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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 32/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 2102; IMRRS 2005, 1069
ProzessualesProzessuales
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig?

BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05


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5 Beiträge gefunden
IMR 2007, 171 OLG Oldenburg - "Kostenfalle" Vergleichskostentenor!
IMR 2006, 81 OLG München - Mehrheitsbeschluss über erstmalige ordnungsgemäße Herstellung?
IMR 2006, 21 OLG Celle - Persönliche Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer aus Altverträgen
IBR 2005, 1225 BGH - Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer!
IBR 2005, 517 BGH - Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig!

76 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 4417; IMRRS 2012, 3155
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gewerblicher WEG-Verwalter muss rechtskundig sein!

LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2012 - 318 S 198/11

1. Eine Untergemeinschaft ist nicht (teil-)rechtsfähig und ihr steht daher auch nicht die Kompetenz zu, einen sog. "Teil-Verwalter" durch Beschluss zu bestellen.

2. Den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung wird nur dann Rechnung getragen, wenn die Gemeinschaft auch einen WEG-Verwalter bestellt hat; ein verwalterloser Zustand wird lediglich geduldet.

3. Von einem gewerblichen WEG-Verwalter können zwar nicht die Kenntnisse eines Volljuristen verlangt werden, wohl jedoch Kenntnise darüber, dass dieser nicht nur für einzelne Einheiten der WEG unter Ausschluss anderer tätig werden kann.




IBRRS 2012, 1701; IMRRS 2012, 1248
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Straßenreinigung u. Abfallbeseitigung: Verband ist Schuldner!

BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11

1. Auch bei einem durch Landesgesetz angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt das privatrechtliche Nutzungsverhältnis durch Angebot, das regelmäßig als Realofferte in der tatsächlichen Leistungsgewährung liegt, und Annahme durch die Entgegennahme der Leistungen zustande.*)

2. Die landesrechtlichen Regelungen des Landes Berlin zum Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind dahin auszulegen, dass sich die Realofferte an die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband richtet und diese Entgeltschuldnerin ist.*)

3. Eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer ergibt sich weder aus den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin noch aus den Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.*)

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IBRRS 2012, 1603; IMRRS 2012, 1168
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Neubegründung bereits entstandener Zahlungspflichten

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 147/11

Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig.*)

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IBRRS 2012, 0818; IMRRS 2012, 0595
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufener Verwalter darf keine Forderungen mehr einziehen!

BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 55/11

Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.*)

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IBRRS 2012, 0554; IMRRS 2012, 0403
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
ZVG: Prozesskosten einer Wohngeldklage bevorrechtigt

LG Bonn, Urteil vom 17.08.2011 - 5 S 77/11

1. Sämtliche unter § 16 Abs. 2 WEG fallenden Kosten der Verwaltung nehmen an dem bevorrechtigten Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG teil

2. Die Prozesskosten einer Wohngeldklage zählen zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.

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IBRRS 2011, 3491
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
WEG: Wer kann gegen den Nachbarn klagen?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.08.2011 - 10 S 7.10

1. Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht der einzelne Wohnungseigentümer ist aufgrund seines Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum berechtigt, Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums im eigenen Namen im Wege von Abwehrrechten gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen.

2. Die Errichtung eines "Gartenhauses" und die dadurch zu erwartenden erhöhten Einsichtnahmemöglichkeit auf das Nachbargrundstück sowie die mögliche Entstehung einer "Hinterhofsituation" haben bei weitem nicht das Gewicht, um die Schwelle zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots zu überschreiten.

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IBRRS 2011, 3409; IMRRS 2011, 2438
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verwaltungskosten nach Ausscheiden aus WEG-Gemeinschaft

BGH, Urteil vom 22.07.2011 - V ZR 245/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2508; IMRRS 2011, 1830
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstattungsansprüche gegen Gemeinschaft ohne Verwalter?

AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1713; IMRRS 2011, 1230
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2011 - 11 Wx 48/10

1. An die Widerlegung der Angaben zum Zustellungszeitpunkt im Empfangsbekenntnis des Rechtsanwalts sind strenge Anforderungen zu stellen. Erforderlich ist, dass jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein könnten. Nicht genügend ist es, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist.

