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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 2424; IMRRS 2012, 1762
Mit Beitrag
Bauträger
Wohnflächenabweichung von mehr als 8%: Auch bei ca.-Angabe Mangel!
OLG München, Urteil vom 04.11.2010 - 13 U 4074/09
1. Eine Wohnflächenabweichung von mehr als 8% ist auch bei einer ca.-Angabe der Wohnflächenmaße als Mangel anzusehen.
2. Von einer nach Umfang und Bedeutung einer Neuherstellung gleichkommenden Altbausanierung ist nicht auszugehen, wenn in Bezug auf die Altbausubstanz lediglich die Bodenbeläge sowie Bad- und Sanitärausstattung erneuert, die Heizungsanlage modernisiert sowie die Fenster an einer Fassade ausgetauscht werden.
3. Die Kosten einer Mangelbeseitigung umfassen auch die Kosten für eine anderweitige Unterbringung während der Reparatur.
4. Die Regelung in einem Bauträgervertrag, die den Auflassungsanspruch des Erwerbers von einer Bestätigung des Bauträgers oder von einer Bankbestätigung abhängig macht, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.