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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1249 Entscheidungen insgesamt

Online seit 27. März

IBRRS 2024, 0909
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Wegen Mängeln unverwertbares Gutachten wird nicht vergütet!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2022 - 13 W 43/22

1. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige handelt nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags. Seine Vergütung bezieht sich nicht auf ein Werk, sondern auf seine Tätigkeit als Gehilfe des Gerichts.

2. Sachliche Richtigkeit und Überzeugungskraft eines Sachverständigengutachtens sind kein Maßstab für die Vergütung der Tätigkeit des Sachverständigen. Es kommt lediglich darauf an, dass diese Leistung überhaupt erbracht worden ist, nicht aber darauf, wie das Gericht oder die Parteien das Gutachten inhaltlich beurteilen.

3. Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen ist ausnahmsweise zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und das Gutachten deshalb im Prozess auch tatsächlich unberücksichtigt bleibt.

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Online seit 18. März

IBRRS 2024, 0836
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Lücken im Gutachten sind kein Befangenheitsgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 23.02.2024 - 4 W 26/24

Lücken oder Unzulänglichkeiten in dessen schriftlichen Gutachten oder Bedenken gegen dessen Sachkunde können regelmäßig die Unparteilichkeit des Sachverständigen nicht in Frage stellen und rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit nicht.*)

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Online seit 4. März

IBRRS 2024, 0735
SachverständigeSachverständige
Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2024 - 4 W 782/23

1. Die auf die berufliche Zusammenarbeit des Sachverständigen mit einer Partei gestützte Besorgnis der Befangenheit ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe von dessen Ernennung geltend zu machen. Dass erst dessen Gutachten für die Partei Anlass gibt, sich auch mit der Person des Sachverständigen zu beschäftigen, führt nicht zur Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs.*)

2. Allein die berufliche Bekanntschaft oder enge fachliche Beziehungen des Sachverständigen zu einer Partei ohne besonders Näheverhältnis begründen die Besorgnis der Befangenheit nicht (Festhaltung Senat, IBR 2022, 99).*)

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Online seit 27. Februar

IBRRS 2024, 0696
SachverständigeSachverständige
Vorschusshöhe unklar: Sachverständiger muss nachfragen!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2024 - 25 W 305/23

1. Der Sachverständige erhält die Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die berechnete Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich überschreitet und der Sachverständige nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hinweist.

2. Der Hinweis auf eine Überschreitung des Kostenvorschusses ist nur dann rechtzeitig, wenn er zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Parteien diesen noch entgegennehmen und hierauf reagieren können, bevor es zu der Vorschussüberschreitung kommt.

3. Der Sachverständige ist verpflichtet, Unklarheiten im Umfang seines Auftrags, zu dem auch die Höhe des zur Verfügung stehenden Vorschusses gehört, abklären.

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Online seit 13. Februar

IBRRS 2024, 0564
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenablehnung erfolgreich: Gutachten (un-)verwertbar?

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - VI ZR 34/22

1. Gemäß § 412 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist. In diesem Fall darf ungeachtet des Wortlauts des § 412 Abs. 2 ZPO ("kann") das Gutachten des abgelehnten Sachverständigen grundsätzlich nicht mehr verwertet werden.*)

2. Die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seines Gutachtens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und gleichzeitig kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt gewesen ist (Anschluss an BGH, IBR 2007, 530).*)

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Online seit 8. Februar

IBRRS 2024, 0504
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
"Unsinn" allein macht nicht befangen!

OLG Dresden, Beschluss vom 11.12.2023 - 4 W 772/23

Die Bewertung des Vortrags einer Partei als "Unsinn" durch einen gerichtlichen Sachverständigen rechtfertigt nur dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn auch im Gesamtkontext der Begutachtung für eine verständige Partei die Schlussfolgerung naheliegt, dass dieser aufgrund einer vorgefassten Meinung von vorneherein nicht bereit ist, ihr Vorbringen überhaupt in Erwägung zu ziehen.*)

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Online seit 1. Februar

IBRRS 2024, 0428
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wird ein Literaturstudium vergütet?

LSG Hamburg, Beschluss vom 24.11.2023 - L 3 VE 9/23 B D

1. Ein Gerichtssachverständiger hat auch dann Anspruch auf Vergütung, wenn er das Gutachten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht fertigstellen konnte. Vergütungsfähig sind sämtliche Vorbereitungsarbeiten und alle erbrachten Teilleistungen. Ein weitergehender Entschädigungsanspruch besteht nicht.

2. Ein Sachverständiger muss in der Lage sein, das geforderte Gutachten auf seinem Fachgebiet zu erstatten. Ein Literaturstudium, das ihn erst in die Lage versetzt, das Gutachten zu erstellen, wird grundsätzlich nicht vergütet.

