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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 129/94


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0567
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94

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10 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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2 Beiträge gefunden
IBR 2003, 609 BGH - Müssen private Auftraggeber "HOAI-gerecht" ausschreiben?
IBR 1997, 424 BGH - Hat Architektenkammer Klagebefugnis?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2003, 2540
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterschreitung der Mindessätze: Störerhaftung des AG

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 292/00

Die wettbewerbliche Haftung eines Dritten tritt bei Verstößen gegen Verbotsnormen, denen dieser selbst nicht unterworfen ist, jedenfalls dann nicht ein, wenn ihm die erforderliche Prüfung des Verhaltens desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat, insbesondere angesichts dessen Eigenverantwortung, nicht zuzumuten ist.*)

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IBRRS 2000, 0567
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94

"Architektenwettbewerb"; Umfang der Klagebefugnis eines Verbandes; Wettbewerbswidrigkeit der Teilnahme an einem Architektenwettbewerb

a) Ein nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugter Verband kann neben dem Verletzer auch dann den Störer in Anspruch nehmen, wenn nicht dieser, sondern nur der hauptverantwortlich Handelnde in einem Wettbewerbsverhältnis zu seinen Verbandsmitgliedern steht.

b) Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit der Teilnahme eines Architekten an einem beschränkten Wettbewerb, bei dem die Entwürfe nicht mit der Mindestvergütung nach der HOAI entgolten werden.

c) Die wettbewerbsrechtliche Störerhaftung wird bei Verstößen gegen Verbotsnormen, denen der Störer nicht unterworfen ist. dadurch begrenzt, daß die Erfüllung der in einem solchen Fall vorausgesetzten Prüfungspflichten dem als Störer Inanspruchgenommenen zumutbar sein muß.

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1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

II. Auslobung (Abs. 1) (VgV § 79 Rn. 5-10)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Ausnahmen betreffend den Anwendungsbereich der HOAI (Verteidigungsstrategien des Auftraggebers) ( Rn. 459-460)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Einzelfragen (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 13-17)