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Sachgebiet: Handels- und Gesellschaftsrecht

1438 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 3566
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Geschäftsführer unter auflösender Bedingung zulässig

BGH, Urteil vom 24.10.2005 - II ZR 55/04

Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden. Sieht der Bestellungsakt vor, dass das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicht seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt, wenn er zu dem genannten Zeitpunkt diese Voraussetzung nicht erfüllt, etwa weil er außerdem einer weiteren Tätigkeit nachgeht.*)

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IBRRS 2005, 3565
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Warensendung per Nachnahme kein Anscheinsbeweis für Bezahlung

BGH, Urteil vom 14.09.2005 - VIII ZR 369/04

Die Weitergabe versandfertig verpackter Ware an ein Beförderungsunternehmen mit dem Auftrag, die Sendung per Nachnahme zuzustellen, begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die dem Empfänger ausgehändigte Ware von diesem bezahlt worden ist.*)

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IBRRS 2005, 3555
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Feststellungsklage bei rechtswidrigem Organhandeln der AG?

BGH, Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 90/03

Pflichtwidriges, kompetenzüberschreitendes Organhandeln des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft bei der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss (§§ 203, 204 AktG) kann der in seinen Mitgliedschaftsrechten beeinträchtigte Aktionär zum Gegenstand einer gegen die Gesellschaft zu richtenden allgemeinen Feststellungsklage (§ 256 ZPO) machen (vgl. BGHZ 136, 133, 140 f. - Siemens/Nold -, unter Hinweis auf BGHZ 83, 122, 125, 133 ff. - Holzmüller).*)

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IBRRS 2005, 3544
SteuerrechtSteuerrecht
Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR

BFH, Urteil vom 10.11.2005 - IV R 29/04

1. Wird bei der Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR auf einen neuen Gesellschafter das im Miteigentum der beiden bisherigen Gesellschafter stehende Praxisgrundstück nicht (anteilig) mitveräußert, scheidet die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Teilanteilsveräußerung aus. Das Grundstück gehört nicht zum Betriebsvermögen einer von der Veräußerung nicht betroffenen Besitzgesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung.*)

2. Die Überlassung eines Praxisgrundstücks seitens einer ganz oder teilweise personenidentischen Miteigentümergemeinschaft an eine Freiberufler-GbR begründet keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung.*)

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IBRRS 2005, 3524
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Darlehensrückzahlung bei Eigenkapital ersetzenden Darlehen

BGH, Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 229/03

Die Durchsetzungssperre für Eigenkapital ersetzende Darlehen endet erst in dem Zeitpunkt, in dem das Stammkapital der Gesellschaft nachhaltig wiederhergestellt ist, d.h. eine Darlehensrückzahlung aus freiem, die Stammkapitalziffer der GmbH übersteigenden Vermögen erfolgen kann.*)

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IBRRS 2005, 3522
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Kein Durchgriff auf Gesellschafter bei vermögensloser GmbH

BGH, Urteil vom 24.10.2005 - II ZR 129/04

Die nach Eintragung der GmbH in das Handelsregister eingreifende Unterbilanzhaftung ist auch dann als reine Innenhaftung ausgestaltet, wenn die GmbH vermögenslos ist oder nur einen Gesellschafter hat.*)

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IBRRS 2005, 3516
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen "Ltd."

OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2005 - 15 W 159/05

1. Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer nach englischen Recht gegründeten und registrierten limited hat das deutsche Registergericht nicht zu prüfen, ob der Unternehmensgegenstand der Zweigniederlassung von demjenigen der ausländischen Kapitalgesellschaft gedeckt ist.*)

2. Aus dem Begriff der Zweigniederlassung des deutschen Rechts dürfen nicht besondere Anforderungen an die Konkretisierung des Unternehmensgegenstandes in der Satzungsbestimmung der ausländischen Gesellschaft abgeleitet werden, die ihrem Gründungsstatut fremd sind.*)

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IBRRS 2005, 3512
ImmobilienImmobilien
Zeitpunkt des Eigentumserwerbs am Grundstück