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Online seit 31. Januar

IBRRS 2024, 0419
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Teilnahme an sog. Expertenbefragung macht Sachverständigen befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2023 - 11 W 23/23

Nimmt ein Sachverständiger an einer sog. Expertenbefragung des Privatgutachters einer Partei zur Ermittlung des merkantilen Minderwerts teil, kann dies in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren, in welchem er als Gerichtsgutachter bestellt ist, aus Sicht der Gegenpartei die Besorgnis der Befangenheit begründen.*)




Online seit 11. Dezember 2023

IBRRS 2023, 3412
SachverständigeSachverständige
Formularmäßige (Sicherungs-)Abtretung von Schadensersatz zulässig?

BGH, Urteil vom 10.10.2023 - VI ZR 257/22

Zur Unwirksamkeit einer als "Sicherungsabtretung" bezeichneten formularmäßigen Klausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch seinen auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger abtritt und in der unter anderem bestimmt ist, der Sachverständige sei "berechtigt, jedoch nicht verpflichtet", die Rechte aus der Abtretung gegenüber dem Drittschuldner geltend zu machen, und dem Geschädigten sei bekannt, dass er sich um die Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche "selbst kümmern" müsse, wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders gemäß § 307 Abs. 1 BGB.*)

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 3077
SachverständigeSachverständige
Vergesslichkeit ist Fahrlässigkeit!

LG Ellwangen, Beschluss vom 25.09.2023 - 6 O 99/22

1. Bei der Erheblichkeitsprüfung nach § 8a Abs. 4 JVEG ist der Bruttobetrag des gesamten Honorars zugrundezulegen.*)

2. Ein Sachverständiger, der trotz ausdrücklichen Hinweises des Gerichts auf seine Hinweispflicht aus § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO die Höhe des eingeholten und mit ihm abgesprochenen Auslagenvorschusses während der Gutachtenerstellung vergisst, verletzt seines Hinweispflicht fahrlässig.*)

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IBRRS 2023, 2670
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Der Ton macht die Musik!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2022 - 15 U 83/19

1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen i.S.d. § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO kann gegeben sein, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet und zudem das sonstige Verhalten des Sachverständigen eine parteiliche Tendenz zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei erkennen lässt. Maßgeblich sind stets die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.*)

2. Überschreitet der Sachverständige (...) seinen Gutachtenauftrag (...) und verwendet er darüber hinaus gegenüber einer Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigten in seinem schriftlichen Gutachten an mehreren Stellen Formulierungen, die für sich genommen und/oder in der Gesamtschau überflüssig, unangemessen, unsachlich und abwertend sind, kann dies die Befürchtung wecken, der Sachverständige trete der Partei nicht unparteilich und neutral gegenüber.*)

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IBRRS 2023, 2594
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Einseitig begünstigende Ausführungen sind ein Befangenheitsgrund!

OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2023 - 14 W 24/23

Die eigenmächtige Ausdehnung des Beweisbeschlusses auf bis dahin im Prozess nicht aufgeworfene Fragen rechtfertigt die Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen insbesondere dann, wenn sich der Sachverständige dabei gleichsam in die Position des Gerichts begibt und einseitig begünstigende Ausführungen macht (hier zu Gunsten der klagenden Partei).*)

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IBRRS 2023, 2488
SachverständigeSachverständige
107% Vorschussüberschreitung ist erheblich!

LG Berlin, Beschluss vom 21.08.2023 - 14 OH 10/19

1. Ein Sachverständiger ist grundsätzlich an seine eigene Kostenschätzung und die entsprechende Vorschussbemessung gebunden. Ein Hinweis auf eine Kostenüberschreitung muss rechtzeitig erfolgen. 107 % Überschreitung des Vorschusses sind eine erhebliche Überschreitung.*)

2. Eine besondere Vergütung nach § 13 JVEG muss durch einen entsprechenden Vorschuss gedeckt sein, kann also nicht nachträglich geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2023, 2481
SachverständigeSachverständige
Abgrenzung zwischen Sachverständigen und Zeugen?

OLG Köln, Beschluss vom 07.08.2023 - 7 U 137/21

1. Für die Abgrenzung zwischen Sachverständigen und Zeugen und damit für die Frage, ob ein Berechtigter nach § 8 JVEG zu vergüten oder nach § 19 JVEG zu entschädigen ist, kommt es grundsätzlich nicht auf den Inhalt der Ladung, sondern auf die Art der Heranziehung an.

2. Zeuge ist eine am Verfahren nicht selbst als Partei oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei unmittelbar beteiligte Auskunftsperson, die auf Antrag einer Partei durch Aussage über Tatsachen und tatsächliche Vorgänge Beweis erbringen soll, während der Sachverständige das Gericht bei der Auswertung vorgegebener Tatsachen unterstützt, indem er auf Grund seines Fachwissens subjektive Wertungen, Schlussfolgerungen und Hypothesen bekundet.

