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Sachgebiet: Bautechnik

88 Entscheidungen insgesamt

Online seit 2013

IBRRS 2013, 1299
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Werkmangel!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 134/12

Allgemein anerkannte Regeln der Technik für handwerkliche Gewerke (hier: Holztreppen) können vorsehen, dass entweder bei bestimmten Bauteilen eine Mindeststärke eingehalten oder ein Standsicherheitsnachweis im Einzelfall vorgelegt werden muss.*)

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Online seit 2011

IBRRS 2011, 5014
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Werklohn trotz entstandender Feuchtigkeitsschäden an Balkon

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.02.1992 - 3 U 82/91

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4995
BautechnikBautechnik
Ersatz für fehlerhaften Kachelofen durch Dritthandwerker

OLG Koblenz, Urteil vom 17.03.1994 - 5 U 1436/93

1. Hat ein Kachelofen keine hinreichende Entlüftung, weil die Züge verwinkelt und nicht groß genug sind und ist es deshalb zu einer Explosion gekommen, als ein heranwachsendes Kind am Einweihungstag die Feuerraumtür geöffnet hat, so erschüttert dieser Mangel das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Kachelofenbauers auch bei einem vom Besteller selbst beschafften Ofenplan so nachhaltig, daß dieser Ofenbauer zur Nachbesserung nicht mehr herangezogen werden muß.*)

2. Gewährleistungsansprüche beim Einbau eines Kachelofens verjährten in fünf Jahren, weil es sich um eine fest eingebaute und zur Beheizung notwendige Einrichtung handelt.*)

3. Der Schadensersatzanspruch nach § BGB § 635 BGB wegen eines fehlerhaft gebauten Kachelofens erfaßt auch eine Einschränkung bei der Nutzung des Raumes, den der Kachelofen erwärmen sollte.

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IBRRS 2011, 4946
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Allgemeines Vertragsrecht-Haftung für Unterlassen des Einbaus von Rückstauventil

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.1992 - 24 U 169/91

Ein Wasserschaden in einem Keller, der auf das Unterlassen des vereinbarten Einbaus eines Rückstauventils zurückzuführen ist, begründet die Haftung des Bauunternehmers und des bauleitenden und bauausführenden Architekten aus Delikt, sowie des Architekten aus positiver Vertragsverletzung.




IBRRS 2011, 4784
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Bauvertrag-Mängelbeseitigung mit gleichz. Beseitigung d. Mängel d. Folgeuntern.

OLG Hamm, Urteil vom 12.06.1997 - 24 U 183/96

Führt ein Werkunternehmer nach der Verfüllung der Baugrube durch einen anderen Unternehmer Mängelbeseitigungsarbeiten an der von ihm angebrachten Dickbeschichtung aus, dann steht ihm wegen der damit einhergehenden Beseitigung von Mängeln, die auf die fehlerhafte Verfüllung zurückzuführen sind, kein Vergütungsanspruch gegen den Bauherrn zu.

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IBRRS 2011, 0608
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mangelhafter Dachaufbau und merkantiler Minderwert

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2011 - 12 U 74/10

1. Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn Undichtigkeiten im Dachbereich den Veräußerungswert der Immobilie mindern. Dies gilt auch dann, wenn eine Mängelbeseitigung erfolgt ist, da eine vollständige Überprüfung der Sanierungsarbeiten nicht möglich ist und bei einem potentiellen Käufer Risiken wegen verborgener Mängel verbleiben.

2. Das OLG Stuttgart sieht in der mangelhaften Abdichtung des Dachbereichs den klassischen Fall des merkantilen Minderwerts.

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 4335
BautechnikBautechnik
Stuttgart 21: Planfeststellung ist rechtmäßig!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2006 - 5 S 847/05

1. Für die maßgebliche einzelfallbezogene Bestimmung der Zumutbarkeit von Körperschall in Gebäuden, der durch den (Schienenverkehr) Verkehr hervorgerufen wird, kann nicht auf Richtwerte der TA Lärm 1998 zurückgegriffen werden.*)

2. Insoweit darf sich die Planfeststellungsbehörde an den der 24. BImSchV zu Grunde liegenden Richtwerten für die Schädlichkeit von (primärem) Luftschall von 30 dB(A) in Schlafräumen und 40 dB(A) in Wohnräumen orientieren.*)

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IBRRS 2010, 2488
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Wann liegt merkantiler Minderwert vor?

OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2010 - 17 U 92/09

1. Ein sog. merkantiler Minderwert liegt vor, wenn der Mangel den Veräußerungswert der baulichen Anlage mindert, und zwar im Unterschied zum technischen Minderwert gerade dann, wenn dies trotz Mangelbehebung der Fall ist und die Wertminderung nur auf dem objektiv unbegründeten Verdacht beruht, das Bauwerk könne noch weitere verborgene Mängel aufweisen.

2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Grundstücks-/ Garagenzufahrt zum Haus des Bauherren zu eng geplant und angelegt worden ist, so dass das Einfahren nur unter Nutzung der gegenüberliegenden Stellplätze der Nachbarn (Sondernutzungsrecht) möglich und deshalb kein nach der nach dem Vertrag geschuldeten räumlichen Situation zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk hergestellt worden ist.

3. Der Bauunternehmer kann vertraglich verpflichtet sein, die Gewährleistungsansprüche gegen den mit der Mangelbeseitigung betrauten Subunternehmer an den Bauherren abzutreten; bei fehlender Vereinbarung besteht allerdings kein Anspruch auf eine schriftliche Abtretung.




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3303
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Unzureichende Türdurchgangshöhe als Mangel einer Eigentumswohnung

LG Köln, Urteil vom 23.01.2009 - 37 O 57/07

1. Hinsichtlich der bei Neubauten dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Durchgangshöhe von Wohnungseingangstüren bestehen keine verbindliche Normen für die Durchgangshöhe von Wohnungseingangstüren.

2. Nach Auswertung von Auskünften von Türenherstellern ergibt sich, dass die Durchgangshöhe einer Einganstür mindestens 1,93 m betragen muss; eine vorgefundene Durchgangshöhe von 1,91 m stellt somit einen Mangel im Sinne des § 633 BGB dar und ist nachzubessern.

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IBRRS 2009, 3255
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Prüfungspflicht des Bauunternehmers hinsichtlich Vorgewerken

OLG Rostock, Urteil vom 11.06.2009 - 3 U 213/08

1. Steht die Arbeit eines Werkunternehmers in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers oder ist sie aufgrund dessen Planung auszuführen, muss er prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. Das gilt erst recht, wenn ein Fachunternehmer sein Werk in ein gegebenes Gebäude einpassen muss (hier: Montage eines Tores an einem fehlerhaft dimensionierten Stahlträger).

2. Der Bauherr muss sich das Versäumnis des Statikers, die konkreten Anforderungen an die Bauwerksausführung zu berücksichtigen, gegenüber den bauausführenden Unternehmern als Mitverschulden anrechnen lassen.

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IBRRS 2009, 3245
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Verstoß gegen baulichen Schallschutz durch elektrische Rolläden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2009 - 16 U 197/07

Elektrische Rollläden fallen grundsätzlich unter die DIN 4109. Zwar sind elektrische Rollläden nicht ausdrücklich in der DIN erwähnt. Nach der Anmerkung 4 sind haustechnische Anlagen aber (auch) dem Gebäude dienende fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen, wozu elektrische Rollläden ohne weiteres gezählt werden können.*)

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Online seit 2008

IBRRS 2008, 1776
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Verlegung von Granitplatten im Dünnbett: In welcher DIN geregelt?

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03

1. Die anerkannten Regeln der Technik für die Verlegung von Granitplatten als Bodenbelag in einem Gebäude sind in der DIN 18332 (Ausgabe 2000) enthalten.

2. Die Verlegung von Bodenplatten nach den Anerkannten Regeln der Technik ist auch dann zugesichert, wenn für die Anwendung dieser Regeln eine Angabe im Vertrag über die Höhe des Mörtelbetts ausschlaggebend ist.

3. Ein Verstoß gegen die Anerkannten Regeln der Technik, die eine besonders gute Bettung zu verlegender Bodenplatten und damit deren hohe Belastbarkeit bewirken soll, stellt zugleich einen Fehler dar, der zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit und zu einer Wertminderung führt.

4. Die für im Dünnbett zu verlegende Natursteinplatten als durch Hubwagen stark beanspruchter Bodenbelag in Gebäuden in der DIN 18157 Teil 1 Ziff.7.3.3 vorgesehene Verlegung im kombinierten Verfahren ist infolge Weiterentwicklung der Anerkannten Regeln der Technik nur noch ein Weg neben anderen zur Erreichung des Ziels, bei stark beanspruchten Bodenbelägen eine besonders gute Bettung zu erreichen.

5. Sollen Granitplatten als Bodenbelag in einem Gebäude vereinbarungsgemäß im Dünnbett verlegt werden und wird dazu hydraulisch abbindender Mörtel verwendet, sind die in der DIN 18157 Teil1 Ziff. 7.3 beschriebenen Techniken anzuwenden.




