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Sachgebiet: Handels- und Gesellschaftsrecht

1437 Entscheidungen insgesamt




IBRRS 2000, 0375
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 09.06.1994 - I ZR 116/92

Unipor-Ziegel

Zur Frage der Irreführung durch Angaben zur Umweltverträglichkeit von aus Naturstoffen bestehenden Baumaterialien.

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IBRRS 2000, 0356
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 24.03.1994 - I ZR 62/92

Die Werbeaussage eines Herstellers und Vertreibers von Ölbrennern: "5 Brennermodelle des werbenden Unternehmens wurden mit dem 'Blauen Engel' ausgezeichnet" enthält keine irreführende Alleinstellungsbehauptung.

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IBRRS 2000, 0347
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 16.12.1993 - I ZR 285/91

1. Telefonanrufe bei Privatpersonen zum Zwecke der Ankündigung oder der Vereinbarung von Vertreterbesuchen sind wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn nicht der Angerufene sein Einverständnis damit zuvor ausdrücklich oder konkludent erklärt hat.*)

2. Das Aufsuchen von Kunden, die einen Kaufvertrag wirksam nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen haben, mit dem Ziel, sie nach den Gründen für ihre Widerrufserklärung zu befragen (Nachbearbeitung), ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.*)

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IBRRS 2000, 0301
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 22.04.1993 - I ZR 75/91

Privatgeschäft des Immobilienmaklers

1. a) Ein Immobilienmakler handelt nicht im geschäftlichen Verkehr, wenn er ein Grundstück aus seinem Privatbesitz in Zeitungsanzeigen zum Verkauf anbietet. Eine durch den Verkauf mögliche Liquiditätsverbesserung im geschäftlichen Bereich reicht zur Annahme eines Handelns im geschäftlichen Verkehr nicht aus.

1. b) In einem solchen Falle besteht eine Irreführungsgefahr nicht deshalb, weil in der Zeitungsanzeige auf die berufliche Tätigkeit des Inserenten als Immobilienmakler nicht hingewiesen wird.

2. Gewerbetreibende, die mit Zeitungsanzeigen Privatverkäufe anbieten, handeln im allgemeinen nicht sittenwidrig i.S. des § 1 UWG, wenn sie es unterlassen, auf ihre berufliche Stellung hinzuweisen.

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IBRRS 2000, 0297
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 24.06.1993 - I ZR 187/91

Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

1. Die - weithin übliche - Aufnahme einer auf den Tätigkeitsbereich des Unternehmens hinweisenden beschreibenden Angabe in die Firmenbezeichnung ist - ungeachtet ihrer geringen Bedeutung für die Kennzeichnungskraft - für den Verkehr als Information für die branchenmäßige Zuordnung nicht ohne Wert. Daher ist bei der Prüfung etwaiger Tendenzen zur Abkürzung einer längeren Firmenbezeichnung auch eine Neigung des Verkehrs in Erwägung zu ziehen, als Abkürzung nicht allein ein in dieser beschreibenden Hinsicht nichtssagendes Schlagwort zu wählen, sondern dort, wo sich dies kurz und prägnant (ebenfalls schlagwortartig) anbietet, der Abkürzung auch einen auf den Gegenstand hinweisenden weiteren Teil der Bezeichnung hinzuzufügen.

2. a) Zur Frage eines für die Begründung des Verwirkungseinwands notwendigen schutzwürdigen Vertrauens in die ungestörte Benutzung einer verwechslungsfähigen Firmenbezeichnung, wenn deren Wahl zwar auf schuldhafter Unkenntnis der prioritätsälteren anderen Bezeichnung beruhte, ihre Benutzung dem Verletzten aber bei gebotener Beobachtung des Umfelds seiner eigenen Firmenbezeichnung deshalb nicht hätte verborgen bleiben können, weil beide Unternehmen in derselben Branche tätig und im selben Handelsregister eingetragen wurden.

