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Sachgebiet: Handels- und Gesellschaftsrecht

1437 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4263
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftrecht - Sittenwidrigkeit wg. überhöhtem Kaufpreis durch Komplementär

BGH, Urteil vom 17.05.1988 - VI ZR 233/87

Eine Vereinbarung, die ein Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil naher Angehöriger treuwidrig zum Schaden des Vertretenen trifft, verstößt i. S. des § 138 Abs. 1 BGB gegen die guten Sitten und ist nichtig. Die Sittenwidrigkeit der Absprache erfaßt auch das Hauptgeschäft zwischen den Vertragsparteien.*)

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IBRRS 2011, 4258
BauvertragBauvertrag
Gesellschaftsrecht - Erwerb eines Grundstücks von einer GmbH

BGH, Urteil vom 10.10.1988 - II ZR 92/88

Wer von einer GmbH ein mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek belastetes Grundstück erworben hat, kann nach Löschung der im übrigen vermögenslosen Gesellschaft im Handelsregister nicht die Beseitigung der Vormerkung mit der Begründung verlangen, der durch sie gesicherte Anspruch könne nicht mehr durchgesetzt werden.*)

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IBRRS 2011, 4255
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Minderung des Frachtlohns bei Teilbeschädigung des Frachtguts

BGH, Urteil vom 14.12.1988 - I ZR 235/86

Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung des Frachtgutes mindert sich der Anspruch auf Fracht nach Art. 23 Abs. 4 CMR, Art. 25 Abs. 1 CMR anteilig, ohne daß es auf eine Aufrechnung des anderen Teils ankommt. Die aufgrund des Teilverlustes bzw. der Teilbeschädigung gegebenen Schadensersatzansprüche können dagegen nur im Aufrechnungswege geltend gemacht oder selbständig eingeklagt werden.*)

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IBRRS 2011, 4253
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht -Vertragsverhandlungen über Übernahme v. Zeitschriften

BGH, Urteil vom 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

Wer gegenüber dem Partner im Laufe der Verhandlungen den späteren Vertragsabschluß ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten als sicher hinstellt, haftet aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen grundsätzlich auch dann, wenn er das berechtigte Vertrauen des anderen Teils nicht schuldhaft herbeigeführt hat.*)

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IBRRS 2011, 4249
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Einstellung eines weiteren GmbH-Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 09.10.1989 - II ZR 16/89

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein GmbH-Gesellschafter, der bei Abschluß des Vertrages über die Anstellung eines Geschäftsführers für die Gesellschaft auftritt, ohne von den übrigen Gesellschaftern zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein, nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht haftet.*)

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IBRRS 2011, 4234
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Abkürzung der Verjährungsfrist in Handelsvertreterverträgen

BGH, Urteil vom 10.05.1990 - I ZR 175/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4232
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Haftungsumfang einer Grundschuld für Kontokorrentkredit

BGH, Urteil vom 13.11.1990 - XI ZR 217/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4231
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Ausgleichsverhältnis bei gleichstufigen Sicherheiten

BGH, Urteil vom 20.12.1990 - IX ZR 268/89

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4214
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vertrag unter Kaufleuten: Verlängerung der Verjährungsfrist in AGB

BGH, Urteil vom 17.01.1990 - VIII ZR 292/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4212
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht - Gesamtschuldnerhaftung auch nach Verfahrenseröffnung

BGH, Urteil vom 21.03.1991 - IX ZR 286/90

1. Ein Gesamtschuldner ist im Vergleichsverfahren über das Vermögen des anderen Gesamtschuldners auch dann Vergleichsgläubiger, wenn er den Gläubiger erst nach Eröffnung des Verfahrens befriedigt.*)

2. Jedenfalls nach Aufhebung des Verfahrens, in dem ein Liquidationsvergleich gerichtlich bestätigt worden war, ist das Recht eines Vergleichsgläubigers, den Schuldner auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, nur insofern durch fehlendes Rechtsschutzinteresse begrenzt, als der Vergleichsgläubiger aus dem bestätigten Vergleich in Verbindung mit einem Auszug aus dem berichtigten Gläubigerverzeichnis gegen den Schuldner vollstrecken kann.*)

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IBRRS 2011, 4211
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gesellschaftsrecht - Substantiierung des Klagevortrags

