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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Karczewski

304 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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163 Beiträge gefunden
IBR 2022, 574 OLG Düsseldorf - Was ist Luxus?
IBR 2022, 518 OLG Rostock - "Vorlagesperre" ist unwirksam!
IBR 2022, 351 OLG Rostock - Ehepaar erwirbt Wohnung: Abnahme muss gemeinschaftlich erklärt werden!
IBR 2022, 350 OLG München/BGH - 8%-iger Einbehalt kann "geringfügig" sein!
IBR 2021, 1044 OLG Köln/BGH - Gefahrübergang für das Gemeinschaftseigentum bei Wohnungsübergabe!
IBR 2021, 464 KG/BGH - Schöner ist auch teurer!
IBR 2021, 415 OLG Düsseldorf/BGH - Kann nur der Bauerrichtungsteil gekündigt werden?
IBR 2021, 130 OLG Brandenburg/BGH - Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist und bleibt Erwerbersache!
IBR 2021, 79 OLG Frankfurt/BGH - Prognoserisiko einer Übermaßsanierung trägt der Bauträger!
IBR 2021, 22 OLG München - Abnahmemängel nicht beseitigt: Werklohnanspruch nicht fällig!
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14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2839; IMRRS 2007, 1092
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welche Ersatzregelung bei nichtiger Zahlungsvereinbarung?

BGH, Urteil vom 22.03.2007 - VII ZR 268/05

1. Verträge über den Bau von Immobilien fallen in den Anwendungsbereich von § 312 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 1998 - VII ZR 424/97, BauR 1999, 257 = ZfBR 1999, 152).*)

2. An die Stelle einer nach § 3 Abs. 2, § 12 MaBV i. V. mit § 134 BGB nichtigen Zahlungsvereinbarung tritt als Ersatzregelung weder der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV noch § 632 a BGB, sondern § 641 Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250).*)

3. Leistet der Erwerber vor Fälligkeit der Werklohnforderung Zahlungen, durch deren Entgegennahme der Unternehmer gegen das Verbot des § 3 MaBV verstößt, so steht dem bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Erwerbers § 813 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht entgegen.*)

4. § 813 Abs. 2 BGB greift jedoch ein, soweit es des Rückforderungsanspruchs nicht bedarf, weil der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers im Einzelfall schon verwirklicht ist.*)




IBRRS 2005, 0489; IMRRS 2005, 0216
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erst Nacherfüllung, dann Schadensersatz

OLG Celle, Urteil vom 10.02.2005 - 8 U 146/04

1. Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch gem. § 437 Nr. 3, § 281 BGB zu, wenn er den Verkäufer nicht zuvor zur Nacherfüllung auffordert, den Mangel vielmehr selbst beseitigt, und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2, § 440 BGB vorliegen.*)

2. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch des Käufers auf Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung in entsprechender Anwendung von § 326 Abs. 2 S. 2 BGB.*)

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IBRRS 2002, 2427; IMRRS 2002, 0850
BauträgerBauträger
Änderungsvorbehalt in Bauträger-AGB ist unwirksam!

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.10.2002 - 2 U 37/02

Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach sich dieser das Recht vorbehält, Änderungen der Ausführungsart, der vorgesehenen Baustoffe und Einrichtungsgegenstände vorzunehmen, soweit ihm dies technisch oder wirtschaftlich zweckmäßig erscheint, ist gemäß § 10 Nr. 4 AGB-Gesetz unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 0581
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2002 - 6 W 56/02

Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede und die bevorstehende Inanspruchnahme der Bürgen reicht für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht aus. Das Abwarten auf die Hauptsacheentscheidung ist nur unzumutbar, wenn der Verlust des Geldbetrages (Insolvenz) oder ein sonst schwerwiegender Nachteil (Vollstreckung im Ausland) droht.

Dokument öffnen Volltext


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12 Leseranmerkungen gefunden
Leseranmerkung zur OLG Braunschweig, Urteil vom 20.6.2019 - 8U 62/18
Stellungnahme des Autors (Prof. Thomas Karczewski) zu
 R 
Auf einem Parkplatz muss man parken können!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2019, 559
Urteil des OLG Hamgurg ist rechtskräftig
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
Mangel der Bauträgerleistung: Zuschuss des Erwerbers in Höhe von Sowieso-Kosten?
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2015, 311
Danke für hilfreiche Auskünfte!
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Mängeleinbehalt steht Eigentumsumschreibung nicht entgegen!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2015, 310
Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg vom 17.04.2015, 9 U 35/14
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
Mängeleinbehalt steht Eigentumsumschreibung nicht entgegen!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2015, 310
Aufrechnung mit Ersatzvornahmekosten erforderlich?
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Mängeleinbehalt steht Eigentumsumschreibung nicht entgegen!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2015, 310
Beitrag zu den Leseanmerkungen von Thomas Karczewski und Dr. Olrik Vogel
Leseranmerkung von Joachim Saam zu
 R 
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2013, 82
Urteil OLG Dresden vom 08.01.2010 -1 U 1371/09
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2013, 82
Leseranmerkung zu Praxishineis
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
EnEV 2002 vereinbart: Bei der Mängelbeseitigung sind die Vorgaben der EnEV 2009 einzuhalten!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2012, 709
Praxishinweis in IBR 2012, 26
Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
 R 
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Kann Wohnungserwerber Rückabwicklung verlangen?
(Hans-Egon Pause)
Dokument öffnen IBR 2012, 26
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16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum
IV. Abnahme, § 640 BGB
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums
E. Anwendung des Bauvertragsrechts
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38 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
A. Überblick
III. Rechtsnatur der Aufgaben
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen
3. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Aufgaben
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung
2. Inhalt der Regelung
b) der Überwachung dienende Rechte
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis
IV. § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Bedenken gegen Ausführungsanordnungen
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9 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

5. Neuerungen durch die VOB 2002 (VOB/B § 16 Rn. 19-20)

h) Sowieso-Kosten (VOB/B § 13 Rn. 293-297)

§ 16 Zahlung



4 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

3.1 Allgemeines ( Rn. 60-DIN 18304 73)

3.1 Allgemeines ( Rn. 60-VOB/C DIN 18304 73)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

b) Zu deren Erreichen erforderliche Leistungen. (BGB § 650p Rn. 16-21)