2. Es spricht vieles dafür, dass Schadensersatzansprüche nach § 14 Nr. 1 WEG a.F. zu denjenigen Rechten gehören, bei denen im Interesse der Wohnungseigentümer oder aus Gründen des Schuldnerschutzes von vorneherein und auch ohne einen ausdrücklichen Beschluss eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderlich ist.

3. Eine Rubrumsberichtigung kann in solchen Fällen vorgenommen werden, in denen Verfahren vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit anhängig gemacht worden sind.

4. Eine bloße Unrichtigkeit der Parteibezeichnung hindert die Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung nicht.




IBRRS 2012, 0391; IMRRS 2012, 0283
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Nachbarwiderspruch bei Nutzungserweiterung unzulässig?

VG Hamburg, Urteil vom 05.04.2011 - 11 K 1866/10

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes. Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers fehlt daher regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO.

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IBRRS 2011, 1145; IMRRS 2011, 0795
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohnklage gegen Eigentümer statt WEG: Parteiwechsel nötig!

BGH, Urteil vom 10.03.2011 - VII ZR 54/10

Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig.*)




IBRRS 2011, 0972; IMRRS 2011, 0695
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gewillkürte Prozessstandschaft des Verwalters

BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 145/10

Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden.*)

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IBRRS 2010, 4642; IMRRS 2010, 3406
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Rubrumsberichtigung bei Vorschussklage aus Bauträgervertrag

KG, Urteil vom 13.08.2010 - 6 U 85/09

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.*)

2. Bei fehlerhafter Bezeichnung der Partei ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll.*)

3. Wenn der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung von in einer Liste aufgeführten Mängeln anerkannt hat, ist er für die Erfüllung dieser Verpflichtung beweisbelastet.*)

4. Der Bauträger kann auch dann nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen, wenn ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an den Verwalter in Anspruch nimmt.*)




IBRRS 2010, 4026; IMRRS 2010, 2955
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gebührenpflichtige WEG = Schuldner!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.07.2010 - 9 ME 15/10

Wird in einem Bescheid eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Gebührenpflichtige bestimmt, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche und nicht ihre einzelnen Mitglieder als Schuldner der Gebühr in Anspruch genommen werden.*)

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IBRRS 2010, 0875; IMRRS 2010, 0577
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der WEG

KG, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 W 43/09

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung eines aufgrund einer Verletzung des Verwaltervertrags in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schadens aktivlegitimiert.*)

2. Ein der Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden entfällt nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird.*)

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IBRRS 2010, 0033; IMRRS 2010, 0019
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vergütung des Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 88/08

1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW- RR 2007, 955).*)

2. Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.*)

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IBRRS 2010, 0545; IMRRS 2010, 0334
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrekte Buchhaltung bzgl. Instandhaltungsrücklage

BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09

1. Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.*)

2. Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).*)

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IBRRS 2010, 0135; IMRRS 2010, 0065
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung für Kommunalabgaben

KG, Beschluss vom 24.11.2009 - 24 W 18/08

1. Auch vor dem Hintergrund der Berliner Kommunalvorschriften betreffend Versorgungsunternehmen kommt es für die Frage, ob Vertragspartner des jeweiligen Versorgers die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die einzelnen Wohnungseigentümer wird bzw. werden, maßgeblich auf die Auslegung des betreffenden Vertrages an.*)

2. Falls die einzelnen Wohnungseigentümer aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung neben der weiterhin vertraglich verpflichtet bleibenden Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber deren Gläubiger nach außen haften, muss für die Frage, wer im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander die Lasten zu tragen hat, auf die innerhalb der Gemeinschaft geltenden Regelungen abgestellt werden. Dies gilt auch im Verhältnis der einzelnen Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft.*)

3. Falls hiernach ein Freistellungsanspruch eines von einem Gläubiger der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Anerkennung von deren Teilrechtsfähigkeit erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, führt die Geltendmachung dieses Freistellungsanspruchs nicht zu einer - unzulässigen - Durchbrechung der Rechtskraft des gegen den betreffenden Wohnungseigentümer erwirkten Titels.*)

4. Es besteht keine Vermutung dafür, dass eine unzureichende finanzielle Ausstattung der Gemeinschaft auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der einzelnen Wohnungseigentümer beruht. Mit einem auf Zahlung gerichteten Schadensersatzanspruch kann die Gemeinschaft schon deshalb nicht wirksam gegen einen Freistellungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer aufrechnen, weil es an der Gleichartigkeit der Forderungen fehlt.*)

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IBRRS 2010, 0956
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle - Naturschutzrechtl. relevante Eingriffe

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2009 - 2 A 19.07

Die pauschale Anordnung in einem Bebauungsplan, Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 18 BNatSchG seien auszugleichen, genügt mangels hinreichender Bestimmtheit nicht den Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen; ein solcher Bebauungsplan ist mithin unwirksam.