BGH, Urteil vom 23.04.1991 - X ZR 77/89

1. Das gem. § ZPO § 256 ZPO § 256 Absatz I ZPO erforderliche rechtliche Interesse bei Schadensersatzfeststellungsklagen liegt schon dann vor, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich, ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt aber noch ungewiß sind. Die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung stellt keine Sachurteilsvoraussetzung dar, sondern gehört zur materiellen Klagebegründung.*)

2. Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist schlüssig und damit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen. Er bedarf im Hinblick auf die Einlassung des Gegners nur dann der Ergänzung, wenn er infolge der Einlassung unklar wird und nicht mehr den Schluß auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zuläßt.*)

3. Die Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist nur dann zulässig, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen nicht beurteilt werden kann oder wenn diese lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, tatsächlich aber erkennbar aus der Luft gegriffen sind.*)

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IBRRS 2011, 4209
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Keine Genehmigung einer unwirksamen Nachfristsetzung

BGH, Urteil vom 29.05.1991 - VIII ZR 214/90

Bei schwebend unwirksamer Abtretung einer Kaufpreisforderung führt die vom Zessionar erklärte fruchtlose Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung auch dann nicht zum Erlöschen der beiderseitigen Erfüllungsansprüche, wenn die Abtretung später genehmigt wird.*)

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IBRRS 2011, 4206
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht- Unangemessene Kumulation zw. SE und Vertragsstrafe

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - I ZR 87/90

Der Grundsatz, daß durch AGB die Verpflichtung des Gläubigers nicht abbedungen werden kann, auf einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung die aus diesem Grund verwirkte Vertragsstrafe anzurechnen (BGHZ 63, BGHZ Band 63 Seite 256 = NJW 1975, NJW Jahr 1975 Seite 163 = LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 58), gilt auch für Handelsvertreterverträge.*)

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IBRRS 2011, 4205
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht -Stillschweigender Abschluss eines Auskunftsvertrags

BGH, Urteil vom 13.02.1992 - III ZR 28/90

1. Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils, wenn zwei selbständig nebeneinanderstehende Klagegründe zugleich wechselseitig im Eventualverhältnis geltend gemacht werden.*)

2. Ein stillschweigender Auskunftsvertrag zwischen dem von einem Vertragspartner zu vorvertraglichen Verhandlungen hinzugezogenen sachkundigen Berater und der Gegenpartei kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht; dies gilt insbesondere dann, wenn sich auch die Gegenpartei eines sachkundigen Beistandes versichert hat.*)

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IBRRS 2011, 4201
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Abwicklung von DDR-Wirtschaftsverträgen

BGH, Urteil vom 25.02.1993 - VII ZR 24/92

1. Ein vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zur Post gegebener Einspruch gegen einen auf der Grundlage der Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts erlassenen Schiedsspruch ist nach dem Beitritt als Berufung zu behandeln.*)

2. Auf vor dem 1. 7. 1990 zwischen ehemaligen volkseigenen Betrieben geschlossene Wirtschaftsverträge ist das Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 25. 3. 1982 auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich weiter anzuwenden.*)

3. Hat der Ministerrat der DDR durch Beschluß wegen umweltbelastender, gesundheitsschädlicher Produktion bei einem volkseigenen Betrieb die Stillegung von Produktionsanlagen angeordnet und führt dieser Beschluß zur Aufhebung eines Wirtschaftsvertrags, der eine Lieferung an den von der Stillegung betroffenen volkseigenen Betrieb zum Gegenstand hat, so ist dieser volkseigene Betrieb in Ermangelung einer anderweitigen Regelung seinem Vertragspartner regelmäßig zum Aufwendungsersatz nach § DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 Absatz I 1 DDR-VertragsG 1982 verpflichtet.*)

4. § DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 Absatz I 1 DDR-VertragsG 1982 weist jedem Partner eines Wirtschaftsvertrags das Risiko zu, daß die Aufhebung des Vertrags auf Umstände in seinem jeweiligen Bereich zurückzuführen ist, und knüpft hieran die Pflicht zum Aufwendungsersatz. Diese Vorschrift enthält insoweit eine abschließende Risikoregelung, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ausschließt.*)

5. Der Übergang von der sozialistischen Planwirtschaft der DDR zur sozialen Marktwirtschaft im Jahr 1990 begründet jedenfalls dann nicht den Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bezüglich eines zwischen volkseigenen Betrieben in der DDR vor dem 1. 7. 1990 geschlossenen Wirtschaftsvertrags, wenn dieser Übergang keine einschneidende Änderung zu Lasten einer Seite bewirkt, sondern nur dazu führt, daß eine der kraft Umwandlung aus den volkseigenen Betrieben entstandenen Kapitalgesellschaften ihre marktwirtschaftliche Existenz mit Altschulden beginnt, die bereits bei ihrem Vorgängerbetrieb unter der Geltung des planwirtschaftlichen Systems entstanden sind.*)

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IBRRS 2011, 4199
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauträger-Architekten und Ingenieure- Umwandlung Befreiungsanspruch im Konkurs?

