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IBRRS 2007, 0091
Öffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Wohngebiet neben Gewerbegebiet
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.05.2006 - 7 D 114/05
1. Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets neben einem Gewerbegebiet kann eine abwägungsgerechte, die Planungsdirektive des § 50 BImSchG hinreichend berücksichtigende Satzungsentscheidung sein. Zur Bewältigung des sich aus der Nachbarschaft von Gewerbegebiet und allgemeinem Wohngebiet etwaig ergebenden Konflikts können Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB geeignet sein.*)
2. Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB möglichen Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind nicht auf dem vorbeugenden Immissionsschutz dienende Maßnahmen beschränkt.*)
3. Für die Erfassung und Bewertung des von einem Hubschrauberlandeplatz ausgehenden Lärms kann die entsprechende Anwendung der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) sachgerecht sein.*)