3. Auf die Erstattung von Umsatzsteuer hat ein Zeuge keinen Anspruch.

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IBRRS 2023, 2434
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständige in der Wasserwirtschaft dürfen nicht klüngeln!

OLG Bamberg, Urteil vom 20.04.2023 - 12 U 27/22

1. Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 Sachverständigenverordnung Wasser (VPSW) stellt ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar.

2. Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft dürfen keine Gutachten erstellen, Abnahmen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, wenn sie am Verkauf, an der Planung, Herstellung, Errichtung, dem Betrieb oder an der Wartung der Anlage beteiligt waren oder ein Unternehmen, bei dem sie tätig sind, daran mitgewirkt hat oder beteiligt war.

3. Zur Höhe des Schadensersatzanspruchs gegen einen privaten Sachverständigen, der gegen § 6 Abs. 2 VPSW verstößt.

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IBRRS 2023, 2058
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vorschussüberschreitung von 20 bis 25 Prozent ist unbeachtlich!

LG Potsdam, Beschluss vom 28.04.2023 - 6 OH 11/21

1. Den gerichtlich bestellten Sachverständigen trifft eine Kostenbeobachtungspflicht. Er hat rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn voraussichtlich Kosten erwachsen, die erkennbar einen angeforderten Kostenvorschuss erheblich übersteigen. Er muss im Verlauf der Begutachtung auftretende kostenträchtige Umstände anzeigen und eine Kostenvorschussanforderung veranlassen.

2. Der Sachverständige hat seine Kostenbeobachtungspflicht nicht verletzt, wenn seine in Rechnung gestellte Gesamtvergütung den gedeckten Kostenvorschuss nicht erheblich übersteigt.

3. Eine erhebliche Übersteigung des angeforderten Kostenvorschusses liegt in der Regel vor, wenn die Kosten den eingezahlten Kostenvorschuss um 20% bis 25% übersteigen. Unterhalb dieser Schwelle besteht keine relevante Anzeigepflicht, so dass eine Kürzung der Sachverständigenvergütung erst oberhalb dieser Grenze in Betracht kommt.

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IBRRS 2023, 1998
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger verstirbt: Ordnungsgeldverfahren wird eingestellt!

OLG Bremen, Beschluss vom 21.06.2023 - 2 W 10/21

Legt der Sachverständige gegen die Verhängung eines Ordnungsgelds gem. § 411 Abs. 2 ZPO sofortige Beschwerde ein und verstirbt er während des Beschwerdeverfahrens, dann ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a Abs. 1 StPO durch Beschluss einzustellen.*)

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IBRRS 2023, 1953
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Beantwortung zu weit gehender Fragen ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2023 - 5 W 16/23

1. Geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Sachverständigen zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, dieser stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.

2. Wird der Sachverständige zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens geladen, um Fragen der Prozessbeteiligten zu beantworten, ist die Beantwortung einer das Beweisthema überschreitenden Frage nicht geeignet, aus der Sicht eines verständigen Prozessbeteiligten Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu begründen.

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IBRRS 2023, 1920
SachverständigeSachverständige
Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.08.2022 - 4 W 12/22

1. Der Sachverständige erhält für jede Stunde ein Honorar. Das Honorar wird, soweit es nach Stundensätzen zu bemessen ist, für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt.

2. Zu vergüten ist nicht stets die tatsächlich vom Sachverständigen aufgewendete Zeit, sondern nur die gesamte, für den Sachverständigen objektiv erforderliche Zeit. Erforderlich ist dabei derjenige Zeitaufwand, den ein Sachverständiger mit einer durchschnittlichen Fähigkeit und mit durchschnittlichen Kenntnissen braucht, um gerade diese Beweisfrage vollständig und sachgerecht zu beantworten.

3. Neben dem Aktenstudium ist auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens zeitlich zu vergüten. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Erstellung eines Gutachtens um eine geistige Leistung handelt, deren Ausmaß und Bedeutung im Einzelfall von der Schwierigkeit der jeweiligen Aufgabenstellung bestimmt wird.

4. Das entschädigungsfähige Ausmaß der geistigen Leistung des Sachverständigen lässt sich nicht verbindlich an Hand der Seitenanzahl des Gutachtens oder der Zahl der Zitate in Fußnoten, also eines rein quantitativen Faktors bemessen. Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedanklich Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören.

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IBRRS 2023, 1824
SachverständigeSachverständige
Unverhältnismäßig hoher Zeitaufwand gibt Anlass zur Kostenprüfung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.08.2022 - 1 WF 37/22

Anlass zur Nachprüfung der vom Sachverständigen geltend gemachten Kosten besteht dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung außergewöhnlich hoch erscheint. Insoweit hat eine Plausibilitätsprüfung zu erfolgen.*)

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IBRRS 2023, 1804
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Eintritt in den Ruhestand ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2023 - 4 W 316/23

Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen folgt nicht daraus, dass dieser nicht von sich aus mitteilt, dass er zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten ist. Hieraus gegebenenfalls resultierende Bedenken gegen den Inhalt des Gutachtens sind im Instanzenzug geltend zu machen.

