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IBRRS 2012, 3382; IMRRS 2012, 2433
ImmobilienImmobilien
Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung

BFH, Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.*)

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