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IBRRS 2009, 3748; IMRRS 2009, 2035
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine quotale Haftung bei Benutzungsgebührenschulden

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.09.2009 - 13 K 711/08

Die (nur) quotale Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 WEG greift nicht bei durch das KAG NRW i.V.m. dem jeweiligen Ortsrecht begründeten persönlichen grundstücksbezogenen Benutzungsgebührenschulden des Grundstücks-Miteigentümers ein.*)

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IBRRS 2009, 3873; IMRRS 2009, 2124
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Quotale Haftung greift nicht bei Benutzungsgebührenschulden

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.09.2009 - 13 K 710/08

Die (nur) quotale Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 WEG greift nicht bei durch das KAG NRW i. V. m. dem jeweiligen Ortsrecht begründeten persönlichen grundstücksbezogenen Benutzungsgebührenschulden des Grundstücks-Miteigentümers ein.

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IBRRS 2010, 1268; IMRRS 2010, 0859
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann nicht Adressatin eines Abgabenbescheids sein!

VG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2009 - 12 K 881/08

Ein Bescheid über Grundbesitzabgaben ist nicht an die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern an den Eigentümer zu richten und zuzustellen.

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IBRRS 2009, 3876; IMRRS 2009, 2127
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klagebefugnis für Feststellung der AfA-Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 56/08

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt.

2. Das FG kann die Zulassung der Revision wirksam auf die Zulässigkeit der Klage beschränken.

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IBRRS 2009, 2292; IMRRS 2009, 1237
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigentümer als Schuldner v. Abfall-/Straßenreinigungsgebühren

BGH, Urteil vom 18.06.2009 - VII ZR 196/08

§ 10 Abs. 6 und § 10 Abs. 8 WEG stehen einer durch Landesgesetz angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks für die Entgelte für Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht entgegen.*)

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IBRRS 2011, 0146; IMRRS 2011, 0111
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

AG Heidelberg, Urteil vom 09.04.2009 - 45 C 73/08

Die Privatautonomie von Wohnungseigentümern ist durch die Möglichkeit, sich der Vertretung durch den Verwalter und den von diesem beauftragten Prozessbevollmächtigten zu entziehen, hinreichend gewahrt. Diese Eigentümer tragen die nach ihrem Verzicht auf die Vertretung durch den Verwalter entstandenen Kosten des Verwalters bzw. des vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalts nicht. Es liegt in der Natur des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden und freiwillig eingegangenen gesetzlichen Schuldverhältnisses mit der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen, dass damit auch Nachteile prozessualer und finanzieller Natur verbunden sind.*)

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IBRRS 2009, 1954; IMRRS 2009, 0994
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wasserbelieferung: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet!

KG, Urteil vom 24.03.2009 - 4 U 172/07

Schuldner für Entgeltforderungen aus einem Wasserbelieferungs- und Entsorgungsvertrag ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die einzelnen Wohnungseigentümer haften grundsätzlich nicht als Gesamtschuldner (Anschluß an BGH, Urteil vom 7. März 2007, VIII ZR 125/06 und KG, Urteil vom 12. Februar 2008, 27 U 36/07, entgegen KG, Urteil vom 7. November 2007, 11 U 16/07).*)

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IBRRS 2009, 1298; IMRRS 2009, 0783
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung der einzelnen Eigentümer für Abwassergebühren?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2009 - 4 M 448/08

Wenn die Gebührensatzung die Gebührenschuldnerstellung entsprechend der in § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eingeräumten Möglichkeit der satzungsmäßigen Schuldnerbestimmung (nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern) an das Eigentum anknüpft, schulden alle Wohnungs- bzw. Teileigentümer als Miteigentümer des Grundstücks gesamtschuldnerisch die vollen auf ihr gemeinschaftliches Grundstück entfallenden Benutzungsgebühren.*)

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IBRRS 2009, 0922
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet zulässig?

