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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauträger

1029 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 1903
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein AfA-bezogener Vorteilsausgleich bei Immobilien-Rückabwicklung!

KG, Urteil vom 29.04.2011 - 6 U 26/10

Verfolgt der Immobilienerwerber die Rückabwicklung wegen Baumängeln, so muss er sich bei der Berechnung des großen Schadensersatzes AfA-Steuervorteile aus der Nutzungszeit nicht anrechnen lassen.

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IBRRS 2011, 1889
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sicherung in Höhe von 10% der Auftragssumme unangemessen!

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 179/10

1. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltenes Klauselwerk, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10 % der Auftrags-, bzw. Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen.*)

2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage des Sicherungsnehmers gegen den Bürgen über die Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Sicherungsnehmer vom Sicherungszweck umfasste Forderungen gegen den Sicherungsgeber zustehen, die nicht Gegenstand des Klageverfahrens in der Hauptsache sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74, BGHZ 69, 37).*)




IBRRS 2011, 1788
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überwachung der Kellerabdichtung

LG Itzehoe, Urteil vom 21.04.2011 - 7 O 2/09

1. Ein arglistiges Verschweigen von Baumängeln ist schon dann anzunehmen, wenn erhebliche für einen Fachkundigen ohne Weiteres erkennbare Mängel vorliegen und sich der Bauunternehmer der Kenntnis dieser Mängel etwa durch entsprechende arbeitsteilige Organisation verschließt.

2. Erfahrungsgemäß verursachen Mängel bei der Ausführung der Kellerabdichtung regelmäßig sehr große Schäden, die vorher mit einer ordnungsgemäßen Bauüberwachung und relativ geringem Aufwand zu verhindern wären. Die Ausführung bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.

3. Demgemäß ist es erforderlich, vor Verschließen der Baugrube eine Zwischenabnahme durchzuführen.

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IBRRS 2011, 1642
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG-Mitglieder dürfen Nebenintervention auf Seiten der WEG erklären

LG Berlin, Urteil vom 19.04.2011 - 18 OH 11/09

Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Mehrheitsbeschlusses oder aus eigenem Recht wegen Baumängeln gegen den Bauträger vor, dürfen ihre Mitglieder die Nebenintervention nach § 66 ZPO erklären.

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IBRRS 2011, 1633
BauträgerBauträger
Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.1985 - VII ZR 72/84

1. Die Sachmängelansprüche desjenigen, der eine neuerrichtete Eigentumswohnung oder ein neuerrichtetes Haus von einem Bauträger erwirbt, richten sich nach Werkvertragsrecht. Daß das Bauwerk bei Vertragsschluß schon fertiggestellt ist, ändert hieran grundsätzlich nichts.

2. Besteller i.S. des § 640 Abs. 1 BGB ist hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch der einzelne Erwerber des Wohnungseigentums. Durch den Erwerbsvertrag erhält der einzelne Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum.

3. Eine etwaige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der übrigen Wohnungseigentümer hat keinen Einfluß auf die Gewährleistungsansprüche des einzelnen Erwerbers. Dieser muss sich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2011, 1542
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelansprüche am GE: Aktivlegitimation und Verjährung

OLG Schleswig, Urteil vom 27.08.2009 - 5 U 49/08

1. In sog. Altverfahren - also solchen, die in der Zeit vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft begonnen worden sind - ist das Aktivrubrum unter Wahrung der Parteiidentität jedenfalls dann zu berichtigen, wenn als Kläger ursprünglich die einzelnen Wohnungseigentümer aufgetreten waren.

2. Soweit in einem Bauträgervertrag über Wohnungseigentum für den Verjährungsbeginn von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentum auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Erwerber abgestellt wird, ist dies AGB-rechtlich unwirksam, soweit dadurch vom Erfordernis einer Abnahme im Sinne des Werkvertragsrechts abgesehen werden soll.

3. Generell kann nicht aus der bloßen Tatsache der Abnahme des Sondereigentums auf eine Abnahme auch des Gemeinschaftseigentums durch den jeweiligen Erwerber geschlossen werden. Entscheidend ist allein, ob tatsächlich eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt ist.