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IBRRS 2023, 1772
SachverständigeSachverständige
An die Anweisungen des Gerichts ist der Sachverständige gebunden!

OLG Bamberg, Beschluss vom 22.09.2022 - 8 W 24/22

1. Ein Sachverständiger hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. Er hat zudem zu prüfen, ob er über das zur Beantwortung der im Beweisbeschluss formulierten Fragen notwendige Wissen und technische Equipment verfügt.

2. Der Sachverständige verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn er im Rahmen der Leistungserbringung grob fahrlässig oder vorsätzlich Gründe geschaffen hat, die eine der Prozessparteien zur Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit berechtigen. Leichte Fahrlässigkeit ist nicht ausreichend.

3. Hält sich der Sachverständige nicht an Anweisungen des Gerichts hält, stellt dies einen möglichen Ablehnungsgrund dar.

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IBRRS 2023, 1648
SachverständigeSachverständige
Wie wird der Aufwand für festangestellte Hilfskräfte berechnet?

LG Mannheim, Beschluss vom 09.03.2023 - 7 Qs 17/22

1. Zur Berechnung der Aufwendungen für festangestellte Hilfskräfte, § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG*)

2. Zur Bindung des Gerichts an den zunächst geltend gemachten Vergütungsanspruch, § 2 Abs. 1 JVEG*)

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IBRRS 2023, 1649
SachverständigeSachverständige
Kostenersatz für auf falsche Angaben beruhendes Privatgutachten

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2023 - 2 U 226/21

1. Es gibt im Zivilrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige den berechtigten Teil seiner Ansprüche verliert, der hinsichtlich weitergehender Ansprüche bewusst wahrheitswidrige Angaben macht.*)

2. Die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen, die nicht nur der Behebung des Unfallschadens, sondern auch eines weiteren Schadens dienen, richtet sich nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung.*)

a) Eine Vorteilsanrechnung kommt nicht in Betracht, wenn der Geschädigte die Behebung eines weiteren, nicht durch den Unfall verursachten Schadens unterlässt.*)

b) Setzt der Geschädigte zeitgleich durch den Unfall verursachte und nicht durch den Unfall verursachte Schäden instand, ist es angemessen, hinsichtlich der allen Reparaturmaßnahmen dienenden Aufwendungen eine Vorteilsanrechnung vorzunehmen, die sich danach bemisst, wie sich die übrigen Reparaturkosten auf die reparierten Schäden verteilen.*)

3. Der Geschädigte kann die Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens auch dann ersetzt verlangen, wenn sich das eingeholte Privatgutachten als falsch erweist. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn der Geschädigte schuldhaft falsche Angaben gegenüber dem Sachverständigen gemacht hat und sich das Gutachten deshalb als unbrauchbar erweist. Wenn sich der Geschädigte bei der Auftragserteilung eines Autohauses bedient, ist es ihm nicht zuzurechnen, wenn das Autohaus die ordnungsgemäße Angabe eines Vorschadens nicht an den Sachverständigen weitergibt oder der Sachverständige diese Information nicht zur Kenntnis nimmt oder unbeachtet lässt.*)

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IBRRS 2023, 1583
SachverständigeSachverständige
Einzelne Gutachtenabschnitte dürfen auf Gehilfen übertragen werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.04.2023 - 4 W 716/22

1. Die Verpflichtung eines medizinischen Sachverständigen zur höchstpersönlichen Gutachtenerstattung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass einzelne Abschnitte auf Gehilfen übertragen werden, solange die Gesamtbeurteilung von dem Sachverständigen verantwortet wird.*)

2. Ein Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen kann daher nicht darauf gestützt werden, dass das Gutachten auch von einem Assistenten unterzeichnet ist.*)

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IBRRS 2023, 1554
SachverständigeSachverständige
Hohen Vorschuss überschritten: Toleranzaufschlag nur 10%!

LG Köln, Beschluss vom 28.03.2023 - 37 O 374/18

1. Versäumt es der Gerichtssachverständige schuldhaft, rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass sein Arbeitsaufwand den vorhandenen (hohen) Auslagenvorschuss erheblich überschreitet, wird sein Vergütungsanspruch auf den geleisteten Auslagenvorschuss zuzüglich 10 % Toleranzzuschlag gekürzt.

2. Teilt der Sachverständige die Vorschussüberschreitung zu einem Zeitpunkt mit, zu dem der Vorschuss bereits um mehr als 50 % überschritten war, ist die Mitteilung nicht geeignet, der Hinweispflicht in geeigneter Weise nachzukommen.

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IBRRS 2023, 1570
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachtenauftrag überschritten: Sachverständiger befangen?

OLG München, Beschluss vom 05.05.2023 - 31 W 259/23

1. Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen können auch dadurch begründet sein, wenn seine Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgehen und vom Auftrag nicht erfasste Fragen beantworten.

2. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Sachverständige bei der Gutachtenerstellung eigenmächtig über die ihm durch den Beweisbeschluss und den Gutachtenauftrag gezogenen Grenzen hinausgeht und sich daraus eine parteiliche Tendenz zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei ergibt oder aber den Prozessbeteiligten in unzulässiger Weise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.

3. Nicht jede Überschreitung des Gutachtenauftrags rechtfertigt bereits die Besorgnis der Befangenheit. Vielmehr ist insoweit eine Entscheidung nach Lage des Einzelfalls zu treffen.

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IBRRS 2023, 1477
SachverständigeSachverständige
Kein Hinweis auf Mehrkosten: Vergütung auf Kostenvorschuss begrenzt!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.09.2022 - 2-20 OH 13/21

1. Für die Parteien und das Gericht muss objektiv deutlich erkennbar sein, dass weitere (in welchem Umfang) Kosten anfallen.

2. Liegt eine erhebliche Überschreitung vor, so kommt es nicht darauf an, ob es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit - mit Willen der Parteien - gekommen wäre, da der Wortlaut von § 8a Abs. 4 JVEG insoweit deutlich und abschließend ist.

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IBRRS 2023, 1458
SachverständigeSachverständige
Zutritt zur Wohnung verwehrt: Ortstermin ist abzubrechen!

FG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2023 - 6 K 199/21

Ein Sachverständiger ist gehalten, den Ortstermin abzubrechen, wenn einer Partei nicht gestattet wird, an den Ermittlungen teilzunehmen. Daraus ergibt sich kein Befangenheitsgrund.*)

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IBRRS 2023, 1427
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger Zeuge wird wie normaler Zeuge entschädigt!

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.05.2023 - L 5 AR 2/23

1. Sachverständige Zeugen sind grundsätzlich wie Zeugen zu entschädigen.*)

2. Der Antrag auf Erstattung von Fahrkosten kann innerhalb der Dreimonatsfrist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG noch korrigiert bzw. ergänzt werden.*)

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IBRRS 2023, 1409
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag ist unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens zu stellen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2023 - 17 W 41/22

Erhebliche Gründe, die eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme gem. § 224 Abs. 2 ZPO rechtfertigen sollen, sind grundsätzlich in der Antragsschrift glaubhaft zu machen. Die Glaubhaftmachung hat schriftlich zu erfolgen. Eine darüberhinausgehende Beweisaufnahme kommt nicht in Betracht (hier: Befangenheitsgesuch innerhalb der Frist nach § 411 Abs. 4 ZPO).*)

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IBRRS 2023, 1260
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Auslagenvorschusses: Hinweis + Wartefrist = Zustimmung!

LSG Bayern, Beschluss vom 23.08.2022 - L 12 SF 209/20

1. Ein Sachverständiger hat auf eine erhebliche Überschreitung des angeforderten Auslagenvorschusses hinzuweisen. Die Hinweispflicht gemäß § 8a Abs. 4 JVEG i.V.m. § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO umfasst eine Wartepflicht.*)

2. Nach Verstreichen einer angemessenen Zeit darf der Sachverständige, wenn das Gericht auf seine Mitteilung nicht reagiert, von einer konkludenten Einwilligung ausgehen. Eine schriftliche Bewilligung muss er nicht abwarten bzw. beim Gericht einholen.*)

3. Zweck der Regelung ist, den Kostenschuldner vor einer Überforderung zu schützen. Eine Reduzierung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss kommt daher nicht in Betracht, wenn aufgrund eines - wenn auch nicht rechtzeitigen - Hinweises vor Eingang des Gutachtens und der Rechnung bei Gericht ein weiterer Auslagenvorschuss angefordert wird, den der Kostenschuldner bezahlt. Auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2023, 1238
SachverständigeSachverständige
Fehlerhaftes Gutachten ist kein Befangenheitsgrund!

LSG Thüringen, Beschluss vom 11.04.2023 - L 1 U 1380/19

1. Ergibt sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des Sachverständigengutachtens, läuft im Allgemeinen die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich der Beteiligte zur Begründung des Antrags auf den Inhalt des Gutachtens stützt.*)

2. Einwendungen in Bezug auf die inhaltliche Qualität und Überzeugungskraft des Sachverständigengutachtens sind nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen.*)

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IBRRS 2022, 3788
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Pflichten des Sachverständigen bei einer technischen Abnahme

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2022 - 21 U 44/20

Ein Maßstab für eine vertraglich nicht näher ausgestaltete technische Abnahme ergibt sich aus § 641a BGB a.F. Danach sind primär gerügte Mängel zu überprüfen. Im Übrigen obliegt es dem Sachverständigen lediglich, sichtbare Mängel zu beanstanden, d. h. solche Mängel, die beim Ortstermin im Rahmen einer Sichtabnahme vergleichbarer Werke erkennbar sind.