BGH, Urteil vom 16.09.1993 - IX ZR 255/92

Gerät der Gläubiger eines Befreiungsanspruchs in Konkurs, so wandelt sich der Anspruch in eine - in die Masse fallende - Forderung auf Zahlung in voller Höhe der zu tilgenden Schuld um.*)

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IBRRS 2011, 4101
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Zurückweisung einer Gesellschafterliste

BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - II ZB 17/10

1. Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt.*)

2. Ein aufschiebend bedingt abgetretener Geschäftsanteil kann nicht nach § 161 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GmbHG vor Bedingungseintritt von einem Zweiterwerber gutgläubig erworben werden.*)

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IBRRS 2011, 4091
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Auskunftsanspruch des Unternehmers gegen Handelsvertreter

BGH, Urteil vom 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4066
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Zurechnung der Kenntnis des Vertreters nach § 166 Abs. 1 BGB

BGH, Urteil vom 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

1. Auch bei der Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts muss sich der Vertretene, der das Handeln eines in seinem Namen auftretenden vollmachtlosen Vertreters nachträglich genehmigt, dessen Kenntnis und dessen Verständnis vom Inhalt der abgegebenen Erklärungen nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.*)

2. Zur Vergütung des Kaufmanns nach § 354 HGB.*)

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IBRRS 2011, 4063
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Keine Haftungsbeschränkung bei Schaden durch Erfüllungsgehilfen

BGH, Urteil vom 15.09.2005 - I ZR 58/03

Die in Ziff. 24 ADSp (Fassung 1998) enthaltene Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gem. § 9 II Nr. 2 AGBG a.F. unwirksam, weil sie unangemessen von der gesetzlichen Haftungsregelung in § 475 HGB, § 278 BGB abweicht.*)

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IBRRS 2011, 4029
SchiedswesenSchiedswesen
Rechtsstreit bereits rechtshängig: Schiedseinrede möglich?

OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - 34 SchH 3/11

Ist bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig, besteht für einen Feststellungsantrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis. Darauf, ob die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO vor dem staatlichen Gericht bereits erhoben worden ist, kommt es nicht an (Ergänzung zu Senat vom 10. Januar 2007, 34 SchH 014/06).*)

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IBRRS 2011, 4013
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Einbringen eigener Aktien als Sacheinlage nicht möglich

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 234/09

1. Eigene Aktien der Gesellschaft können nicht als Sacheinlage eingebracht werden. Der Verzicht auf den Anspruch auf Rückerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft überlassenen Aktien steht dem Einbringen als Sacheinlage jedenfalls dann gleich, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensgewährung vereinbart wurde.*)

2. Der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, kann den strengen Anforderungen an eine ihm obliegende Prüfung der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur genügen, wenn er sich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht.*)

3. Das Aufsichtsratsmitglied, das über beruflich erworbene Spezialkenntnisse verfügt, unterliegt, soweit sein Spezialgebiet betroffen ist, einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab.*)

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IBRRS 2011, 3872
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kann GbR als Inhaber einer Zwangshypothek eingetragen werden?

OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 418/11

Beinhaltet der Vollstreckungstitel (das Urteil) als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne auch ihre (alle) Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Die fehlende (oder ungenügende) Bezeichnung der Gesellschafter im vorgelegten Titel ist nicht in jedem Fall ein unbehebbarer Mangel.*)

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IBRRS 2011, 3860
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Grundbuchrecht - Antragsrecht auf Eintragung der GbR-Gesellschafter

OLG Schleswig, Beschluss vom 06.04.2011 - 2 W 60/10

1. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur unter ihrer Bezeichnung als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, steht den eingetragenen Grundpfandgläubigern ein Antragsrecht betreffend eine nachträgliche Eintragung der Gesellschafter der Eigentümerin zu.*)