4. Als verjährungsunterbrechende Anerkennungshandlung i. S. vorgenannter Vorschrift kommt neben den im Gesetz ausdrücklich Benannten auch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Bewusstsein, zur Gewährleistung verpflichtet zu sein, in Betracht.

5. Auch der in berechtigter Prozessstandschaft für den materiell Anspruchsberechtigten gestellte Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens hat verjährungshemmende Wirkung.

6. Zustellung im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.(Inzwischen durch BGH, IBR 2011, 263 überholt, d.Red.)




IBRRS 2011, 1540
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schiedsgutachtenabrede mit Privatkunden unwirksam!

OLG Jena, Urteil vom 17.03.2010 - 7 U 289/09

1. Die Schiedsgutachtenabrede in einem Vertrag über die Errichtung einer Doppelhaushälfte - von einem Hausbauunternehmen gegenüber einem Privatkunden gestellt - ist unwirksam.

2. Für ein wirksames Sicherungsverlangen gem. § 648a BGB ist es notwendig, dass der Unternehmer die Höhe der begehrten Sicherheit angibt.

3. Zur Abrechnung vorzeitig beendeter Pauschalverträge.

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IBRRS 2011, 1425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

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IBRRS 2011, 1296
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fristsetzung durch Einzelne gilt auch zu Gunsten der Gemeinschaft

OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2011 - 19 W 38/10

1. Die durch einzelne Erwerber von Wohnungseigentum gesetzte Frist zur Nacherfüllung kann auch die Rechtsgrundlage für die Ausübung gemeinschaftsbezogener Rechte schaffen. Die Gemeinschaft ist berechtigt, sich auf diese Fristsetzung zu stützen und nach Fristablauf darüber zu entscheiden, ob von vornherein gemeinschaftsbezogene Rechte (Minderung, kleiner Schadensersatz) oder Ansprüche auf Erfüllung, Nacherfüllung sowie Selbstbeseitigung mit Aufwendungsersatz bzw. Vorschuss geltend gemacht werden sollen.

2. Eine erneute vorsogliche Fristsetzung durch die Gemeinschaft ist unschädlich und verändert die Rechtslage nach Ablauf der zuvor durch einzelne Erwerber gesetzten Frist nicht.

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IBRRS 2011, 1135
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ermittlung des geschuldeten Bausolls

OLG München, Urteil vom 15.03.2011 - 9 U 4665/10

1. Bei der Ermittlung des im Einzelfall geschuldeten Bausolls ist eine Gesamtschau aller auslegungsrelevanten Umstände vorzunehmen. Dazu zählen auch die Angaben in dem übergebenen Verkaufsprospekt.

2. Der Erwerber eines exklusiven Einfamilienhauses, dessen "großzügiger Privatgarten" im Verkaufsprospekt hervorgehoben wird, kann erwarten, dass die Gartenfläche über einen direkten und ausreichend breiten Zugang verfügt und nicht umständlich nur über das Wohnzimmer und die Terrassentüre oder über die Garage erreicht werden kann.

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IBRRS 2011, 1130
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mangelbeseitigung: Was ist eine angemessene Frist?

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2007 - 17 U 265/06

1. Ein Anspruch auf Mangelbeseitigungskosten im Wege des Schadenersatzes besteht nur dann, wenn der Besteller dem Unternehmer zur Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Beseitigung des Mangels nach dem Ablauf der Frist ablehnt, die Frist ohne Mangelbeseitigung durch den Unternehmer abläuft und der Mangel auf einem Umstand beruht, den der Unternehmer zu vertreten hat.

2. Als angemessen kann lediglich eine Frist angesehen werden, die es dem Verpflichteten auch ermöglicht, die begehrte Maßnahme tatsächlich durchzuführen. Damit ist für die Fristbemessung im Einzelfall darauf abzustellen, welche Maßnahmen zur Durchführung erforderlich sind.

3. Zur Ermittlung einer angemessenen Frist bei Sanierung einer Eigentumswohnung.

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IBRRS 2011, 0897
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zur Freistellungspflicht des Bauträgers

LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10

1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.