VG Neustadt, Beschluss vom 10.02.2009 - 3 L 1448/08

In einem Mischgebiet ist ein bordellähnlicher Betrieb unzulässig, da die damit einhergehenden Belästigungen die Nachbarn erheblich beeinträchtigen und für diese nicht zumutbar sind.

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IBRRS 2009, 1420; IMRRS 2009, 0871
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten?

BFH, Beschluss vom 09.12.2008 - IX B 124/08

Beiträge zur Instandhaltungsrücklage können beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die zur Instandhaltungsrücklage geleisteten Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, ist unabhängig davon zu beurteilen, wie die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer zur Eigentümergemeinschaft zivilrechtlich einzustufen sind.

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IBRRS 2008, 4204; IMRRS 2008, 2176
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtschuldnerische Haftung im Abgabenrecht?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2008 - 2 S 1500/06

1. Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061) hindert die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 - NJW 2006, 791).*)

2. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Wohnungseigentümer liegt darin begründet, dass sie mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft bilden und deshalb die gebotene grundstücksbezogene Leistung einer öffentlichen Einrichtung (hier: Abfallentsorgung) regelmäßig willentlich gemeinsam in Anspruch nehmen.*)

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IBRRS 2008, 3267; IMRRS 2008, 1889
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schwimmbecken als ausschließlich privat genutzte Einrichtung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2008 - 13 A 2489/06

Schwimm- und Badebecken in "nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen" im Sinne von § 37 Abs. 2 IfSG sind nur solche Becken, die von einem größeren und wechselnden Personenkreis genutzt werden; ein Schwimmbecken, das zu einer Wohnanlage gehört und ausschließlich von den Eigentümern und Mietern der einzelnen Wohnungen sowie deren Gästen genutzt wird, wird von der Vorschrift nicht erfasst.*)

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IBRRS 2008, 2443; IMRRS 2008, 1449
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erhöhungsgebühr bei Vertretung von WEG erstattungsfähig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.07.2008 - 8 W 307/08

Wird eine Klage wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums nach der Entscheidung des BGH vom 02.06.2005 (Rechtsfähigkeit der WEG), aber vor den Entscheidungen des BGH vom 12.04.2007 (Zuständigkeit der WEG zur Geltendmachung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums) im Namen der Miteigentümer (statt im Namen der WEG) eingereicht, ist die dadurch angefallene Erhöhungsgebühr gemäß Nr. 1008 VV erstattungsfähig.

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IBRRS 2008, 1767; IMRRS 2008, 1180
ProzessualesProzessuales
Erhöhungsgebühr in Übergangszeit erstattungsfähig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - 8 W 239/08

Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.*)

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IBRRS 2008, 2603; IMRRS 2008, 1527
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

Eine in der Teilungserklärung enthaltene qualifizierte Protokollierungsklausel ist dahin auszulegen, dass im Falle der zulässigen Vertretung aller Wohnungseigentümer durch Dritte diese befugt sind, das Versammlungsprotokoll zu unterschreiben, und bei lediglich einem anwesenden Vertreter der Wohnungseigentümer neben dem Versammlungsleiter die Unterschrift dieser Person ausreicht.*)

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IBRRS 2008, 2629; IMRRS 2008, 1539
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.03.2008 - 5 W 58/07

1. Bei bis zum 30.06.2007 eingegangenen Wohnungseigentumsverfahren sind auf den Rechtsstreit die bis zum 30.06.2007 geltenden Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes anzuwenden.

2. Wird ein Verwalter im Falle einer Vorratsteilung gemäß § 8 WEG durch den teilenden Bauträger bestellt, so ist dieser einseitige Bestellungsakt wirksam und ausreichend zur Begründung der organschaftlichen Stellung des Verwalters. Seine Amtszeit beginnt erst mit der Entstehung der faktischen Gemeinschaft

3. Der Verwaltervertrag ist vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsprechung des BGH zur (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft dahingehend auszulegen oder umzudeuten, dass die vertraglichen Beziehungen zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und dem Verwalter bestehen.

4. Der Verwalter hat gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß §§ 675 Satz 1, 670 BGB keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, soweit er die laufenden Ausgaben der Gemeinschaft (Kosten für Straßenreinigung, Strom, Gas, Wasser und Abwasser, Schornsteinfeger, Versicherungen, Bankgebühren, Müllgebühren und Reparaturen) verauslagt hat, wenn er es unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaft durch Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan herbeizuführen.