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IBRRS 2023, 1190
SachverständigeSachverständige
Wann wird die Pauschale für Ausdrucke gewährt?

LG Bielefeld, Beschluss vom 19.09.2022 - 5 O 100/20

1. Die Pauschale für Ausdrucke wird nur für solche Kopien bzw. Ausdrucke gewährt, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Vorbereitung oder Bearbeitung der Angelegenheit geboten war.

2. Ein Gesamtausdruck der elektronischen Akte ist grundsätzlich nicht geboten und damit nicht erstattungsfähig. Ebenso sind Ausdrucke, die lediglich der Bequemlichkeit bei der Aktenbearbeitung dienen, nicht erstattungsfähig.

3. Die Kosten für Anfertigung von 61 Schwarz-Weiß- und 6 Farbausdrucke aus der dem Sachverständigen überlassenen 266 (PDF-)Seiten starken elektronischen Gerichtsakte sind erstattungsfähig, wenn die Ausdrucke dem Sachverständigen nicht nur eine bessere Vergleichbarkeit der Dokumente ermöglicht, sondern er die Ausdrucke auch angefertigt hat, um sich Teile der elektronischen Akte in einem strukturierten und kennzeichnungsfähigen Zustand zu erschließen.

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IBRRS 2023, 1121
SachverständigeSachverständige
Gutachten mangels Qualifikation unbrauchbar: Vergütung auf null gemindert!

LG Lübeck, Beschluss vom 09.02.2023 - 14 S 33/21

1. Ein Sachverständigengutachten ist mangelhaft, wenn das Gutachten nicht die vereinbarte bzw. die gewöhnliche Beschaffenheit hat.

2. Bei der Beauftragung zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens ist in der Regel kein bestimmtes Ergebnis geschuldet. Vielmehr besteht das geschuldete Werk in der Überprüfung und Begutachtung. Geschuldet ist eine sorgfältige recherchierte und begründete und verwertbare gutachterliche Entscheidung.

3. Maßgeblich für die bestimmungsgemäße Verwertbarkeit des Gutachtens ist dabei der konkrete Auftrag an den Sachverständigen.

4. Ist das Gutachten unbrauchbar, weil der Gutachter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt, ist sein Vergütungsanspruch auf null gemindert.

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IBRRS 2023, 1031
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SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss Bestellungsgebiet angeben!

LG Regensburg, Urteil vom 23.01.2023 - 2 HK O 808/22

1. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger soll Werbung für seine Tätigkeit als Sachverständiger von sonstigen gewerblichen und Berufstätigkeiten trennen.

2. Der Verbraucher darf erwarten, dass der Sachverständige auch tatsächlich seiner Bezeichnung entsprechend bestellt ist bzw. seine Bezeichnung auch nur entsprechend seiner Bestellung führt.

3. Durch die Nichtangabe des Bestellungsgebiets wird beim Verbrauch der irrige Eindruck erweckt, dass der Sachverständige für sämtliche Tätigkeitsgebiete, die er anspricht, auch öffentlich bestellt und vereidigt ist. Ist das tatsächlich nicht der Fall, liegt eine irreführende Werbung vor.

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IBRRS 2023, 0963
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SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss nicht allwissend sein!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2023 - 10 W 3/23

Ergibt sich aus dem Inhalt des Beweisbeschlusses auch für die Parteien, dass dem beauftragten Sachverständigen für einen Teil des Auftrags die erforderliche Sachkunde fehlt und ihn Gericht und Parteien dennoch weiterarbeiten lassen, liegt keine schuldhafte Verletzung der Hinweispflicht vor; vielmehr müssen sich die Beteiligten so behandeln lassen, als ob sie mit den Kenntnissen, den Fähigkeiten und der Arbeitsweise des Sachverständigen einverstanden sind.

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IBRRS 2023, 0921
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SachverständigeSachverständige
Verzögerte Bearbeitung ist ein Befangenheitsgrund!

LG Darmstadt, Beschluss vom 16.12.2022 - 13 OH 101/16

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn die Art und Weise der Abarbeitung des Gutachtenauftrags insbesondere angesichts der Dauer der Bearbeitung und des schlussendlich vorgelegten Ergebnisses objektiv schlechthin unvertretbar erscheint und subjektiv den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken kann, wenn sich die verzögerte Bearbeitung so sehr von dem normalerweise üblichen Verfahren entfernt hat, dass diese den Schluss nahelegt, dem Sachverständigen sei das nachvollziehbare Interesse einer Partei an der Auseinandersetzung mit ihren Einwänden und einer zeitnahen Beendigung des Verfahrens gleichgültig.*)

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IBRRS 2023, 0890
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SachverständigeSachverständige
Vorprüfung wird nicht vergütet!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2022 - 2 W 21/22

1. Sachverständige erhalten als Vergütung ein Honorar für ihre Leistungen. Hierzu gehören grundsätzlich noch nicht Aufwände zur Prüfung, ob er zu ihrer Erbringung überhaupt in der Lage ist oder ob mögliche Ablehnungsgründe bestehen können.

