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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 C 17.95
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1997, 248 | BVerwG - Eine Arztpraxis ist keine Anlage für gesundheitliche Zwecke im Sinne der BauNVO! |
12 Volltexturteile gefunden |
BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9.97
1. Bei der Frage, welche Anlagen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO "der Versorgung des Gebiets dienen", ist auf die Gegebenheiten in dem Zeitpunkt abzustellen, für den die Frage zu entscheiden ist; absehbare künftige Entwicklungen sind zu berücksichtigen.*)
2. Für die Qualifizierung einer Anlage als gebietsbezogen (hier: einer Gastwirtschaft mit Kegelbahn) kommt es maßgeblich auf objektive Kriterien an. Der von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO geforderte Gebietsbezug ist gegeben, wenn die Anlage eine Größe hat, die erwarten läßt, daß ihre Kapazität in einem erheblichen Umfang von Bewohnern aus dem umgebenden Gebiet ausgelastet werden wird.*)
3. Eine Nutzungsintensivierung allein ist keine Nutzungsänderung.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - 4 C 17.95
»Der Begriff der Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Sinne der Baunutzungsverordnung vgl. z.B. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO ist auf Gemeinbedarfsanlagen im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 BauGB beschränkt. Arztpraxen werden von diesem Begriff daher nicht erfaßt; ihre Zulässigkeit richtet sich vielmehr nach § 13 BauNVO.«
Volltext12 Abschnitte im "König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung" gefunden |
VI. Nachbarschutz (BauNVO § 13 Rn. 35-37)
II. Verhältnis des § 13 zu anderen Zulässigkeitsregelungen (BauNVO § 13 Rn. 7)
6. Anlagen für sportliche Zwecke (Abs. 2 Nr. 4) (BauNVO § 8 Rn. 37-38)
d) Anlagen für gesundheitliche Zwecke (BauNVO § 4 Rn. 56-58)
a) Bodenrechtlich relevante bauliche Anlagen und Einrichtungen (BauNVO § 14 Rn. 12-13)
1. Allgemeines, Überblick über den Inhalt der BauNVO ( Rn. 1-3)
2. Arten der baulichen und sonstigen Anlagen (BauNVO § 1 Rn. 96-97)
b) Läden (Abs. 2 Nr. 2) (BauNVO § 4 Rn. 19-27c)