5. Ein Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag besteht nicht, denn grundsätzlich ist zu vermuten, dass die Wohnungseigentümer in einem Fall, der nicht von der Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG oder § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. (§ 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WEG n.F.) gedeckt ist, selbst von ihrer Entscheidungsbefugnis Gebrauch machen wollen, insbesondere wenn neben der von dem Geschäftsführer getroffenen Maßnahme weitere Maßnahmen in Betracht gekommen wären.

6. Widerspricht die vom Verwalter ergriffene Maßnahme dem mutmaßlichen oder wirklichen Willen der Wohnungseigentümer, etwa weil ein abweichender Beschluss vorliegt, und wird die unberechtigte Geschäftsführung auch nicht gemäß § 684 Satz 2 BGB nachträglich genehmigt, so kann der Verwalter gemäß § 684 Satz 1 BGB i. V. m. §§ 812 ff BGB Verwendungsersatz nach Bereichungsrecht verlangen.

7. Ein Wegfall des Vergütungsanspruchs des Verwalters kommt im Falle der Unmöglichkeit der Erfüllung von Hauptpflichten in Betracht. Erbringt der Verwalter eine Hauptleistung - ganz oder teilweise - überhaupt nicht, so sind hinsichtlich der Vergütung §§ 320 - 326, 615, 616 BGB anwendbar.

8. Eine Dienstleistung wird trotz ihres Fixschuldcharakters dadurch, dass sie für einen bestimmten Zeitraum nicht erbracht wird, nur unter der Voraussetzung unmöglich, dass sie nicht nachgeholt werden kann. In diesem Fall erlischt der Vergütungsanspruch ohne Weiteres gemäß § 326 Abs. 1 BGB. Ist sie nachholbar, so tritt Befreiung von der Dienstleistung nur über § 615 BGB ein.

9. Dagegen führt eine Schlechterfüllung der Verwalterpflichten grundsätzlich nicht zum Wegfall des Vergütungsanspruchs, sondern allenfalls zu Schadensersatzansprüchen der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter.

10. Erfüllt der Verwalter sämtliche bedeutsamen Hauptleistungspflichten nicht (Aufstellung Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschluss über Instandhaltungsrücklage, Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft von seinem Privat- und Firmenvermögen getrennt zu halten, Abhalten der Wohnungseigentümerversammlungen), steht ihm kein Honorar zu.




IBRRS 2008, 0635; IMRRS 2008, 0439
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Celle, Beschluss vom 26.02.2008 - 4 W 213/07

1. Der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung dar.*)

2. Im Rahmen der einer Wohnungseigentümergemeinschaft verliehenen Teilrechtsfähigkeit ist auch von der Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auszugehen.*)

3. Die Prüfung der Frage, ob der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht den Grundbuchämtern im Rahmen der Eintragung der Eigentümergemeinschaft als Eigentümerin, sondern vielmehr nur den Wohnungseigentumsgerichten im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 46 WEG.*)

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IBRRS 2008, 0926; IMRRS 2008, 0657
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtschuldnerische Außenhaftung

KG, Beschluss vom 12.02.2008 - 27 U 36/07

1. Die Annahme einer gesamtschuldnerischen vertraglichen Außenhaftung einzelner Wohnungseigentümer für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt, d.h. gemeinschaftlich bezogenen Leistungen (hier: Wasserver- und -entsorgung über ein gemeinschaftliches Leitungsnetz) kommt seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur -nunmehr bejahten- Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, V ZB 32/05, Beschluss vom 2.6.2005 = BGHZ 163, 154ff. = NJW 2005, 2061ff.) und aufgrund des zum 1.7.2007 geänderten Wohnungseigentumsgesetzes grundsätzlich nicht mehr in Betracht.*)

2. Die Regelung in § 10 Abs. 8 WEG über eine Außenhaftung jedes Wohnungseigentümers nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils ist auch auf vor dem 1.7.2007 begründete Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft anzuwenden.*)

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IBRRS 2007, 4954; IMRRS 2007, 2460
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ProzessualesProzessuales
Geltendmachung von Wohngeld durch den Verwalter

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

1. War in einem durch Mahnbescheid vom 14. Dezember 2004 eingeleiteten Wohngeldverfahren eine (möglicherweise unvollständige) Eigentümerliste beigefügt, ferner als Anlage eine Forderungsaufstellung mit der Bezeichnung Wohngeld und „Akte: WEG G-Straße“ und ist die Anspruchsbegründung überschrieben mit „Jürgen F. u. a. (WEG G-Straße)“, so ist der Antragsgegner als Wohnungseigentümer von sämtlichen Wohnungseigentümern der mit Kurzbezeichnung benannten WEG auf Hausgeld in Anspruch genommen.

