auch insgesamt unabhängig von der vollständigen Fertigstellung fällig werden kann.

5. Die Unwirksamkeit einer gegen die Vorschriften der MaBV verstoßenden Zahlungsvereinbarung hat nicht zur Folge, dass der gesamte Bauträgervertrag nichtig ist.

6. Das Fehlen einer Baugenehmigung und das hieraus folgende öffentlich-rechtliche Verbot der Entgegennahme von Zahlungen begründet ein Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers, das der Durchsetzbarkeit der Vergütungsforderung entgegensteht.

7. Im Rahmen eines Bauträgervertrags ist eine vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens erst anzunehmen, wenn die bei der Abnahme zu Protokoll gerügten Mängel (sog. Protokollmängel) beseitigt sind. Fehlt eine das gesamte Bauvorhaben legalisierende Baugenehmigung, ist von einer fehlenden Fertigstellung des Bauvorhabens auszugehen.

8. Auf das Fehlen einer Baubeschreibung kann die Unwirksamkeit des Bauträgervertrags nur gestützt werden, wenn die Parteien eine Baubeschreibung zum Inhalt des Vertrags gemacht haben bzw. machen wollten. Fehlt es hieran, kann die geschuldete Bauleistung auch auf andere Weise, etwa durch die Verweisung auf ein Referenzobjekt, umschrieben werden.

9. Der Erwerber kann die Herausgabe des Grundstücks verweigern, wenn ihm ein Recht zum Besitz zusteht. Ein solches Recht kann sich aus dem Bauträgervertrag und der bereits erfolgten Übergabe des Grundstücks ergeben.




IBRRS 2019, 1726; IMRRS 2019, 0637
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schlussrate bereits bei Bezugsfertigkeit zu zahlen: Regelung (un-)wirksam?

KG, Urteil vom 07.05.2019 - 21 U 139/18

1. Die Bestimmung eines Bauträgervertrags, wonach die Schlussrate bereits bei Fälligkeit der Bezugsfertigkeitsrate auf ein Anderkonto der beurkundenden Notarin zu zahlen ist, weicht nicht zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV ab und ist also wirksam.*)

2. Der Rücktritt eines Bauträgers vom Bauträgervertrag kann auch nach einer Fristsetzung mit Zuvielforderung wirksam sein. Entscheidend ist, ob der Erwerber die überhöhte Zahlungsaufforderung so verstehen musste, dass er jedenfalls den tatsächlich geschuldeten Betrag zu zahlen hat, und er diesen unschwer ermitteln kann.*)

3. Auch auf den Rücktritt eines Bauträgers von einem Bauträgervertrag findet § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB Anwendung.*)

4. Ob die Pflichtverletzung einer Vertragspartei unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, ist stets aufgrund einer Gesamtabwägung zu entscheiden, die abstrakte Anknüpfung an einen Zahlungsrückstand in Höhe eines bestimmten Schwellenwertes ist kein geeignetes Kriterium.*)

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IBRRS 2008, 0089
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vortrag zu Mängelbeseitigungskosten bei Zahlungsverweigerung

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 125/06

Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31).*)

Ist der Auftraggeber nach § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B berechtigt, einen den noch nicht erfüllten Ansprüchen entsprechenden Teil eines Bareinbehalts zurückzuhalten, bestimmt sich der Teil, den er zurückhalten darf, danach, in welcher Höhe er von seinem Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB Gebrauch machen darf.*)





2 Blog-Einträge gefunden
Auswirkungen von §§ 632a Abs. 1 Satz 3, 641 Abs. 3 BGB auf Abschlagsforderungen
Von Dr. Friedhelm Weyer

In einem Kurzaufsatz in ibr-online (Werkstattbeitrag vom 06.07.2009) befassen sich Knipp/Schellenberg mit dem neuen § 632a BGB. Sie bezeichnen es als unklar, ob dessen Abs. 1 Satz 3 auch bei Vorliegen unwesentlicher Mängel Anwendung findet. Zudem machen sie Andeutungen, dass die Darlegungs- und Beweislast anders als nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu beurteilen sein dürfte. Man sollte jedoch keine Probleme suchen, wo es eigentlich keine gibt.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)
Schadenersatz wegen unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens trotz Symptom-Rechtsprechnung?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Der Kaufrechts-Senat des BGH hat bekanntlich mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 246/06) entschieden, dass ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers eine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellt, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Für Baurechtler drängt sich sogleich die Frage auf, ob dies auch für das Werkvertragsrecht gilt.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 3 Leseranmerkungen)

5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen
3. Auswirkungen von Mängeln

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
V. Leistungsverweigerungsrecht
2. Nach der Abnahme
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit
1. System der VOB-Regelung

§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz)
J. Mängelhaftung des Unternehmers für erbrachte Leistungen nach Kündigung
I. Leistungsverweigerungsrecht

4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme
III. Inhalt der Regelung
1. Mängelbeseitigungspflicht

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
J. § 6 Abs. 5 VOB/B

§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
A. § 16 Abs. 1 VOB/B

§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt







1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Leistungsverweigerungsrecht (VOB/B § 13 Rn. 361-367)