IBRRS 2008, 1312
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Algenbefall auf Wärmedämmverbundsystem: Baumangel?

LG Darmstadt, Urteil vom 07.08.2007 - 14 O 615/05

1. Ein Wärmedämmverbundsystem mit mineralischem Oberputz ist nicht mangelhaft, wenn bereits nach 2 – 3 Jahren ein Algenbefall auftritt, der zu Verfärbungen führt.

2. Vorhersagen über einen möglichen Befall von Algen oder Pilzen eines solchen Systems sowie über deren Ausmaß und Umfang sind nicht möglich. Solche Aussagen wären bestenfalls als Spekulation zu bezeichnen. Deshalb muss der Auftragnehmer auch nicht auf eine solche Möglichkeit bei Auftragserteilung hinweisen.

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IBRRS 2008, 1019
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Harte „Versiegelung“ statt weicher „Einpflege“: Abplatzungen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2007 - 13 U 103/06

Ungeachtet von Herstellerempfehlungen oder technischen Regeln kann sich das Vorliegen einer mangelhaften Bauleistung schon allein aus dem objektiv feststellbaren Erscheinungsbild (hier: fleckenhafte Abplatzungen am Kautschukbelagboden) ergeben.

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IBRRS 2008, 0871
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Wie muss Regenwasserableitung ausgestaltet sein?

KG, Urteil vom 19.02.2008 - 21 U 202/05

Fehlt es bei einem Kauf- und Werkvertrag über eine Doppelhaushälfte, die im Rahmen eines Gesamtprojekts (hier 30 Doppelhäuser) errichtet werden soll, an einer ausdrücklichen Regelung zur Regenwasserableitung, stellt es keinen, eine Sachmängelhaftung auslösenden Mangel dar, wenn statt einer Einzelableitung eine Sammelableitung installiert wird.*)

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 3655
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Schallschutz im Wohnungsbau: DIN 4109 noch Regel der Technik?

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06

1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Die SchalldämmMaße der DIN 4109 können schon deshalb nicht herangezogen werden, weil sie lediglich Mindestanforderungen zur Vermeidung unzumutbarer Belästigungen regeln. Anhaltspunkte können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zu DIN 4109 liefern.*)

2. Vertraglichen Erklärungen des Unternehmers, die Mindestanforderungen an den Schallschutz würden überschritten oder es werde optimaler Schallschutz erreicht, kann eine vertragliche Wirkung nicht deshalb aberkannt werden, weil aus ihnen das Maß des geschuldeten Schallschutzes nicht bestimmbar sei. Das Gericht muss unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsumstände das geschuldete Maß ermitteln.*)

3. Können durch die vereinbarte Bauweise bei einwandfreier, den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauausführung höhere Schallschutzwerte erreicht werden, als sie sich aus den Anforderungen der DIN 4109 ergeben, sind diese Werte unabhängig davon geschuldet, welche Bedeutung den Schalldämm-Maßen der DIN 4109 sonst zukommt.*)

4. Bei gleichwertigen, nach den anerkannten Regeln der Technik möglichen Bauweisen darf der Besteller angesichts der hohen Bedeutung des Schallschutzes im modernen Haus- und Wohnungsbau erwarten, dass der Unternehmer jedenfalls dann diejenige Bauweise wählt, die den besseren Schallschutz erbringt, wenn sie ohne nennenswerten Mehraufwand möglich ist.*)

5. Zur Schalldämmung der Haustrennwand zwischen zwei Doppelhaushälften.*)




IBRRS 2007, 3321
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Bestimmung des maximal zulässigen Trittschalls

OLG München, Beschluss vom 25.06.2007 - 34 Wx 20/07

Der maximal zulässige Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen kann nicht ausschließlich der einschlägigen DIN 4109 entnommen werden. Die zulässigen Werte sind vielmehr unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln.*)

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IBRRS 2007, 2142
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Ab wann sind geänderte DIN-Normen vertraglich zu beachten?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.12.2006 - 4 U 12/06

Ein Bauträger kann sich gegenüber einer Mängelrüge nicht darauf berufen, dass sich die für das Gewerk zu beachtenden DIN-Normen erst nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages geändert haben, wenn die Regeländerung vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt ist.*)

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IBRRS 2007, 2137
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Sperrfolie minderwertig: Keine Abnahmefähigkeit!

OLG Schleswig, Urteil vom 10.03.2006 - 14 U 47/05

Wird beim Einbau von Feuchtigkeitssperrfolien von den vertraglichen Vorgaben im Leistungsverzeichnis und von den Vorgaben der einschlägigen DIN-Normen abgewichen (hier: 0,3 mm anstatt 0,4 mm bzw. 1,2 mm), liegt ein wesentlicher Mangel vor, der einer Abnahmefähigkeit der Bauleistung entgegensteht (BGB n.F. § 640 Abs. 1 Satz 2).