Eine in diesem Falle mit Blick auf den Beschluss des BGH vom 02. Juni 2005 zur Teilrechtsfähigkeit der WEG (NJW 2005, 2061) vorgenommene Berichtigung der Antragstellerbezeichnung im Rubrum auf die „WEG G-Straße“ lässt die Aktivlegitimation unberührt.*)

2. Ist der Verwalter nach dem Verwaltervertrag (nur) befugt, Wohngeldzahlungen ohne Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung gerichtlich geltend zu machen, so schränkt dies nicht seine Vertretungsmacht hinsichtlich der Geltendmachung von Sonderumlagen oder mit der Wohngeldeinziehung zusammenhängenden Anwaltskosten im Außenverhältnis ein, sondern begrenzt insoweit lediglich die Befugnis des Verwalters im Innenverhältnis.*)

3. Zum Geltungs- und Wirkungszeitpunkt von Wohngeldbeschlüssen.*)

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IBRRS 2008, 0236; IMRRS 2008, 0150
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung für Entgelte für Trinkwasserbelieferung

KG, Urteil vom 07.11.2007 - 11 U 16/07

Zu der Frage der Haftung von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Entgelte für Trinkwasserbelieferung und Schmutzwasserentsorgung.

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IBRRS 2007, 4747; IMRRS 2007, 2334
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BauträgerBauträger
Zwei Personen auf Bauträgerseite: Aufsplittung der Mängelrechte?

LG Berlin, Urteil vom 19.10.2007 - 15 O 466/06

Sind auf der Bauträgerseite zwei Personen beteiligt, wobei der Bauträger die kaufvertragliche Verpflichtung übernimmt und der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Bauträgers aus einem zuvor mit dem Werkunternehmer geschlossenen Generalübernehmervertrag eintritt, kann der Bauträger die werkvertragliche Gewährleistungshaftung ausschließen.

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Bundesgerichtshof zur Haftung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wasserkosten
(21.01.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 21.01.2010 eine Entscheidung zur Haftung für die Kosten der Belieferung eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses mit Wasser sowie der Abwasserentsorgung getroffen. Eine Haftung einzelner Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für die Forderung des klagenden Versorgungsunternehmen wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
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Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch für Heizungskosten eines zahlungsunfähigen früheren Eigentümers haften
(15.01.2010) Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung von Heizungskosten verurteilt, die teilweise durch den Verbrauch eines früheren, mittlerweile insolventen Wohnungseigentümers angefallen sind. Die Entscheidung befasst sich mit den Fragen der (teilweisen) Rechtsfähigkeit von Wohnungseigentumsgemeinschaften und der Begründung vertraglicher Verpflichtungen durch die Gemeinschaft der Eigentümer.
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(19.04.2007) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 24.Juni 2005 – V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 172, 177; Urteil vom 24. Juni 2005 – V ZR 350/03, NJW 2005, 3146) ein rechtsfähiger Verband sui generis. Ihre Rechtsfähigkeit ist auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsleben teilnehmen.
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BFW: Änderung des Wohneigentumsgesetzes geht in richtige Richtung
Qualifikation der Wohneigentumsverwalter muss geregelt werden

(13.03.2006) Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wohnungseigentumsgesetzes findet die Zustimmung des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Vor allem die geplante Abschaffung des starren Einstimmigkeitsprinzips bei der Verteilung der Betriebs-, Verwaltungs- und Instandsetzungskosten verbessert die Situation für Wohneigentümer und erleichtert die Privatisierung von Wohnungsbeständen.
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Gesetzentwürfe

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Bundesregierung [BT-Drs. 16/887] (Text-Dokument)
(vom 09.03.2006)
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Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzentwürfen

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Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 08.07.2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
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§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz)
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich
II. Personeller Anwendungsbereich
2. Bestellerausnahmen

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin ( Rn. 82-87)



1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

VI. Wohnungseigentum (BGB § 566 Rn. 79-84)