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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "10 U 1953/11" ODER "10 U 1953.11" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3052; IMRRS 2013, 1608
Immobilien
Gefahr von einem Funkmast?
OLG Dresden, Urteil vom 07.03.2013 - 10 U 1953/11
1. Werden die gesetzlichen Grenzwerte von einem Funkmast eingehalten, so ist davon auszugehen, dass Dritte durch ihn nicht geschädigt werden. Gegenteiliges müsste durch den angeblich Geschädigten bewiesen werden.
2. Die 26. BImSchV erfasst nicht nur die thermischen, sondern auch die athermischen Effekte elektromagnetischer Felder.
3. Es ist auch nicht "evident", dass die ursprünglich rechtmäßige Regelung der 26. BImSchV zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.