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IBRRS 2007, 2073
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Mangelhafter Estrich

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2006 - 17 U 159/05

1. Zur Frage, welche Prüfmethode geeignet ist, die Mangelhaftigkeit eines Estrichs festzustellen.

2. Sieht das Leistungssoll eine Estrichstärke von 55 mm vor und weist der Estrich jedoch nur eine Stärke von 46 mm auf, so liegt ein Mangel vor.

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IBRRS 2007, 0666
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Hinweis- und Prüfpflichten des Unternehmers

LG Osnabrück, Urteil vom 13.10.2006 - 12 S 779/04

1. In den Fällen, in denen der Besteller einen Stoff zur Herstellung eines Werkes zu liefern hat, ist dieser mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, wenn der Mangel allein auf Eigenschaften des Stoffes beruht und den Unternehmer, der seine Hinweispflichten beachtet hat, ansonsten kein Verschulden trifft.

2. Dementsprechend ist ein Brunnenbauer nicht schadenersatzpflichtig, wenn der von ihm gebaute Brunnen nach wenigen Jahren austrocknet und das Trockenfallen des Brunnens Folge der Bodenbeschaffenheit ist.

3. Die Möglichkeit einer „Verockerung“ muss der Brunnenbauer nicht prüfen, da diese Möglichkeit nur durch umfangreiche Bodenproben im Rahmen einer besonderen Beauftragung ausgeschlossen werden könnte; entsprechend besteht auch keine Hinweispflicht auf eine mögliche Verockerung.

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IBRRS 2007, 0588
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Wann kann einzelner Wohnungseigentümer Nachbesserung verlangen?

OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2007 - 21 U 69/06

1. Will der einzelne Wohnungseigentümer wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums großen Schadensersatz geltend machen, kann er dem Bauträger eine Frist mit Ablehnungsandrohung in der Regel nicht mehr setzen, wenn der Bauträger auf Verlangen der Gemeinschaft bereits einen Vorschuss zur Mangelbeseitigung gezahlt hat bzw. die Gemeinschaft nicht mehr bereit ist, eine Nachbesserung durch den Bauträger zu dulden.*)

2. Lehnt der Unternehmer eine Nachbesserung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes zu Recht ab, kann dem Auftraggeber ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zustehen, falls dieser nicht gemäß § 634 Abs. 3 BGB a.F. ausscheidet.*)

3. Hat der Bauträger in der Baubeschreibung hinsichtlich des Schallschutzes auf die DIN 4109, Ausgabe 1989 Bezug genommen, kann der Erwerber grundsätzlich nur die Einhaltung der in der DIN genannten Standardwerte und keinen erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN beanspruchen. Ein weitergehender Schallschutz kann geschuldet sein, soweit dieser bei fachgerechter Erstellung des Gebäudes mit den in der Baubeschreibung genannten Materialien und Herstellungsverfahren nach den anerkannten Regeln der Technik erreicht wird.*)




IBRRS 2007, 0570
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Mängelhaftung nur im Rahmen des geschuldeten Erfolgs!

OLG Bamberg, Urteil vom 30.03.2006 - 1 U 6/06

Der mit Spritzbetonarbeiten in Reinwasserbehältern einer Trinkwasseraufbereitungsanlage beauftragte Nachunternehmer haftet nicht für die Dichtigkeit der Behälter, wenn der Spritzbeton aufgetragen werden soll, um zu verhindern, dass das Trinkwasser mit dem Material in Berührung kommt, welches zum Verpressen von Fugen und Rissen der Betonwände verwendet worden ist.

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IBRRS 2007, 0503
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Gleichwertigkeit eines Abdichtungssystems mit weißer Wanne

OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2006 - 21 U 115/05

Ein Abdichtungssystem unter Einsatz von Pumpen zur Grundwassersenkung ist einer "weißen Wanne" aufgrund der Unterhaltskosten sowie des theoretischen Risikos eines Pumpenausfalls nicht gleichwertig.

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IBRRS 2007, 0478
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Vertragswidrige Betonrezeptur: Wichtiger Kündigungsgrund?

OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2006 - 21 U 70/05

Wenn der mit der Lieferung und dem Einbau von Betonfertigteilen beauftragte Unternehmer darauf besteht, diese Teile nach einer vertragswidrigen Betonrezeptur zu fertigen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

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Online seit 2006

IBRRS 2006, 4296
BautechnikBautechnik
Sorgfaltspflichten des Werkunternehmers bei Rohrvortriebsarbeiten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2006 - 4 U 654/04

Zu Sorgfaltspflichten des Werkunternehmers bei Rohrvortriebsarbeiten.*)

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IBRRS 2006, 4171
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Organisationsverschulden bei Fliesenarbeiten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2006 - 23 U 76/06

1. Die Organisationshaftung kommt nicht schon aus dem Grund in Betracht, dass der Fliesenleger den Oberflächentest des Estrichs unterlassen hat.

2. Die Kenntnis des Mangels nach der Abnahme führt nicht zu einer die Gewährleistungsfrist verlängernden Offenbarungspflicht des Unternehmers.

3. Die Kenntnis derjenigen Mitarbeiter, deren sich der Unternehmer lediglich bei der Herstellung des Werkes bedient, muss er sich nicht zurechnen lassen.

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IBRRS 2006, 4118
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Hinweispflicht des Auftragnehmers auf Risiken aus Temperaturwechsel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2006 - 22 U 157/05

Besteht bei einer 15 cm dicken Betonbodenplatte die Gefahr von Schäden durch witterungsbedingte Temperatureinflüsse, hat eine Fachfirma den Auftraggeber in besonderer Weise über Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären.

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IBRRS 2006, 3658
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Leistungsänderung oder nicht?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2006 - 7 U 189/05

1. Sieht das Angebot „Pflaster aus Betonpflastersteinen" vor, so ist davon auszugehen, dass Steine ohne Granitvorsatz gemeint sind.

2. Heißt es im Leistungsverzeichnis, in den Positionen 450, ... sei angegeben, „dass die Rechteckpflastersteine mit Granitvorsatz hergestellt werden", und heißt es unter „Änderung" dann, „für die Pos. 450, ... - ohne Granitvorsatz", so ist dies nach dem objektiven Empfängerhorizont der angesprochenen Fachkreise so zu verstehen, dass das Pflaster ohne Granitvorsatz herzustellen ist.

3. Sind Angebot und Leistungsverzeichnis im o.a. Sinne auszulegen, begründet die Anordnung der Verwendung von Pflastersteinen mit Granitvorsatz eine Mehrvergütung nach § 2 Nr. 5 VOB/B.

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IBRRS 2006, 3657
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
PE-Folie oder Bitumenschweißbahn?

OLG Jena, Urteil vom 30.03.2005 - 7 U 32/01

1. Eine Bindung des Werkunternehmers an seine Schlussrechnung besteht auch beim VOB-Vertrag im Gegensatz zum Architektenvertrag mit Ausnahme der sich aus § 16 Nr. 3 VOB/B ergebenden Beschränkungen nicht.

2. Auch wenn kein Bareinbehalt vereinbart worden ist, so ist bis zur Übergabe der geschuldeten Bankbürgschaft der Besteller jedoch berechtigt, insoweit die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gem. § 320 BGB a.F. zu erheben.

3. In der Zahlungserklärung der Versicherung liegt kein Anerkenntnis. Die Erklärung stellt, wie regelmäßig bei Regulierungserklärungen von Versicherungen lediglich eine tatsächliche Auskunft über die Zahlungsbereitschaft, nicht aber eine auf den Abschluss eines Anerkenntnisvertrages gerichtete Offerte dar. Zudem kann der Versicherer nicht für den Versicherungsnehmer ein Anerkenntnis abgeben.

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung ist die Mehrbelastung des Auftragnehmers durch eine Mängelbeseitigung mit dem Vorteil, den die Mängelbeseitigung dem Auftraggeber andererseits gewährt, zu vergleichen. Dabei können aber nur unmittelbare, nicht jedoch entfernte evtl. eintretende Folgeschäden Berücksichtigung finden, so dass das LG zu Recht allein auf die für die voraussichtliche Nutzungsdauer anfallenden Mehrkosten abgestellt hat.

5. Die Verlegung einer PE-Folie ist nur dann erforderlich, wenn die verwendete Bitumenschweißbahn nicht DIN-gerecht ist.

6. Zur Frage der Beweisvereitelung durch die gegnerische Partei.




IBRRS 2006, 3555
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Kupfer-Zink-Mischinstallation: Gravierender Mangel?

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.2006 - 10 O 241/03

1. Ein gravierender und damit aufklärungspflichtiger Mangel im Sinne von § 638 Abs. 1 BGB a.F. durch die Verwendung von feuerverzinktem Material nach den kupferhaltigen Materialien beim Aufbau der Wasserversorgung liegt bei Ausführung in 1992 nicht vor. Die geänderte DIN 1988 schreibt erst seit 2004 vor, dass Bauteile und Apparate mit größeren wasserberührten Flächen aus Kupfer in Fließrichtung nicht vor solchen aus verzinkten Eisenstoffen angeordnet werden dürfen.