2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.

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IBRRS 2011, 0880
BauträgerBauträger
Pfandentlassung unbebauter Grundstücke im "rundum"-Bauträgermodell

OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2010 - 15 W 457/10

Werden Grundstücke aus der Mithaft entlassen, die ein Bauträger mit dem Zweck der Weiterveräußerung erworben hat und noch nicht bebaut sind, ist der gegenwärtige Wert der Grundstücke und nicht die Kaufpreise für den Weiterverkauf im Rahmen von Bauträgerverträgen für die Bewertung maßgebend.*)

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IBRRS 2011, 0810
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Notarielle Berurkundung eines Hausbauvertrags nötig?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2011 - 1 U 84/10

Wird in einem Hausbauvertrag nicht auf ein konkretes Grundstück Bezug genommen und gehen Informationen über mögliche Grundstücke nicht über eine unverbindliche Serviceleistung hinaus, so fehlt es an einer Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Hausbauvertrag im Sinne des § 311b Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2011, 0790
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schallmangel in Nachbarwohnung: Nachbesserungswunsch des Bauträgers

OLG München, Urteil vom 21.10.2010 - 9 U 1545/10

Den Erwerber einer Wohnung trifft keine selbstständige werkvertragliche Pflicht, die Nachbesserung durch den Unternehmer zu dulden.*)

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IBRRS 2011, 0713
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
VOB-Bauvertrag - Wann wird nicht prüfbare Schlussrechnung endgültig fällig?

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 41/10

Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist.*)




IBRRS 2011, 0486
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Werkunternehmer

OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2010 - 19 U 2/10

1. Zu den Voraussetzungen arglistigen Verhaltens des Werkunternehmers bei Erstellung einer Tragschicht für Pflasterarbeiten aus Recyclingschotter.

2. Arglistig handelt der Werkunternehmer dann, wenn ihm ein Mangel der Arbeiten bei Abnahme bekannt ist und er ihn gleichwohl nicht offenbart. Hierbei reicht es aus, wenn er die vertragswidrige Ausführung kannte oder wenn er wissentlich abweichend von Auflagen der Genehmigungsbehörde baut und dies verschweigt.

3. Nicht arglistig handelt der Unternehmer jedoch dann, wenn ihm lediglich aus Fahrlässigkeit die Mängel unbekannt sind.

4. Arglistiges Verhalten von Mitarbeitern, deren sich der Werkunternehmer bei Erfüllung seiner Offenbarungspflicht bedient, muss er sich nach § 278 BGB zurechnen lassen, nicht aber die Kenntnis derjenigen Mitarbeiter, deren er sich lediglich bei der Herstellung bedient, also der Arbeiter.

5. Die Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten hat der Besteller; ihm können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen zugute kommen.

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IBRRS 2011, 0470
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum und Verjährung

KG, Urteil vom 09.02.2010 - 6 U 204/08

1. Die Hemmung der Verjährung des Primäranspruchs (Nacherfüllung gemäß § 634 Nr. 1 BGB) bewirkt auch die Hemmung der unter den Voraussetzungen des § 634 Nr. 2 - 4 BGB folgenden Sekundäransprüche.

2. Hat also eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung gemeinschaftsbezogener Mängelansprüche an sich gezogen und ist deren Verjährung - etwa durch Verhandlung - gehemmt, so sind damit auch die dem Einzelerwerber zustehenden Individualansprüche auf Rückabwicklung bzw. großen Schadensersatz ebenfalls gehemmt.

3. Eine wirksame Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung liegt vor, wenn der Besteller dem Unternehmer klar macht, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Beseitigung der Mängel durch ihn abgelehnt werde. Dazu mus er nicht den Gesetzeswortlaut wiederholen.