BFH, Urteil vom 29.09.2005 - II R 23/04

Tritt bei Umwandlungen kraft Gesetzes ein Eigentumsübergang an Grundstücken ein, liegt ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG vor, der mit der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister verwirklicht ist. Der Umwandlungsvertrag sowie die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse ergeben weder einzeln noch zusammen einen früheren Zeitpunkt der Verwirklichung.*)

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IBRRS 2005, 3504
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Sachenrecht - Unzulässiges Befüllen eines Gasbehälters ist Eigentumsstörung

BGH, Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 323/03

Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.*)

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IBRRS 2005, 3502
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Hin- und Herzahlen von Bareinlage keine Kapitalaufbringung

BGH, Urteil vom 21.11.2005 - II ZR 140/04

1. Beim Hin- und Herzahlen eines Bareinlagebetrages leistet der Inferent unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung nichts. Das gilt auch, wenn die "Herzahlung" als "Darlehen" bezeichnet wird; eine entsprechende "Darlehensabrede" ist unwirksam.*)

2. Mit der Zahlung auf die vermeintliche "Darlehensschuld" erfüllt der Inferent die offene Einlageschuld (Klarstellung zu BGHZ 153, 107).*)

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IBRRS 2005, 3498
ProzessualesProzessuales
Handelsregister: "Abfindungsversicherung" bleibt Beweismittel

BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04

An dem Erfordernis der vom Reichsgericht (RG, Beschl. v. 30. September 1944 - GSE 39/1943, DNotZ 1944, 195) als Beweismittel im Rahmen der registergerichtlichen Amtsprüfung (§ 12 FGG) der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil eingeführten sog. (negativen) "Abfindungsversicherung", die sich in langjähriger stetiger Praxis der meisten Registergerichte bewährt hat und die von den Antragstellern ohne Schwierigkeiten zu erbringen ist, ist im Interesse der Kontinuität der Rechtsprechung und der stetigen zügigen Abwicklung derartiger standardisierter registergerichtlicher Verfahren festzuhalten.*)

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IBRRS 2005, 3497
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Transparenz von Formularbestimmungen im Vertragshändlervertrag

BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

1. Zur Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kraftfahrzeug-Branche.*)

2. Die Regelung des § 307 BGB verpflichtet den Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Das Transparenzgebot schließt das Bestimmtheitsgebot ein und verlangt, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, daß für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen.

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IBRRS 2005, 3462
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Einlage bei angeblich falscher Handelsregisteranmeldung

BGH, Urteil vom 26.09.2005 - II ZR 380/03

1. Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 399 Abs. 1 Nr. 1, 4 AktG setzt voraus, dass der Geschädigte durch ein Verhalten im Vertrauen auf die Richtigkeit von bereits zum Handelsregister gemachten Angaben einen Schaden erleidet (vgl. BGHZ 96, 231, 243; 105, 121, 126). Ein Vertrauen auf die Ordnungsmäßigkeit künftiger Maßnahmen genügt dafür ebenso wenig wie die allgemeine Vorstellung, es sei "alles in Ordnung".

2. Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB, § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG kann nicht darauf gestützt werden, dass im Fall eines Unterbleibens einer Registereintragung gemäß § 189 AktG ein Anspruch auf Rückabwicklung eines Zeichnungsvorvertrages entstanden wäre.

3. Die Angabe darüber, dass der auf eine Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft eingezahlte Betrag sich endgültig in der freien Verfügung des Vorstandes befinde (§§ 188 Abs. 2, 37 Abs. 1 AktG), bezieht sich nur auf die Voraussetzungen für die Erfüllung der Einlageschuld und besagt nicht, dass die Einlage noch unverändert im Gesellschaftsvermögen vorhanden sei (vgl. BGHZ 150, 197; BGH, Beschl. v. 30. November 1995 - 1 StR 358/95, NStZ 1996, 238).*)

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IBRRS 2005, 3407
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Kapitalanlagerecht - Kündigung der Stillen Gesellschaft: Einlagenrückerstattung?