2. Daraus ergibt sich zugleich ein Beschwerderecht des Grundpfandgläubigers, wenn das Grundbuchamt die beantragte Ergänzung ablehnt.*)

3. Im Falle der Auflassung eines Grundstücks an eine bereits zuvor durch privatschriftlichen Vertrag gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind dem Grundbuchamt mindestens eidesstattliche Versicherungen der handelnden Gesellschafter über ihre Stellung als (alleinige) Gesellschafter der Erwerberin in notariell beurkundeter Form sowie der Gesellschaftsvertrag vorzulegen, dessen Unterschriften nachträglich nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 2. Alt. BeurkG anerkannt worden sind.*)

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IBRRS 2011, 3859
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Grundbuchrecht - Zur Eintragung von Gesellschaftern einer GbR im Grundbuch

OLG München, Beschluss vom 27.04.2010 - 34 Wx 32/10

Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.12.2008 (NJW 2009, 594 = NZG 2009, 137 = NZM 2009, 94) in der Zeit vor dem 18.8.2009 nur unter ihrem Namen ins Grundbuch eingetragen worden, kommt jedenfalls dann, wenn die Gesellschaft gleichzeitig mit dem Erwerb des Grundstücks gegründet wurde, eine Ergänzung des Grundbuchs um die Gesellschafter zum Zeitpunkt der ursprünglichen Eintragung in Form einer Richtigstellung in Betracht. In diesem Fall genügt es, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine zwischenzeitliche Änderung des Gesellschafterbestands bestehen.*)

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IBRRS 2011, 3858
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Grundbuchrecht - Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters: Grundbuchberichtigung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 Wx 89/10

Die Vermutung des § 899 a BGB, nach der diejenigen Personen GbR-Gesellschafter sind, die nach § 47 II 1 GBO eingetragen sind, und darüber hinaus weitere Gesellschafter nicht vorhanden sind, gilt auch in den Fällen, in denen nach Ausscheiden eines Gesellschafters und/oder Eintritt eines neuen Gesellschafters das Grundbuch unrichtig geworden und nach § 894 BGB zu berichtigen ist.*)

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IBRRS 2011, 3840
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Grundbuchrecht - Wie wird die Existenz einer GbR nachgewiesen?

OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 15 W 306/10

Der Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer Grundeigentum erwerbenden BGB-Gesellschaft kann auch durch einen unterschriftsbeglaubigten Gesellschaftsvertrag geführt werden, den die Gesellschafter in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen haben.*)

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IBRRS 2011, 3819
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Haftung bei Missbrauch der Bevollmächtigung

BGH, Urteil vom 13.09.2011 - VI ZR 229/09

1. Ein Bevollmächtigter kann aus § 826 BGB haften, wenn er bei Errichtung einer Gesellschaft die ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht.*)

2. Eine fehlerhafte Gesellschaft setzt auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen den Beteiligten voraus. Diese liegen grundsätzlich nicht vor, wenn ein Mitgesellschafter die ihm erteilte Vollmacht überschreitet.*)

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IBRRS 2011, 3630
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Zur Stimmenmehrheit bei Beschlussfassung

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 153/09

Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den "anwesenden" Gesellschaftern im Regelfall nicht alle, sondern nur die Gesellschafter gemeint, die sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.*)

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IBRRS 2011, 3625
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Nachrangigkeit kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IX ZR 185/10

Die Regelungen über die Nachrangigkeit kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen nach § 32a GmbHG a.F., § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a.F. finden auf Kapitalgesellschaften, über deren Vermögen in Deutschland das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist, auch dann Anwendung, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gegründet worden sind.*)

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IBRRS 2011, 3612
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Zur Stimmenmehrheit bei Beschlussfassung

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 209/09

Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den "anwesenden" Gesellschaftern im Regelfall nicht alle, sondern nur die Gesellschafter gemeint, die sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.*)

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IBRRS 2011, 3607
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Folgen der Auflösung einer GbR

BGH, Urteil vom 05.07.2011 - II ZR 199/10

1. Auch bei einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestalteten Publikumsgesellschaft hat die Auflösung der Gesellschaft grundsätzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgeschäftsführungsbefugnis nach § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB erlischt. Die Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.*)

2. Bei der Abwicklung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann das Gericht aus wichtigen Gründen entsprechend § 146 Abs. 2 HGB Liquidatoren ernennen.*)

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IBRRS 2011, 3468
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung einer AG