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IBRRS 2011, 0303
BauträgerBauträger
Grundsätze zur Abnahme gemeinschaftlichen Eigentums

BayObLG, Beschluss vom 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

1. Die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ergibt sich für jeden einzelnen Erwerber (Wohnungseigentümer) aus dem mit dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag. Die Abnahme kann aber durch Vereinbarung oder durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümer zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung gemacht werden. In diesem Falle kann sich ein Wohnungseigentümer, der das gemeinschaftliche Eigentum abgenommen hat, den Kosten nicht entziehen, die durch einen vom Bauträger gegen andere Wohnungseigentümer geführten Prozess verursacht worden sind, der die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegensand hat. Dies sind dann Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Offen bleibt, ob ein Eigentümerbeschluss mit diesem Inhalt auf rechtzeitige Anfechtung hin für ungültig zu erklären ist.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümerbeschluss des Inhalts für ungültig zu erklären ist, dass ein zweifelhafter Anspruch einzelner Wohnungseigentümer (hier gegen den Bauträger) notfalls gerichtlich geltend gemacht werden soll.

3. Die Wohnungseigentümer können dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats mit Stimmenmehrheit eine angemessene Auslagenpauschale zubilligen.

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IBRRS 2011, 0109
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Umfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09

Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegennehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln.*)

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 4806
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kürzung des Schadensersatz um den Vermögensvorteil aus Vermietung

LG Mannheim, Urteil vom 09.11.2010 - 6 O 85/10

Eine Übergabe der Wohnung kann nicht als unmittelbare Folgen der verfrühten Zahlungen angesehen werden. Der Bauträger muss darlegen, dass den Käufern durch ihre vorzeitigen Zahlungen eine "frühere" Vermietung ermöglicht worden ist und sie hierdurch Einnahmen erzielten.

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IBRRS 2010, 4797
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schadensersatz wegen Anforderung vorzeitiger Abschlagszahlungen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2010 - 8 U 170/09

1. Leistete der Erwerber aufgrund MaBV-widriger Fälligkeitsmitteilungen Ratenzahlungen an den Bauträger zu einem Zeitpunkt, als dieser Gelder des Erwerbers noch nicht annehmen durfte, ist der Bauträger zur Erstattung des Zinsschadens verpflichtet. Der Erwerber muss sich ersparte Miete nicht anrechnen lassen.

2. Der Notar handelt bei der Mitteilung, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen des Kaufpreises nach MaBV vorliegen, als Erfüllungsgehilfe des Bauträgers.

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IBRRS 2010, 4647
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Rücktritt wegen unberechtigter Mängelvorbehalte?

LG München I, Urteil vom 16.07.2010 - 8 O 10000/09

Erklärt ein Erwerber die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln, kann der Bauträger grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorbehalte sich später als unberechtigt herausstellen. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Erwerber sich vorsätzlich nicht vorhandene Mängel vorbehält.

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IBRRS 2010, 4642
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Rubrumsberichtigung bei Vorschussklage aus Bauträgervertrag

KG, Urteil vom 13.08.2010 - 6 U 85/09

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.*)

2. Bei fehlerhafter Bezeichnung der Partei ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll.*)

3. Wenn der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung von in einer Liste aufgeführten Mängeln anerkannt hat, ist er für die Erfüllung dieser Verpflichtung beweisbelastet.*)

4. Der Bauträger kann auch dann nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen, wenn ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an den Verwalter in Anspruch nimmt.*)




IBRRS 2010, 4641
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fälligkeit bei treuhänderischer Freistellungserklärung

BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZR 263/08

Es bestehen keine Bedenken, dass eine ausreichende Sicherstellung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV vorliegt, wenn die Freistellungserklärung einem Notar übergeben wird, der diese treuhänderisch für den Erwerber verwahrt.

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IBRRS 2010, 4428
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schallschutz zwischen Eigentumswohnungen zu gering: Rückabwicklung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2009 - 8 U 159/08

1. Schon 1989 entsprach die bloße Einhaltung der Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Schallschutz in Wohnungen nicht mehr dem Stand der Technik.

2. Ermöglicht die in der vertraglichen Baubeschreibung niedergelegte Bauweise bei fachgerechter Ausführung ohne Weiteres die Einhaltung der Vorschläge für den erhöhten Schallschutz, so ist dieser geschuldet.

