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IBRRS 2004, 2379
Mit Beitrag
Bauvertrag
Vereinbarung über Schlussrechnungswirkung beim BGB-Bauvertrag
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2004 - 26 U 77/03
1. Zur prüfbaren Schlussrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch des Unternehmers bei einem BGB-Bauvertrag.*)
2. Zu den Anforderungen an eine stillschweigende Vereinbarung bezüglich einer solchen Rechnungsstellung.*)
3. Stundenlohnzettel sind keine Grundlage für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten, wenn die durchgeführten Arbeiten darin nicht nachvollziehbar beschrieben sind und sich deshalb eine Zuordnung nicht vornehmen lässt; das gilt auch dann, wenn sie vom Bauherrn oder dessen Vertreter abgezeichnet wurden.