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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 220/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 2802; IMRRS 2013, 1498
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überwachung des Eingangsbereichs durch Videokamera?

BGH, Urteil vom 24.05.2013 - V ZR 220/12

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0987; IMRRS 2016, 0634
NachbarrechtNachbarrecht
Keine Videoüberwachung des Nachbarn!

LG Detmold, Urteil vom 08.07.2015 - 10 S 52/15

1. Die Videoüberwachung des eigenen Grundstücks darf die auf dem Grundstück liegende Zufahrtsstraße für das dahinter befindliche Grundstück des Nachbarn nicht erfassen.

2. Eine solche Videoüberwachung ist allenfalls dann erlaubt, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse besteht und darüber hinaus kein Verstoß gegen das Übermaßverbot erfolgt.

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IBRRS 2013, 2802; IMRRS 2013, 1498
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überwachung des Eingangsbereichs durch Videokamera?

BGH, Urteil vom 24.05.2013 - V ZR 220/12

Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegt und wenn die Ausgestaltung der Überwachung unter Berücksichtigung von § 6b BDSG inhaltlich und formell dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ausreichend Rechnung trägt.*)

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