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IBRRS 2005, 0240
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
VGH Bayern, Urteil vom 25.03.2004 - 25 N 01.308
1. Festsetzungen eines Bebauungsplans können auch wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der zugelassenen Nutzung funktionslos werden und außer Kraft treten.*)
2. Voraussetzung eines Außerkrafttretens wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ist, dass eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung auf Dauer ausgeschlossen ist und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig erscheint (in Anlehnung an BVerwGE 54, 5 und 56, 283).*)