2. Ein Arglist gleichzusetzendes Organisationsverschulden mit der Folge einer 30-jährigen Verjährung gemäß § 195 BGB a.F. erfordert Kenntnis und Verschweigen eines gravierenden Mangels.

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IBRRS 2006, 2863
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Bauunternehmer: Kostentragung für Herstellung korrekter Raumhöhen

OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.2005 - 4 U 145/04

1. Der Bauunternehmer, der abweichend von der Planung die gemäß Landesbauordnung erforderliche Raumhöhe im Obergeschoss eines Gebäudes unterschreitet, schuldet Schadensersatz in Höhe der Kosten der nachträglichen Herstellung der korrekten Raumhöhen, selbst wenn hierfür das Dachgeschoss durch Veränderung der Kehlbalken angehoben und sämtliche Zwischenwände angepasst werden müssen.

2. Die Nichteinhaltung der Raumhöhe stellt eine erhebliche Wertminderung des gesamten Hauses dar, die eine Berufung auf die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes ausschließt.

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IBRRS 2006, 2845
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Flachdachabdichtung: Dachdecker muss Kondensatbildung verhindern

OLG München, Urteil vom 30.11.2005 - 27 U 229/05

1. Die Leistung des Werkunternehmers beschränkt sich nicht auf seine isolierte Werkleistung, sondern muss deren funktionelles Umfeld mit einbeziehen. Dies betrifft vor allem Vorgewerke, mit deren Überprüfung der Auftragnehmer den Erfolg seiner eigenen Leistung abzusichern hat.

2. Zur Dichtigkeit eines Daches gehört nicht nur die Vermeidung des Eindringens von Niederschlagswasser, sondern auch die Verhinderung von Kondensatbildung.




IBRRS 2006, 2844
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Tragwerksplaner muss örtliche Gegebenheiten prüfen

OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2005 - 9 U 1121/04

Der Tragwerksplaner hat die Haftzugfestigkeit des Betons zu prüfen, bevor er ein CFK-Lamellensystem zur Erhöhung der Tragfähigkeit von Decken empfiehlt.

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IBRRS 2006, 2745
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Mangelhafte Verlegung von Wasserleitungen: Schlaggeräusche

LG Aachen, Urteil vom 30.03.2006 - 6 S 215/05

1. Kommt es bei der Nutzung von Wasserleitungen zu Schlaggeräuschen, die auf die Verlegung der Rohre zurückzuführen sind, liegt ein Ausführungsmangel vor.

2. Tragen die Parteien im Prozess übereinstimmend die Vereinbarung der VOB/B vor, reicht dies allein für eine wirksame Einbeziehung nicht aus. Diese wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird und die - geschäftlich unerfahrene - Partei Gelegenheit hatte, deren Inhalt bei Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen.

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IBRRS 2006, 2744
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieurvertrag: Planung von Wasserleitungen

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2005 - 6 U 2927/04

Der Einsatz von verzinkten Stahlrohren für die Trinkwasserversorgung stellte im Jahr 1993 keinen Planungsfehler des Ingenieurs dar, da dieses Vorgehen zumindest in den Jahren 1993 bis 1996 dem Stand der Technik entsprach.

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IBRRS 2006, 2129
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Bauüberwachung bei Abdichtungsarbeiten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2005 - 23 U 157/04

1. Hat der Bauunternehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte und Brauchbarkeit der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so muss er dies unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - mitteilen. Eine Verletzung dieser Prüfungs- und Hinweispflicht liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer - insbesondere als Fachunternehmer - hätte Bedenken haben müssen.

2. Abdichtungsbereiche gegen Feuchtigkeit bedürfen einer besonderen Beobachtung und Überprüfung, da diese typische Gefahrenquelle darstellen und ein kritischer Bauabschnitt ist. Auch wenn der Auftraggeber von einer fachkundigen Person beraten wird, wird der Unternehmer von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht in der Regel nicht entbunden.

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IBRRS 2006, 2125
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Änderung der Wärmeschutzverordnung beachtlich?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2005 - 22 U 32/04

Zu der Frage, welche Wärmeschutzverordnung zur Anwendung kommt, wenn es zwischen Bauantrag und Ausführung zu einer Änderung der Wärmeschutzverordnung mit erhöhten Anforderungen kommt.