2. Eine Ausnahme wird für den Fall anerkannt, dass ein Sachverständiger sich für diese Prüfung intensiv mit den Gerichtsakten beschäftigt und dafür erhebliche Zeit aufwendet; die Grenze wird hier bei einer Stunde gesehen.

3. Die für die Vorprüfung aufgewandte Zeit kann jedenfalls nur dann ein erstattungsfähiges Honorar des Sachverständigen begründen, wenn sie "erforderlich" war. Daran fehlt es, wenn schon aus dem Beweisbeschluss oder der Klageschrift ohne Schwierigkeiten erkennbar ist, dass die Beweisfrage außerhalb seines Fachgebiets liegt.

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IBRRS 2023, 0785
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SachverständigeSachverständige
Auch wenn du nicht weiter weißt, gründe besser keinen Arbeitskreis!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.06.2022 - 3 W 26/22

Gehören sowohl der gerichtlich bestellte Sachverständige als auch der Geschäftsführer einer der Parteien oder eines Streithelfers einem aus nur wenigen Mitgliedern bestehenden Arbeitskreis eines Verbandes an, der gerade zu derjenigen Materie ins Leben gerufen wurde, die der Sachverständige im Streitfall begutachten soll, so ist diese längerfristige fachliche Verbundenheit aus Sicht der anderen Partei geeignet, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu wecken.*)

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IBRRS 2023, 0524
SachverständigeSachverständige
Zuarbeit eines Kollegen zugestimmt: Beauftragung als Sachverständiger!

LSG Thüringen, Beschluss vom 23.01.2023 - L 1 JVEG 361/21

1. Die gerichtliche Heranziehung eines Sachverständigen ist eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme, die nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht unterliegt. Da Regelungen, wann ein Auftrag im Sinne des JVEG dem Sachverständigen als Adressaten der Anordnung zugeht, sich im JVEG nicht finden und Besonderheiten des JVEG einer entsprechenden Anwendung des § 130 BGB bzw. des in ihm enthaltenen allgemeinen Rechtsgedankens nicht entgegenstehen, kann die Vorschrift entsprechend angewandt werden.*)

2. Ein Auftrag im Sinne des JVEG wird als empfangsbedürftige Erklärung in entsprechender Anwendung von § 130 BGB erst erteilt, wenn die Beweisanordnung, in der ein bestimmter Arzt zum Sachverständigen bestellt wird, dem Sachverständigen als Adressaten der Anordnung zugeht.*)

3. Auch eine normativ ausgestaltete Verpflichtung, eine Willenserklärung an den Adressaten weiterzuleiten, kann eine Empfangsbotenstellung begründen.*)

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IBRRS 2023, 0314
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SachverständigeSachverständige
Drei-Monats-Frist versäumt: Kein Anspruch auf Vergütung!

LSG Thüringen, Beschluss vom 16.12.2022 - L 1 JVEG 550/22

1. Der Sachverständige muss seinen Vergütungsanspruch innerhalb der Frist von drei Monaten vollständig beziffern.*)

2. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG muss eine aus sich heraus verständliche Darstellung der Umstände enthalten, auf welche Weise und durch wessen Verschulden die Drei-Monats-Frist versäumt wurde.*)

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3678
SachverständigeSachverständige
Nicht jeder Hinweis auf eine überflüssige Begutachtung macht befangen!

OLG München, Beschluss vom 05.10.2022 - 36 W 1320/22

1. Es kann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn der Sachverständige das Ergebnis einer von ihm durchzuführenden Untersuchung vorwegnimmt bzw. zu erkennen gibt, dass er sich hinsichtlich des mutmaßlich zu erwartenden Ergebnisses schon festgelegt hat. Der Sachverständige hat sich grundsätzlich nicht vorab zu den zu erwartenden Ergebnissen einer von ihm durchzuführenden Untersuchung zu äußern.

2. Ebenfalls kann es die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn Umstände vorliegen, die auch bei einer vernünftigen, nüchtern denkenden Partei die Befürchtung rechtfertigen können, der Sachverständige habe sich einseitig festgelegt und glaube den Angaben der einen Partei mehr als den Angaben der anderen.

3. Sieht es der Sachverständige als seine Pflicht an, im (Kosten-)Interesse der Parteien darauf hinzuweisen, dass er bereits eine Untersuchung mit einem Originalkabel eines bestimmten Herstellers durchgeführt habe und dass es aus sachverständiger Sicht nicht naheliegend sei, dass mit einem anderen Originalkabel andere Ergebnisse erzielt würden, liegt kein Befangenheitsgrund vor.