BGH, Urteil vom 26.09.2005 - II ZR 314/03

1. Auf die stille Gesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anwendbar. Diese Grundsätze stehen einem Anspruch auf Rückgewähr der Einlage aber nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters verpflichtet ist, diesen im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als hätte er den Gesellschaftsvertrag nicht geschlossen und seine Einlage nicht geleistet (Bestätigung von BGH, Urteile vom 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, 29. November 2004 - II ZR 6/03 und 21. März 2005 - II ZR 140/03, II ZR 310/03 und II ZR 149/03).

2. Über die Nachteile und Risiken eines angebotenen Kapitalanlagemodells muss der Anlageinteressent zutreffend und vollständig aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, dass in dem Vertragsanbahnungsgespräch eine gewinnunabhängige Entnahme nicht mit einer Rendite gleichgesetzt wird.

3. Eine Beweisaufnahme über die Behauptung, von den Anlegergeldern sei planmäßig nur ein so geringer Teil investiert worden, dass ein Gewinn von vornherein unwahrscheinlich, ein Verlust dagegen wahrscheinlich sei, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die wirtschaftlichen Aktivitäten des Fonds seien vielschichtig und im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie bei zahlreichen sonstigen Begutachtungen seien in Bezug auf die Investitionstätigkeit keine Unregelmäßigkeiten aufgedeckt worden.

4. Bei einer Beweisaufnahme über Art und Umfang der Investitionstätigkeit hat die beklagte Fondsgesellschaft im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast dem Gericht und dem gerichtlich bestellten Sachverständigen diejenigen Informationen zu geben, die den auf Schadensersatz wegen unzureichender Investitionen klagenden Anlegern nicht zugänglich sind, die offenzulegen der Fondsgesellschaft aber möglich und zumutbar ist.*)

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IBRRS 2005, 3404
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Regelinsolvenz bei geschäftsführendem Alleingesellschafter?

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 55/04

1. Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH übt eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus.

2. Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, die gegen den Schuldner als ehemaligen geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH nach Grundsätzen der Durchgriffshaftung geltend gemacht werden, sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 304 InsO.*)

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IBRRS 2005, 3362
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Überprüfung von Einkaufs-AGB eines Baumarktbetreibers

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

1. In Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers, die zum Abschluss von Kaufverträgen mit Lieferanten verwendet werden, halten folgende Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand:*)

"Für im Wege der Nachlieferung durch den Lieferanten neu gelieferte oder nachgebesserte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.

Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht mehr als 12 Monate vergangen sind.

In dringenden Fällen ... sind wir auch berechtigt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen, beseitigen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen.

Der Lieferant hat auch für unverschuldete Rechtsmängel einzustehen. Auch in diesem Fall sind wir berechtigt, Schadensersatz gemäß § 437 BGB geltend zu machen.

Die Verjährung unserer Mängelansprüche beträgt im Falle von Rechtsmängeln 10 Jahre nach Lieferung.

[Für unsere Rückgriffsansprüche wegen mangelbehafteter Ware (§§ 478, 479 BGB) gilt die gesetzliche Regelung, jedoch mit folgenden Ergänzungen:]

Der Rückgriffsanspruch steht uns auch dann gegen den Lieferanten zu, wenn es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Wir können den Lieferanten auch mit Schadensersatzansprüchen und Aufwendungsersatzansprüchen belasten (entsprechend § 478 Abs. 1 BGB), die unser Abnehmer gegen uns geltend macht.

Der Lieferant übernimmt die Haftung dafür, dass der Liefergegenstand frei von Rechten Dritter in Deutschland, oder sofern er hierüber unterrichtet ist, im Bestimmungsland ist.

Im Falle einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten ist uns der Lieferant zum Ersatz aller uns hieraus entstehenden Schäden verpflichtet.

Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, auf Kosten des Lieferanten von dem Inhaber solcher Schutzrechte die erforderliche Genehmigung zur Lieferung, Inbetriebnahme, Benutzung, Weiterveräußerung usw. des Liefergegenstandes zu erwirken.

Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf Anforderung seine Vorlieferanten mitzuteilen und diese durch uns genehmigen zu lassen sowie deren Qualifikation nachzuweisen."

2. In Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers, die zum Abschluss von Kaufverträgen mit Lieferanten verwendet werden, hält die Klausel "Falls keine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde, beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 36 Monate ab Gefahrübergang" der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)




IBRRS 2005, 3349
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
IT-Recht - Unternehmereigenschaft eines "Ebay-Powersellers"

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005 - 5 U 1145/05

1. Wer im Internet-Auktionshaus Ebay als "Powerseller" auftritt, muss im Streit, ob ein Fernabsatzvertrag geschlossen wurde, beweisen, dass er kein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Die Besonderheiten derartiger Geschäfte rechtfertigen eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers.

2. Lehnt der Ebay-Erstbieter die Erfüllung des Kaufvertrages ab, muss der Verkäufer zur Schadensminderung den weiteren Bietern alsbald ein Angebot unterbreiten und darlegen, dass seine diesbezüglichen Bemühungen insgesamt erfolglos waren. Das gilt erst recht bei Anhaltspunkten für shill-bidding (Hochtreiben des Kaufpreises durch Eigengebote über einen Zweitaccount).

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IBRRS 2005, 3298
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Zustandekommen eines Werklieferungsvertrags

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2005 - 1 U 515/04

Auftragserteilung durch Rückübersendung eines vom Unternehmer erstellten Angebots.*)

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IBRRS 2005, 3283
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Haftung der Post wegen verzögerter Auslieferung von Angebotsunterlagen

OLG Köln, Urteil vom 24.05.2005 - 3 U 195/04

Verspätete Zustellung einer Expresssendung Angebotsunterlagen.*)

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IBRRS 2005, 3214
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Bezugsrecht bei personalistisch geprägter GmbH

BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 151/03

1. Wurde dem Gesellschafter einer - personalistisch strukturierten - GmbH bei einer Kapitalerhöhung im Anschluß an eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auf Null (§ 58 a Abs. 4 GmbHG) ein gesetzeskonformes, seiner bisherigen Beteiligung entsprechendes Bezugsrecht eingeräumt, so gebietet die Treupflicht der Gesellschaftermehrheit - anders als bei der Aktiengesellschaft - nicht ohne weiteres, diesem durch Änderung der Beteiligungsverhältnisse statt dessen die Übernahme einer von ihm gewünschten Kleinstbeteiligung (hier: 0,2 % des erhöhten Stammkapitals) einzuräumen (Abgrenzung zu BGHZ 142, 167 - Hilgers).*)

2. Die Verletzung der Treupflicht im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Bezugsrechts des Minderheitsgesellschafters einer GmbH führt auch bei der Kapitalerhöhung im Anschluß an eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auf Null regelmäßig nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit des Gesellschafterbeschlusses (im Anschl. an Senat, BGHZ 132, 84, 93 f.).*)

3. Der Gesellschafter einer GmbH muß die Beschlußanfechtungsklage mit aller ihm im Interesse der Schaffung von Rechtssicherheit zumutbaren Beschleunigung erheben, wobei die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG - von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen - als Maßstab zu gelten hat.*)

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IBRRS 2005, 3159
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Untersagung der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

BGH, Urteil vom 25.07.2005 - II ZR 389/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3158
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Haftung des GbR- Gesellschafters für Mietzins

BGH, Urteil vom 24.11.2004 - XII ZR 182/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3157
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Untersagung der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

BGH, Urteil vom 25.07.2005 - II ZR 73/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3129
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Unzulässige Hinauskündigungsklausel im Gesellschaftsvertrag

BGH, Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 342/03

a) In den Personengesellschaften und der GmbH sind Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen ("Hinauskündigungsklauseln"), grundsätzlich nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.

b) Dieser Grundsatz steht einem sog. Mitarbeitermodell nicht entgegen, bei dem einem verdienten Mitarbeiter des Gesellschaftsunternehmens - unentgeltlich oder gegen Zahlung eines Betrages in Höhe nur des Nennwerts - eine Minderheitsbeteiligung eingeräumt wird, die er bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen zurückzuübertragen hat.