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IBRRS 2006, 2087
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebäudeabdichtung in der Planung berücksichtigen!

OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2006 - 4 U 276/05

1. Im Rahmen der Genehmigungsplanung schuldet der Architekt die Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse und die Planung einer gegebenenfalls erforderlichen Abdichtung gegen drückendes Wasser nach DIN 18195 oder in Form einer weißen Wanne.

2. Kommt der Bauherr dem Hinweis auf Einholung eines Bodengutachtens nicht nach, muss der Planer ihn zusätzlich auf die Risiken der Grundwassergefährdung und die möglichen Schäden hinweisen.

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IBRRS 2006, 2046
BautechnikBautechnik
Wer haftet bei Vertiefungsschaden am Nachbargrundstück?

LG Essen, Urteil vom 27.10.2005 - 18 0 420/03

1. In der Vertiefung eines Nachbargrundstücks liegt keine Pflichtverletzung i.S.v. § 909 BGB des Grundstückseigentümers, wenn er als Bauherr seiner grundsätzlichen Verpflichtung, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die beabsichtigte Maßnahme die Standfestigkeit des Nachbargrundstücks betrifft, genügt, indem er mit entsprechender Sorgfalt fachkundiges Personal mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und der sachgemäßen Durchführung beauftragt.

2. Führen Architekten oder Bauunternehmer Vertiefungsarbeiten durch, so handeln sie eigenständig.

3. Ein Bauunternehmer haftet bereits dann nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 909 BGB, wenn er übersehen hat, dass das Nachbargrundstück durch die Baumaßnahme die erforderliche Stützung verlieren könnte.

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IBRRS 2006, 2045
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BautechnikBautechnik
Lärmbelästigung durch Schallübertragung: Schadensersatz!

LG Bayreuth, Urteil vom 24.11.2003 - 23 O 271/95

1. Sind durch Schallübertragungen Fliesen- und Sanitärinstallationsgeräusche übermäßig wahrzunehmen, entspricht dies nicht den Regeln der Technik, konstituiert damit einen Mangel und kann eine Schadensersatzpflicht begründen.

2. Ein Schadensersatzanspruch kann ebenso durch Risse im Außen- und Innenbereich eines Wohngebäudes begründet werden, wenn hierbei die Regeln der Technik erkennbar nicht gewahrt wurden.

3. Steht fest, dass beide Vertragsparteien die Einbeziehung der Bestimmungen aus dem Einheitsformularvertrag tatsächlich einvernehmlich gewollt haben, dann ist keine der Parteien als „Verwender“ anzusehen. Vielmehr sind alle gemeinschaftlich „ausgehandelten Bedingungen“ als Individualabrede einzustufen.

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IBRRS 2006, 1810
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entwurfsplan muss Brandschutzrichtl. berücksichtigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2005 - 23 U 213/04

Der vom Bieter mit der Planung eines Sondervorschlags im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragte Ingenieur erreicht den geschuldeten Werkerfolg nicht bereits dann, wenn der Bieter aufgrund der mit dem Sondervorschlag erzielten Kosteneinsparung den Zuschlag erhält. Der Ingenieur schuldet vielmehr auch in diesem Fall die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und die Realisierbarkeit seiner Planung zu den kalkulierten Kosten.

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IBRRS 2006, 1770
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BautechnikBautechnik
Lärm durch Heizungsrohre bei Einhaltung der DIN-Normen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.03.2006 - 20 W 204/03

1. Die Einhaltung der DIN-Normen für den Schallschutz im Hochbau schließt regelmäßig eine auf Lärmbelästigung gestützte erhebliche Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG durch eine bauliche Veränderung (hier Unterputzverlegung von Heizungsrohren) aus.*)

2. Eine unselbständige Anschlussbeschwerde kann auf die Kostenentscheidung beschränkt werden. Da sie sich aber nicht auf den Beschwerdewert auswirkt, führt eine Erfolglosigkeit der Anschlussbeschwerde auch nicht zu einer Kostenbelastung der Anschlussbeschwerdeführer.*)

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IBRRS 2006, 1682
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BautechnikBautechnik
Mangelhafte Kellerabdichtung und Risse: Haftung des Bauunternehmers

OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2005 - 9 U 77/04

Eine mangelhafte Bauausführung liegt vor, wenn Kellerwände nicht in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt wurden, obwohl dies vertraglich vereinbart war. Auf die Frage, ob Feuchtigkeitserscheinungen auf in den Kellerwänden vorhandene Risse zurückzuführen sind, kommt es dann nicht mehr an.