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IBRRS 2022, 3491
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SachverständigeSachverständige
Die Ausnahme wird zur Regel

LG Fulda, Beschluss vom 22.11.2022 - 4 OH 13/22

Zur Beurteilung komplexer bautechnischer Fragestellungen, die eine besondere Sachkunde des Sachverständigen erfordern, ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 JVEG eine Erhöhung des Regelstundensatzes auf 155 Euro netto möglich.

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IBRRS 2022, 3546
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SachverständigeSachverständige
Mal wieder: Erhebliche Vorschussüberschreitung führt zur Kappung der Vergütung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.10.2022 - 12 W 32/22

1. Der Sachverständige wird nur in Höhe des Auslagenvorschusses vergütet, wenn die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich übersteigt und der Sachverständige nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.

2. Eine erhebliche Überschreitung ist regelmäßig bei einer Differenz von mehr als 20% gegeben. Darauf, ob die Partei bei einem rechtzeitigen Hinweis in Kenntnis der durch die Begutachtung entstehenden Kosten vom Beweisantritt Abstand genommen hätte, kommt es nicht an.

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IBRRS 2022, 2543
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SachverständigeSachverständige
Prüfung der Vergütungsabrechnung: Arbeitsabschnitte sind aufzuschlüsseln!

OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2022 - 22 U 125/15

1. Das Gericht ist gehalten, die vom Gerichtssachverständigen in Rechnung gestellte Vergütung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Anlass zur Nachprüfung besteht insbesondere dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint.*)

2. Um eine Prüfung der Vergütungsabrechnung zu ermöglichen, ist der Sachverständige verpflichtet, eine Aufschlüsselung der einzelnen Arbeitsabschnitte mit dem hierfür verbundenen Zeitaufwand vorzunehmen.*)

3. Gibt das Gericht dem Sachverständigen im Rahmen der Prüfung der Vergütung auf, die mit den angesetzten Stunden verbundenen Arbeitsschritte näher zu konkretisieren und kommt der Sachverständige dieser Auflage nicht nach, kann dies eine Kürzung der erstattungsfähigen Vergütung auf ein angemessenes Maß zur Folge haben.*)

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IBRRS 2022, 2744
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SachverständigeSachverständige
Nicht schon jeder frühere Kontakt zu Verfahrensbevollmächtigten bringt's!

LG Augsburg, Beschluss vom 23.08.2022 - 62 O 2448/20

Dass der gerichtliche Sachverständige vor 16 Jahren in einer für den gegnerischen Anwalt erstellten Festschrift einen Text geschrieben hat, dass beide neben anderen Personen die Autoren eigenständiger Beiträge in Praxishandbüchern sind und der gegnerische Anwalt zuletzt vor 10 Jahren in einer Fachzeitschrift, deren Mitherausgeber der Sachverständige ist, einen Beitrag publiziert hat, rechtfertigt nicht sein Ausscheiden als befangen.

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IBRRS 2022, 2862
SachverständigeSachverständige
Vorschussbewilligung ist nicht anfechtbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2022 - 6 WF 81/22

1. Ein Verfahrensbeteiligter ist auch nach förmlicher Festsetzung nicht zur Beschwerde gegen die Bewilligung eines Vorschusses für einen Sachverständigen befugt.

2. Wird von dem Beteiligten ein weiterer Vorschuss für die zu erwartende Entschädigung des Sachverständigen verlangt, steht ihm hingegen die Beschwerde zu.

3. Bei der Bemessung des hinreichenden, die Kosten voraussichtlich deckenden Vorschusses für die Erstellung eines Gutachtens für zwei in London befindliche Immobilien ist zu berücksichtigen, dass ein Honorar für einen Sachverständigen, soweit es nach Stundensätzen zu bemessen ist, für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt wird und nur lebensnotwendige Pausenzeiten ausgenommen sind.

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IBRRS 2022, 2802
SachverständigeSachverständige
Auftraggeber muss nur das übliche Sachverständigenhonorar zahlen!

AG München, Urteil vom 30.09.2021 - 335 C 24046/20

1. Den mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragten Sachverständigen trifft gegenüber dem Geschädigten als seinem Auftraggeber die Nebenpflicht aus dem Gutachtenauftrag, spätestens in der Honorarrechnung schriftlich darauf hinzuweisen, wenn er über den üblichen Sätzen abrechnet und deshalb für den Auftraggeber die Gefahr besteht, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer den überschießenden Betrag nicht bezahlt (Anschluss an OLG München, Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 579/15, IBRRS 2016, 1755).

2. Falls der Geschädigte vom Sachverständigen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, bekommt der Geschädigte - nicht aber der klagende Sachverständige - in Fällen subjektiver Schadensbetrachtung bis zur Grenze der Evidenz die volle Kostenrechnung des Sachverständigen erstattet, ist aber verpflichtet, seine Rückforderungsansprüche gegenüber dem Sachverständigen an den Versicherer/den Schädiger abzutreten (Anschluss an OLG München, a.a.O.).

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