c) Diese Regelung ist keine unzulässige Kündigungserschwerung im Sinne der zu § 622 Abs. 6 BGB entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze.

d) Auch die Beschränkung der dem Mitarbeiter bei der Rückübertragung des Gesellschaftsanteils zu zahlenden Abfindung auf den Betrag, den er für den Erwerb des Anteils gezahlt hat, und damit sein Ausschluss von etwaigen zwischenzeitlichen Wertsteigerungen ist grundsätzlich zulässig.*)

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IBRRS 2005, 3127
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Hinauskündigungsklausel im Gesellschaftsvertrag zulässig?

BGH, Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 173/04

a) In den Personengesellschaften und der GmbH sind Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen ("Hinauskündigungsklauseln"), grundsätzlich nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Das gleiche gilt für eine neben dem Gesellschaftsvertrag getroffene schuldrechtliche Vereinbarung, die zu demselben Ergebnis führen soll.

b) Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos. Eine an keine Voraussetzungen geknüpfte Hinauskündigungsklausel ist vielmehr wirksam, wenn sie wegen besonderer Umstände sachlich gerechtfertigt ist. Das ist dann der Fall, wenn einem Geschäftsführer im Hinblick auf seine Geschäftsführerstellung eine Minderheitsbeteiligung eingeräumt wird, für die er nur ein Entgelt in Höhe des Nennwerts zu zahlen hat und die er bei Beendigung seines Geschäftsführeramtes gegen eine der Höhe nach begrenzte Abfindung zurückzuübertragen hat (sog. Managermodell).*)

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IBRRS 2005, 3086
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausübung eines Vorkaufsrechts

BGH, Urteil vom 25.04.2005 - II ZR 224/03

Ersteigert ein BGB-Gesellschafter nach Kündigung der Gesellschaft im Rahmen der Teilungsversteigerung das das Gesellschaftsvermögen bildende Grundstück und teilt es anschließend in Wohnungs- und Teileigentum auf, ist dieses Wohnungs- und Teileigentum nicht das stellvertretende commodum für die durch Vollbeendigung der BGB-Gesellschaft unmöglich gewordene Verpflichtung des Gesellschafters, seinen Gesellschaftsanteil auf seinen früheren Mitgesellschafter zu übertragen.*)

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IBRRS 2005, 3073
ProzessualesProzessuales
Unwirksame Vollmacht wegen Verstoß gegen das RBerG

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 297/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3072
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Nichtiger Darlehensvertrag wegen Verstoß gegen VerbrKrG

BGH, Urteil vom 06.12.2004 - II ZR 401/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3067
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Unwirksame Vollmacht wegen Verstoß gegen RBerG

BGH, Urteil vom 22.02.2005 - XI ZR 44/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3062
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Untersagung der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

BGH, Urteil vom 25.07.2005 - II ZR 383/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3061
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Zulässigkeit "schwarzer Klauseln" im KFZ- Händlervertrag

BGH, Beschluss vom 26.07.2005 - KZR 16/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3035
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Subunternehmer ist nicht Baugeldempfänger!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.03.2005 - 11 U 103/04

1. Der Subunternehmer oder Nachunternehmer ist nicht Baugeldempfänger, wenn er nur einzelne Gewerke ausführt, auch wenn er sich hierzu weiterer Subunternehmer bedient oder wenn er zur Ausführung der Leistung der Lieferung von Baumaterialien bedarf.

2. Erst wenn feststeht, dass eine Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt zumindest rechnerisch überschuldet oder zahlungsunfähig war, ist es Sache des Geschäftsführers, die Umstände darzulegen, die es aus damaliger Sicht rechtfertigten, das Unternehmen trotzdem fortzuführen.

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IBRRS 2005, 3016
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Haftet ausgeschiedener Mitgesellschafter für späteren Mietzins?