3. Benennt eine Wohnungseigentümergemeinschaft - bzw. der von ihr ermächtigte WEG-Verwalter - die "Hellhörigkeit des Anwesens" als Beweisthema eines selbständigen Beweisverfahrens, so ist damit im Sinne der Symptomtheorie die gesamte Problematik des ungenügenden Schallschutzes im Bereich des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage ausreichend bezeichnet. Die WEG ist nicht gehalten, zur Herbeiführung der Verjährungsverlängerung im Einzelnen anzugeben, in welchen Bereichen des Gesamtanwesens welche Arten der regelwidrigen Schallübertragungen untersucht werden sollten. Von bautechnischen Laien kann nicht erwartet werden, dass sie die Übertragungswege und Störungsquellen im Einzelnen benennen.

4. Im Rahmen der mängelbedingten Rückabwicklung eines Bauträgervertrages müssen sich die Erwerber die gezogenen Nutzungen durch Ersatz des Wohnwertes anrechnen lassen. Dieser ermittelt sich als lineare Wertminderung aus der Gesamtnutzungsdauer (hier: 70 Jahre).




IBRRS 2010, 4423
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wohnungsbau: Entspricht DIN 4109 den anerkannten Regeln der Technik?

OLG München, Urteil vom 19.05.2009 - 9 U 4198/08

1. Gegenstand jeder Beschaffenheitsvereinbarung ist, dass der Unternehmer grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten hat - auch ohne dass das ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden muss.

2. Durch den schlichten Hinweis auf eine DIN-Vorschrift, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt, wird der übliche Standard nicht abbedungen. Um eine Unterschreitung des üblichen Qualitäts- und Komfortniveaus wirksam zu vereinbaren, ist ein ausdrücklicher Hinweis erforderlich, dass durch diese Regelung die anerkannten Regeln der Technik unterschritten werden.

3. Ob ein gegenüber den Mindestanforderungen erhöhter Schallschutz geschuldet ist, hängt von den Qualitätsanforderungen ab, wie sie sich aus dem Vertragstext, erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, sonstigen vertragsbegleitenden Umständen, den konkreten Verhältnissen des Bauwerks und seines Umfeldes, dem qualitativen Zuschnitt, dem architektonischen Anspruch und der Zweckbestimmung des Gebäudes ergeben. Kurzum: Es kommt auf die berechtigten Erwartungen der Erwerber einer Wohnung an, die regelmäßig von einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard ausgehen dürfen.

4. Haben die Vertragsparteien zumindest den im heutigen Wohnungsbau üblichen Qualitäts- und Komfortstandard sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vereinbart, gehört ein über den Mindestanforderungen der DIN 4109 liegender Schallschutz zum Vertragsinhalt. Es muss eine gegenüber dem Mindeststandard spürbare, deutlich wahrnehmbare Erhöhung erreicht werden. Ein geeigneter Anknüpfungsmaßstab sind die Schalldämmmaße der VDI-Richtlinie 4100/10 Schallschutzstufe II bzw. der DIN 4109 Beiblatt 2.




IBRRS 2010, 4403
BauträgerBauträger
Kein Rücktritt wegen unberechtigter Mängelvorbehalte!

LG München I, Urteil vom 04.11.2009 - 8 O 10671/09

Erklärt ein Erwerber die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln, kann der Bauträger grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorbehalte sich später als unberechtigt herausstellen. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Erwerber sich vorsätzlich nicht vorhandene Mängel vorbehält.

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IBRRS 2010, 4273
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Verjährungshemmung bei Prozessstandschaft & unzulässiger Klage

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2010 - 12 U 198/08

1. Das deliktische Verhalten eines geschäftsführenden Gesellschafters wird entsprechend § 31 BGB der Gesellschaft zugerechnet. Die Haftung der übrigen Gesellschafter ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 128 HGB, und zwar auch bei einer Sozietät von Freiberuflern.

2. Die Klage eines vom Rechtsinhaber zur Forderungseinziehung Ermächtigten hemmt die Verjährung selbst dann, wenn das für die gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt und die Klage deshalb unzulässig ist.

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IBRRS 2010, 4170
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
MaBV-Verstöße: Wann verjähren Ansprüche Erwerber -- Geschäftsführer?