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IBRRS 2006, 1646
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BautechnikBautechnik
DIN-gerechte Ausführung von Bauarbeiten

OLG Celle, Urteil vom 16.05.2006 - 14 U 185/05

1. Hat der Auftragnehmer eine DIN-gerechte Ausführung der Pflasterung eines Parkplatzes zugesagt und haben die Vertragsparteien darüber hinaus die Geltung der VOB vereinbart, stellt die nicht DIN-gerechte Herstellung der Pflasterung selbst dann einen Mangel i. S. von § 13 Nr. 1 VOB/B dar, wenn (noch) kein Schaden eingetreten und die Nutzung des Parkplatzes nicht beeinträchtigt ist.*)

2. Besteht der einzige Nachteil darin, dass Regenwasser nur unwesentlich langsamer abfließt als bei einer DIN-gerechten Ausführung, ist eine Neuherstellung der Pflasterung unverhältnismäßig.*)

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IBRRS 2006, 1627
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BautechnikBautechnik
Lignin und Verfärbungen aus Gipskartonplatten: Kein Mangel!

LG Hamburg, Urteil vom 24.02.2006 - 321 O 361/03

1. Das Vorhandensein von Lignin in Gipskarton ist kein Mangel. Das Durchschlagen von Verfärbungen aus Gipskartonplatten zur Oberfläche ist daher keine außergewöhnliche oder für Bauausführende unerwartete Erscheinung.

2. Treten Braunverfärbungen auf, worauf letztlich niemand Einfluss hat, ist ein Sperranstrich aufzubringen. Die dadurch gegenüber einer „Normalgrundierung“ entstehenden Mehrkosten sind keine Sowieso-Kosten.

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IBRRS 2006, 1288
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BautechnikBautechnik
Dickbeschichtung als Z-Isolierung im Fußpunkt d. Verblendmauerwerks

OLG Schleswig, Urteil vom 02.11.2005 - 4 U 205/04

1. Die Verwendung einer Dickbeschichtung als Z-Isolierung im Fußpunktbereich des Verblendmauerwerks entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist mangelhaft.

2. Erbringt der Auftraggeber Eigenleistungen bei der Herstellung einer Abdichtung im Fußpunktbereich des Verblendmauerwerks, hat der Rohbauunternehmer den Auftraggeber auf eine fachlich einwandfreie Leistung und die Verwendung richtiger Materialien hinzuweisen.

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IBRRS 2006, 1038
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Doppelhaus mit einschaliger Bauweise: Planungsfehler

LG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2005 - 26 O 167/04

1. Die Planung eines Doppelhauses ist wegen unzureichender Schalldämmwerte fehlerhaft, wenn die Errichtung des Doppelhauses in einschaliger statt in zweischaliger Bauweise erfolgt.

2. Eine solche Bauweise entsprach auch 1996 nicht den Regeln der Technik.

3. Da sich nach der Prognose des Sachverständigen die teurere Trennlösung gegenüber der kostengünstigeren biegeweichen Vorsatzschale als die erfolgsversprechendere Lösung darstellt, sind die Kosten der Trennlösung durch den Architekten zu erstatten.

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IBRRS 2006, 0854
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BautechnikBautechnik
Anerkannte Regeln der Baukunst: Anforderungen an den Schallschutz

OLG München, Urteil vom 14.06.2005 - 28 U 1921/05

1. Die Anforderungen an den Schallschutz im konkreten Fall ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung und deren Auslegung.

2. Allein wegen der Kenntnis des Auftraggebers von der Errichtung einer einschaligen Trennwand gemäß der Baubeschreibung darf der Auftragnehmer nicht von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst abweichen. Diese Kenntnis beinhaltet nicht das Wissen von einem verminderten Schallschutz. Darauf muss gesondert hingewiesen werden.

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IBRRS 2006, 0807
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Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verblendziegel: Schadensersatz wegen mangelhafter Montageanleitung

OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2005 - 24 U 57/05

1. Eine Montageanleitung ist mangelhaft und begründet einen Sachmangel der zu montierenden Sache, wenn die Anleitung nicht in deutscher, sondern in niederländischer und französischer Sprache verfasst ist.

2. Ist für das Muster eines Klinkermauerwerks eine Mischung der Steine erforderlich, um dem optischen Erscheinungsbild wie auf der Mustertafel zu entsprechen, so muss in ausreichender Weise über die Montage aufgeklärt werden. Das ist geade dann der Fall, wenn die Erzielung völlig unterschiedlicher optischer Erscheinungsbilder mit den gelieferten Steinen möglich ist und die Bauherren, die eine Fassade von ganz bestimmter Optik wünschen, dies erkennbar zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung gemacht haben.

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