KG, Urteil vom 15.09.2005 - 8 U 6/05

Scheidet ein Gesellschafter während eines bestehenden Mietvertrages aus einer offenen Handelsgesellschaft aus, haftet er nach Maßgabe des § 160 Abs. 1 HGB für die späteren Mietzinsforderungen. Darauf, dass diese erst später fällig werden, kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2005, 3004
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Minderheitsrecht bei umwandlung einer AG

BGH, Urteil vom 09.05.2005 - II ZR 29/03

1. Wird bei der formwechselnden Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine (Publikums-) GmbH & Co. KG die bereits als Minderheitsaktionärin an der AG beteiligte 100%-ige Tochtergesellschaft der Mehrheitsaktionärin zur Komplementärin der KG bestellt, während die Mehrheitsaktionärin ebenso wie die übrigen Minderheitsaktionäre die Rechtsstellung eines Kommanditisten erhält, so stellt dies grundsätzlich keinen zur Nichtigerklärung des Umwandlungsbeschlusses führenden Verstoß gegen das Gebot der Kontinuität der Mitgliedschaft, den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Verfolgung von Sondervorteilen oder die gesellschaftsrechtliche Treupflicht dar.*)

2. Ein durch den Rechtsformwechsel von der Aktiengesellschaft zur GmbH & Co. KG allein der Mehrheitsgesellschafterin aufgrund der Steuergesetze entstehender Steuervorteil stellt keinen verbotenen Sondervorteil i.S. von §§ 53 a, 243 Abs. 2 AktG dar; vielmehr ist die sich aus der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Kapital- und Personengesellschaften ergebende steuerrechtliche Rechtsfolge des Rechtsformwechsels von den Minderheitsgesellschaftern hinzunehmen.*)

3. Zur Wirksamkeit einzelner Bestimmungen des bereits im Rahmen des Umwandlungsbeschlusses beschlossenen vollständigen Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft als Rechtsträgerin der neuen Rechtsform.*)

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IBRRS 2005, 2988
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Rückzahlung der Einlagen bei fehlerhafter Gesellschaft

BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 195/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2986
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Anwendung des § 343 auf Liquidationsvergleich

BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - IX ZR 59/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2985
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Untersagung der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

BGH, Urteil vom 25.07.2005 - II ZR 377/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2978
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Untersagung der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

BGH, Urteil vom 25.07.2005 - II ZR 343/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2977
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Berufunfähigkeitsrente für ehemaligen Geschäftsführer

BGH, Urteil vom 15.11.2004 - II ZR 259/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2973
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 21/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2971
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Folgen bei nichtiger Übertragung von GmbH- Geschäftsanteil

BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

Ist die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen Verstoßes gegen die Teilungsbestimmung des § 17 Abs. 4 i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG gemäß § 134 BGB nichtig, so ist das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft auf eine unmögliche Leistung gerichtet und deshalb ebenfalls nichtig.

Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus, wenn mehrere gleichwertige Anpassungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine hinreichenden Anhaltspunkte für den hypothetischen Parteiwillen vorhanden sind (hier: zwei mögliche Varianten zur wechselseitigen Abstimmung zweier wirtschaftlich zusammenhängender Verträge).*)

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IBRRS 2005, 2925
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Anwendung von Athener Übereinkommen auf Gebiet der ehemaligen DDR

BGH, Urteil vom 12.07.2005 - VI ZR 83/04

a) Das Athener Übereinkommen von 1974 findet auf das Binnenschiffahrtsrecht im Gebiet der ehemaligen DDR keine Anwendung.

b) Zur Auslegung von Art. 10 der Anlage zu § 664 HGB.*)

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IBRRS 2005, 2918
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Keine Rückzahlungspflicht für bereits erhaltene Ausschüttung

LG München I, Urteil vom 08.06.2005 - 15 S 22074/04

Anleger geschlossener Fonds, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt werden, sind per Gesetz nicht zu einer Rückzahlung von bereits erhaltenen Ausschüttungen im Innenverhältnis verpflichtet.