OLG München, Urteil vom 23.02.2010 - 9 U 3113/09

1. §§ 3, 7 MaBV verpflichten den Bauträger zur Stellung von Sicherheiten zum Schutz für den Erwerber (BGH, NJW 2009, 673).*)

2. Verletzen die für den als juristische Person organisierten Bauträger handelnden Geschäftsführer oder Mitarbeiter diese Schutzgesetze, haften sie persönlich nach § 823 II BGB, wenn sie die Verletzungshandlung als Mittäter oder Gehilfen des Bauträgers vorsätzlich begangen haben. Fahrlässigkeit genügt nciht.*)

3. Mit Vollendung der Tat beginnt die Verjährung; es handelt sich nicht um ein Dauerdelikt.*)

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IBRRS 2010, 4166
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Hinweis- und Überwachungspflichten des Bauträgers bei Eigenleistung

OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 19 W 33/10

Hinweis-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Prüfungspflichten des Bauträgers gegenüber dem Besteller/Käufer eines zu errichtenden Hauses/Hausgrundstücks, der vertraglich die Abdichtung des Kellergeschosses in Eigenleistung übernommen hat.

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IBRRS 2010, 4086
BauträgerBauträger
Beschaffenheitsvereinbarung: Objektbeschreibung im Auktionskatalog?

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.01.2010 - 5 U 48/09

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Zahlungsklage ist auch dann gegeben, wenn der Kläger über eine vollstreckbare Urkunde über den Zahlungsanspruch verfügt, der Beklagten aber den Rücktritt vom Kaufvertrag und damit eine Einwendung i. S. des § 767 ZPO geltend macht.

2. Eine Ersteigerungsvollmacht, die einem Grundstücksauktionator erteilt ist, bedarf nicht als unwiderrufliche bindende Vollmacht der Form des § 311b BGB, wenn danach ledigilch ein Gebot zum Mindestgebot abgegeben werden sollte, der Vollmachtgeber sich aber die Abgabe höherer Gebote vorbehalten hat.

3. Eine Beschaffenheitangabe i. S. des § 434 I BGB ist nicht vereinbart, wenn der Verkauf so erfolgt ist, wie das Objekt steht und liegt und sich aus dem Exposé eines Auktionskatalogs und aus einer Objektbeschreibung lediglich Angaben und Beschreibungen des Objekts ergeben.

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IBRRS 2010, 3598
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Pauschalierter Schadensersatz von 15% bei Kündigung wirksam!

OLG Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 - 8 U 1030/09

Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15% des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen.

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IBRRS 2010, 3584
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wohnung mehr als 10% zu klein: Sachmangel!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.06.2010 - 12 O 4999/09

1. Die Wohnfläche gehört zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objekts. Vereinbarte Wohnflächen sind Beschaffenheitsmerkmale einer aufgrund des Erwerbervertrags vom Bauträger geschuldeten Wohnung. Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil des Erwerbers von der vereinbarten Fläche um mehr als 10% ab, ist die Wohnung mangelhaft.

2. Der Erwerber kann den Kaufpreis deshalb nachträglich mindern.

3. Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde (BGB § 638 Abs. 3 Satz 1). Hierzu ist der Minderwert der vom Käufer erworbenen Wohnung in der Weise zu berechnen, dass der Erwerbspreis der Wohnung in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in dem die tatsächliche Wohnfläche zu der vereinbarten Wohnfläche steht.

4. Auf eine vertragliche Klausel, mit der der Bauträger jegliche Haftung für das Flächenmaß der Wohnung ausgeschlossen hat, kommt es nicht an, da dieser Haftungsausschluss nach verständiger Würdigung der beiderseitigen Parteiinteressen gerade nicht die bei Vertragsschluss vom Erwerber erkennbar zu Grunde gelegte Wohnfläche erfasst.

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IBRRS 2010, 3582
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Nachbesserung des Schallschutzes zwischen Reihenhäusern zu teuer?

OLG Köln, Urteil vom 16.09.2010 - 7 U 158/08

1. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem für die Nachbesserung erforderlichen Aufwand einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.