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 124/10

Die Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Bevollmächtigten fielen nicht unter die in der Einberufung anzugebenden Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts.*)

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IBRRS 2011, 3413
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft: Haftung

BGH, Urteil vom 12.07.2011 - II ZR 71/11

1. Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft kommt eine Haftung der handelnden Personen analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben.*)

2. Versichert der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Wahrheit zuwider, dass sich das Stammkapital endgültig in seiner freien Verfügung befindet, haftet er analog § 9a Abs. 1 GmbHG.*)

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IBRRS 2011, 3275
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Beschränktes Treuhandverhältnis und Außenhaftung

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 300/08

1. Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses, das darauf beschränkt ist, die gesellschaftsrechtlichen Rechte des "Treugebers" gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Treuhänder halten zu lassen, steht der Außenhaftung des "Treugebers" analog § 128 HGB nicht entgegen, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags und des Treuhandvertrags ergibt, dass nicht der "Grundbuchtreuhänder", sondern der "Treugeber" Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geworden ist.*)

2. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes steht der Haftung der Gesellschafter eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die vor der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beigetreten sind, für die vor ihrem Beitritt zur Objektfinanzierung begründeten Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft analog §§ 128, 130 HGB nicht entgegen, wenn sie auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen konnten, dass für die Objektfinanzierung Fremdmittel benötigt wurden, für deren Rückzahlung sie nach dem Gesellschaftsvertrag haften sollten.*)

3. Zahlt der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft gemäß § 128 HGB auf eine durch die Gesellschaft besicherte Gesellschaftsschuld, hat er jedenfalls bei nicht akzessorischen Sicherheiten keinen gesetzlichen Anspruch auf anteilige Übertragung der Sicherheit, den er dem Gläubiger als Einrede entgegenhalten kann.*)

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IBRRS 2011, 3090
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Anspruch auf Handelsvertreterausgleich

BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 17/09

1. Der Annahme eines bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) berücksichtigungsfähigen Stamm- oder Mehrfachkundengeschäfts steht es nicht entgegen, wenn der Folgekauf durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen des Erstkäufers erfolgt. Einer häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Erst- und dem Zweitkäufer bedarf es hierfür nicht (Fortführung von BGH, Urteil vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 7/95, NJW 1996, 2302 unter B II 2 a).*)

2. Ein für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) zu berücksichtigendes Neuwagengeschäft liegt auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar nicht fabrikneu im Sinne der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 Rn. 10 f. mwN), aber nicht gebraucht ist.*)

3. Bei der Billigkeitsprüfung nach § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB aF (§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB nF) kann ausgleichsmindernd berücksichtigt werden, dass der vormalige Vertragshändler einen Vertragswerkstattbetrieb fortführt und damit die Möglichkeit behält, seinen Kundenstamm weiter zu nutzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. Februar 1981 - I ZR 39/79, VersR 1981, 832 unter II 2 c mwN).*)

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IBRRS 2011, 2922
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Stimmrecht bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - II ZR 116/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2873
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Verjährung des Anspruchs aus Gesellschaftersicherheit

BGH, Beschluss vom 31.05.2011 - II ZR 106/10

Der Anspruch auf Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach den sogenannten Rechtsprechungsregeln verjährt gemäß § 31 Abs. 5 GmbHG in fünf Jahren. Auf diesen Anspruch ist § 146 InsO auch dann nicht anwendbar, wenn zugleich der Tatbestand des § 32b GmbHG aF erfüllt ist.*)

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IBRRS 2011, 2862
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Beschluss und Erklärung bei Ausscheiden aus KG

BGH, Urteil vom 21.06.2011 - II ZR 262/09

Ist im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft bestimmt, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wenn die übrigen Gesellschafter - aus wichtigem Grund - sein Ausscheiden durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so ist diese Klausel regelmäßig dahin auszulegen, dass die Gesellschafter über die Ausschließung eines Mitgesellschafters einen Beschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung ihm gegenüber abzugeben haben.*)

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IBRRS 2011, 2853
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Stimmrecht bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - II ZR 109/10

Bei der Beschlussfassung über die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die beherrschte Gesellschaft ist der herrschende Gesellschafter stimmberechtigt.*)

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IBRRS 2011, 2640
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Ermittlung des Börsenwertes von Aktien, Referenzperiode

BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - II ZB 2/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2635
ProzessualesProzessuales
Klage des ausgeschiedenen Gesellschafters auf Abfindung

BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 285/09

Ist der aus einer Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter imstande, die Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig zu begründen, so kann er nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte im Regelfall auf Leistung klagen und im Rahmen dieser Zahlungsklage den Streit darüber austragen, ob und in welcher Höhe bestimmte Aktiv- oder Passivposten bei der Berechnung des Abfindungsguthabens zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Juli 1987 - II ZR 274/86, ZIP 1987, 1314).*)

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IBRRS 2011, 2632
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Unterlassene Benennung eines Schiedsgutachters durch GbR

BGH, Urteil vom 07.06.2011 - II ZR 186/08

1. Unterlässt die nach dem Gesellschaftsvertrag hierzu verpflichtete Gesellschaft bürgerlichen Rechts über einen außerhalb objektiv angemessener Zeit liegenden Zeitraum (hier: fast zwei Jahre) die Benennung eines Schiedsgutachters und die Einholung des Gutachtens über die zwischen ihr und dem ausgeschiedenen Gesellschafter streitige Höhe des Abfindungsguthabens, kann der Ausgeschiedene auf Zahlung des ihm seiner Ansicht nach zustehenden Abfindungsguthabens klagen.

2. Das angerufene Gericht hat die Bestimmung der Leistung - falls erforderlich mit sachverständiger Hilfe - durch Urteil zu treffen; eine Abweisung der Klage als zur Zeit unbegründet ist nicht (mehr) zulässig.*)

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IBRRS 2011, 2625
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
GmbH-Anteils-Nießbraucher und Eigenkapitalersatz

BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - II ZR 173/10

Der Nießbraucher eines GmbH-Geschäftsanteils kann Adressat der Eigenkapitalersatzregeln sein.*)

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IBRRS 2011, 2595
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Versicherung des Geschäftsführers über Verurteilungen

BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - II ZB 24/10

Eine Versicherung, in der ein Geschäftsführer nur auf den Zeitpunkt der Verurteilung selbst abstellt und nicht auf den der Rechtskraft des Urteils, vermittelt dem Registergericht nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben über das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG.*)

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IBRRS 2011, 2492
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Anspruchsverjährung bei ausgeschiedenem Gesellschafter

BGH, Urteil vom 10.05.2011 - II ZR 227/09

Der Anspruch der Gesellschaft gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter aus § 739 BGB verjährt nach § 195 BGB (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. Juli 2010 - II ZR 57/09, ZIP 2010, 1637).*)

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IBRRS 2011, 2467
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Aktienrecht - Prdukhaftungsrisiko bei Platzierung von Altaktien an der Börse

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - II ZR 141/09

1. Mit der Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei der Platzierung von Altaktien an der Börse werden entgegen § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG Einlagen an den Altaktionär zurückgewährt, wenn dieser die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt.*)

2. Die Pflicht zur Rückgewähr der entgegen § 57 AktG erhaltenen Leistung durch Übernahme der Prospektverantwortung begründet einen Anspruch der Aktiengesellschaft gegen den Altaktionär auf Freistellung.*)

3. Ein herrschendes Unternehmen ist nach § 317 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Schadensersatz verpflichtet, wenn es die Platzierung der Altaktien einer Tochtergesellschaft ohne Nachteilsausgleich veranlasst.*)

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IBRRS 2011, 2456
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Grundbuchrecht - Bewilligung von Buchgrundschuld an GbR

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 263/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2444
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
GbR als Eigentümer: Ausscheiden eines Gesellschafters

OLG Jena, Beschluss vom 23.06.2011 - 9 W 181/11

1. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer im Grundbuch als Grundstückseigentümerin eingetragenen GbR besteht die Möglichkeit, dass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Das Grundbuchamt ist daher berechtigt, im Wege der Zwischenverfügung die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts zu fordern.*)

2. Soll bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden GbR ohne Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen Mitgesellschafter oder einen Dritten die Löschung dieses Gesellschafters durch Berichtigung des Grundbuchs im Wege der Bewilligung erfolgen, reicht die Berichtigungsbewilligung des ausgeschiedenen Gesellschafters aus (obiter dictum). Jedenfalls kann es nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, dem Antragsteller die Vorlage der Berichtigungsbewilligung der verbleibenden Gesellschafter aufzugeben.*)

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IBRRS 2011, 2398
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Grundbuchrecht - Vollzug des Antrags auf Eintragung des Eigentumswechsels - GbR!

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 232/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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