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IBRRS 2005, 2880
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Existenzgründer ist Unternehmer bei Mietvertragsabschluss

BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - III ZB 36/04

Unternehmer- (§ 14 BGB) und nicht Verbraucherhandeln (§ 1031 Abs. 5 Satz 1 ZPO i.V.m. § 13 BGB) liegt schon dann vor, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sogenannte Existenzgründung) geschlossen wird.*)

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IBRRS 2005, 2832
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Ausfertigung eines Bebauungsplan vor Bekanntmachung

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2005 - 2 K 278/02

1. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist beteiligungsfähig und deshalb auch im Normenkontrollverfahren antragsbefugt.*)

2. Der Bebauungsplan muss „ausgefertigt“ sein, bevor er „bekanntgemacht“ wird.*)

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IBRRS 2005, 2777
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Kündigung eines Kommissionsvertrags durch den Kommittenten

OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2005 - 2 U 974/04

1. Der Anspruch auf Provision des Kommissionärs setzt nicht nur voraus, dass der Kommissionär das Geschäft mit dem Dritten abschließt, sondern auch dass das abgeschlossene Geschäft zur Ausführung gelangt.

2. Bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäfts kann der Kommittent grundsätzlich jederzeit den Kommissionsvertrag kündigen.

3. Die Kündigung richtet sich dabei nach § 627 BGB, da die Tätigkeit des Kommissionärs aufgrund seiner Vertrauensstellung Dienste höherer Art darstellt.

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IBRRS 2005, 2623
Mit Beitrag
ARGEARGE
Treuhandkonto: Aussonderung von Geldbeträgen

BGH, Urteil vom 07.07.2005 - III ZR 422/04

Zur Aussonderung von Geldbeträgen, die irrtümlich noch nach der Kündigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto geleistet worden sind.*)

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IBRRS 2005, 2582
ImmobilienImmobilien
BGB-Gesellschafterwechsel: Eintragung ins Grundbuch

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2005 - 20 W 90/05

1. Soll im Grundbuch ein Gesellschafterwechsel bei einer als Eigentümerin eingetragenen BGB-Gesellschaft berichtigend eingetragen werden, kann das Grundbuchamt die Umschreibung von der Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.*)

2. Geht nach Zurückweisung des Berichtigungsantrags wegen fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung diese beim Grundbuchamt ein, wird aber nicht an das Landgericht weitergeleitet und deshalb bei der dort zwischenzeitlich anhängigen Erstbeschwerdeentscheidung nicht berücksichtigt, sind die Vorentscheidungen aufzuheben.*)

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IBRRS 2005, 2531
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Nichtiger Vertrag über Gründung einer stillen Gesellschaft

BGH, Urteil vom 29.11.2004 - II ZR 6/03

a) Auf einen nichtigen oder anfechtbaren Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft sind die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft anwendbar. Das gilt auch bei einem Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz.*)

b) Ein mit einer Aktiengesellschaft als Unternehmensträger geschlossener Vertrag über eine stille Gesellschaft ist bereits dann vollzogen im Sinne der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft, wenn der stille Gesellschafter seine Einlageschuld erfüllt hat. Die Eintragung des Vertrages in das Handelsregister nach §§ 292 ff. AktG ist dafür nicht erforderlich.*)

c) Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft stehen einem Anspruch des stillen Gesellschafters auf Rückgewähr der Einlage dann nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters - der Inhaber des Handelsgeschäfts im Sinne des § 230 HGB - verpflichtet ist, den stillen Gesellschafter im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als hätte er den Gesellschaftsvertrag nicht geschlossen.*)

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IBRRS 2005, 2530
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschafterklage nach Bestellung von Nachtragsliquidator

BGH, Urteil vom 29.11.2004 - II ZR 14/03

Ein Gesellschafter einer zweigliedrigen, wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH i.L. kann den Mitgesellschafter, der die Gesellschaft geschädigt haben soll, auch nach Bestellung eines Nachtragsliquidators mit einer Gesellschafterklage auf Auskunft und Schadensersatzleistung an die Gesellschaft in Anspruch nehmen.*)

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