2. Ein objektiv berechtigtes Interesse an der vertragsgemäßen Erfüllung steht daher regelmäßig der Unverhältnismäßigkeit - auch bei hohen Kosten - entgegen.

3. Zu Lasten des Unternehmers ist bei der Abwägung der Unverhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß er die Mängel verschuldet hat.

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IBRRS 2010, 3521
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BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelansprüchen bzgl. Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09

1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)

2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)

3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)




IBRRS 2010, 3405
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BauträgerBauträger
Schuldbeitritt als Grundstücksmiteigentümer--> persönliche Haftung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2010 - 5 U 142/06

Der Schuldbeitritt als Grundstücksmiteigentümer führt nicht zur persönlichen Haftung des Bauträgergeschäftsführers.




IBRRS 2010, 3392
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BauträgerBauträger
Ansprüche bei mangelnder Schallisolierung

OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2010 - 21 U 148/09

1. Die Rechte zur Minderung und auf kleinen Schadensersatz sind, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen, von vorneherein gemeinschaftsbezogen. Das Wahlrecht zwischen ihnen einschließlich der erforderlichen Fristsetzung steht grundsätzlich nur der Eigentümergemeinschaft zu.

2. Ein Eigentümer kann dennoch wegen mangelnder Schallisolierung zum Nachbarhaus selbst die Forderung gegen den Bauträger verfolgen, wenn für die Mangelbeseitigung lediglich biegeweiche Vorsatzschalen angebracht werden müssen, die auf die Trennwand einfach aufgeklebt oder mit gewöhnlichen Dübeln befestigt werden können, da es sich dann nur um eine Verbesserung des Sondereigentums handelt.

3. Die Schalldämmmaße der DIN 4109 stellen grundsätzlich keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen dar, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen. Anhaltspunkte können dagegen den Regelwerken der Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 entnommen werden.

4. Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind.

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IBRRS 2010, 3348
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BauträgerBauträger
Notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrag

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 293/09

Zum Umfang und Schutzzweck der notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrags, wenn zum Zeitpunkt der Niederschrift ein Zwangsversteigerungsvermerk zu Lasten des Verkäufers/Bauträgers im Grundbuch eingetragen ist.*)

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IBRRS 2010, 3332
BauträgerBauträger
Verfahren - Keine Durchsetzung der Begutachtung ->Vereitelung der Beweisaufnahme

LG Berlin, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 O 36/07

Unterlässt eine Partei die ihr zumutbaren Schritte gegen einen Dritten zur Durchsetzung der Duldung einer Begutachtung, so steht dies der Vereitelung der Beweisaufnahme gleich.*)

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IBRRS 2010, 3072
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zivilrecht - Fälligstellung und Mahnung können verbunden werden

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10

Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)

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IBRRS 2010, 2906
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BauträgerBauträger
WEG kann Abnahmezuständigkeit an sich ziehen!

AG München, Urteil vom 07.07.2010 - 482 C 287/10

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Befugnis zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen.

2. Die mit dieser Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Eigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte ist dem jeweiligen Erwerbsvertrag immanent.

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IBRRS 2010, 2667
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BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers

OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2010 - 16 W 6/10

1. Über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streitverkündeten ist im anschließenden Hauptsacheverfahren zu entscheiden.

2. Die Entscheidung über die Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hängt nicht davon ab, dass dieser auch im Hauptsacheverfahren beitritt.

3. Die Zulässigkeit des Beitritts kann im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr gerügt werden, sondern ist bereits im selbstständigen Beweisverfahren zu rügen.

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IBRRS 2010, 2509
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BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Unwirksame Abnahmeklauseln

LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2010 - 328 O 179/09

Folgende vorformulierte Klauseln in einem Bauträgervertrag über neu errichtete Eigentumswohnungen sind gemäß § 307 BGB unwirksam:

1. "Das gemeinschaftliche Eigentum wird für die Vertragsparteien vom Verwalter der Wohnanlage abgenommen, frühestens aber, wenn mehr als 50% aller Wohnungen verkauft sind."

2. die vorformulierte Klausel in "Nachzüglerverträgen": "Die Gewährleistungsfrist für das gemeinschaftliche Eigentum hat mit dem 30.05.2000 (Zeitpunkt einer früheren Abnahme durch die Erwerber) begonnen."

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IBRRS 2010, 2488
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BautechnikBautechnik
Wann liegt merkantiler Minderwert vor?

OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2010 - 17 U 92/09

1. Ein sog. merkantiler Minderwert liegt vor, wenn der Mangel den Veräußerungswert der baulichen Anlage mindert, und zwar im Unterschied zum technischen Minderwert gerade dann, wenn dies trotz Mangelbehebung der Fall ist und die Wertminderung nur auf dem objektiv unbegründeten Verdacht beruht, das Bauwerk könne noch weitere verborgene Mängel aufweisen.

2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Grundstücks-/ Garagenzufahrt zum Haus des Bauherren zu eng geplant und angelegt worden ist, so dass das Einfahren nur unter Nutzung der gegenüberliegenden Stellplätze der Nachbarn (Sondernutzungsrecht) möglich und deshalb kein nach der nach dem Vertrag geschuldeten räumlichen Situation zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk hergestellt worden ist.

3. Der Bauunternehmer kann vertraglich verpflichtet sein, die Gewährleistungsansprüche gegen den mit der Mangelbeseitigung betrauten Subunternehmer an den Bauherren abzutreten; bei fehlender Vereinbarung besteht allerdings kein Anspruch auf eine schriftliche Abtretung.




IBRRS 2010, 2476
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BauträgerBauträger
Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09

1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).

2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.

3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.

4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.




IBRRS 2010, 2368
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BauträgerBauträger
Haftung für fehlerhafte Fertigstellungsbescheinigung

KG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 112/09

1. Schadenersatzansprüche wegen nicht fertiggestellter bzw. mängelbehafteter Leistung, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, können sowohl von der Wohnungseigentümergemeinschaft als ganzer als auch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.

2. Eine vom erstinstanzlichen Gericht eigenmächtig, weil ohne Antrag des Klägers, vorgenommene Rubrumsänderung, unterliegt der Korrektur in der Berufungsinstanz.

3. Zur Haftung des Bausachverständigen wegen fehlerhafter Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung gemäß § 3 MaBV.

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IBRRS 2010, 2361
BauträgerBauträger
Rückforderung unwirksamer Abschlagszahlungen

OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2009 - 10 U 20/09

1. § 12 MaBV verbietet dem Bauträger den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die zulasten des Erwerbers von der Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV abweicht. Damit wird der Erwerber insbesondere davor geschützt, dass der Bauträger Vermögenswerte entgegennimmt, ohne dass der mit § 3 Abs. 1 MaBV bezweckte Mindestschutz gewährleistet ist. Ein solcher Schutz ist bei einem Verstoß gegen § 12 MaBV nur durch die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung zu erreichen.*)

2. Einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch kann allerdings § 813 Abs. 2 BGB entgegenstehen, sofern nicht der Schutz des Erwerbers die Rückzahlung der vor Fälligkeit geleisteten Zahlungen nach Sinn und Zweck der MaBV gebietet. Wenn und soweit der Erwerber Zahlungen geleistet hat, die bei wirksamer Vereinbarung eines Zahlungsplans im Rahmen des § 3 Abs. 1, Abs. 2 MaBV nicht zu beanstanden wären, ist der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers bereits verwirklicht, so dass einem Rückforderungsanspruch § 813 Abs. 2 BGB entgegensteht.*)

3. Zur Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichem Grundstückshandel.*)

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IBRRS 2010, 2314
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BauträgerBauträger
Fertighausanbieter: 100% Zahlungsbürgschaft vom privaten Bauherrn?

BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren

"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen."

ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2010, 2246
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BauträgerBauträger
Pfändung von Ansprüchen des Bauträgers gegenüber Eigentümern

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - VII ZB 15/09

Stehen einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Parkplätzen zu, die er treuhänderisch für den aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Bauträger verwaltet, sind die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden Ansprüche des Bauträgers grundsätzlich pfändbar.*)

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