2. b) Hat ein mittelständisches Unternehmen der Bauwirtschaft in mehr als neunjähriger ungestörter Benutzung einer verwechslungsfähigen Firmenbezeichnung einen jährlichen Umsatz von 5 Mio. DM erzielt, so wird die Eignung eines solchen Umsatzes, einen nicht unbeträchtlichen Wert der Bezeichnung für das Unternehmen (= Besitzstand) zu indizieren, nicht schon dadurch in Frage gestellt, daß er wegen der in Betracht kommenden Verkaufsobjekte (Einfamilienhäuser) mit einer nur geringen Zahl von Kunden erzielt worden ist; denn die Bekanntheit eines Herstellers von Immobilien kann nicht allein an der Zahl der Kunden gemessen werden, mit denen es tatsächlich zum Geschäftsabschluß gekommen ist.

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IBRRS 2000, 0279
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 29.03.1993 - II ZR 265/91

Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

a) Der eine GmbH beherrschende Unternehmensgesellschafter haftet entsprechend den §§ 302, 303 AktG, wenn er die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, ohne daß sich der ihr insgesamt zugefügte Nachteil durch Einzelausgleichsmaßnahmen kompensieren ließe (Klarstellung zu BGHZ 115, 187).

b) Die dauernde und umfassende Ausübung der Leitungsmacht durch das herrschende Unternehmen begründet nicht die Vermutung, daß keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen worden ist. Der Kläger hat vielmehr Umstände darzulegen und zu beweisen, die eine solche Annahme nahelegen. Dabei können ihm entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen Erleichterungen hinsichtlich seiner Substantiierungslast eingeräumt werden, soweit das herrschende Unternehmen im Gegensatz zum Kläger die maßgebenden Tatsachen kennt und ihm die Darlegung des Sachverhalts zumutbar ist.

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IBRRS 2000, 0273
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 29.10.1992 - I ZR 306/90

Klagebfeugnis des Landesinnungsverbandes - Irreführende Werbung eines Tischlereibetriebes - "Trockenbau"

1. Einem Landesinnungsverband steht als Spitzenverband der Innungen des Handwerks auf Landesebene die Klagebefugnis aus § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu.

2. Die Werbung eines Handwerksbetriebs (hier: Tischlermeister) für eine handwerkliche Tätigkeit (hier: Trockenbau), die dem Tätigkeitsbereich verschiedener Handwerke unterfällt, ist irreführend im Sinne des § 3 UWG, wenn dabei nicht deutlich und unmißverständlich darauf hingewiesen wird, daß die beworbene Leistung ausschließlich für und im Zusammenhang mit der dem werbenden Handwerker erlaubten Tätigkeit (hier: Innenausbau) angeboten wird.

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IBRRS 2000, 0257
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 03.12.1992 - I ZR 132/91

Verkaufsanzeige für nicht sofort beziehbares Haus

Eine Immobilienanzeige, mit der für den Verkauf eines bewohnten Hauses, das kein Neubau ist, geworben wird, ist grundsätzlich auch dann nicht irreführend, wenn nicht auf den Umstand hingewiesen wird, daß das Haus nicht sofort beziehbar ist.

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IBRRS 2000, 0240
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung

BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die der Verwender sich von wesentlichen Vertragspflichten freizeichnet, ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (st. Rspr.; zuletzt Urt. v. 5. Mai 1992 - VI ZR 188/91, NJW 1992, 2016 unter II 1 a).*)

b) Die Begrenzung der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gegenüber Kaufleuten dann nicht wirksam, wenn der Höchstbetrag die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden nicht abdeckt (Anschluß an BGHZ 89, 363, 368 f; Urt. v. 23. Februar 1984 - VII ZR 274/82, NJW 1985, 3016 unter III 2 b).*)

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IBRRS 2000, 0194
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 11.02.1992 - XI ZR 151/91

Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

Zur Auslegung und Inhaltskontrolle einer AGB-Klausel über die Tilgungsverrechnung im Individualprozeß.

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IBRRS 2000, 0186
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - I ZR 149/89

a. Ausnahmen von der dreißigjährigen Regelverjährung für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag;

b. sechsmonatige Verjährung nach § 21 UWG für - unter dem Gesichtspunkt auftragloser Geschäftsführung geltendgemachte - Ansprüche auf Erstattung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Abmahnkostenverjährung - Ansprüche auf Erstattung von Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag geltend gemacht werden, verjähren nach § 21 UWG in sechs Monaten.

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IBRRS 2000, 0157
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr

BGH, Urteil vom 08.10.1991 - XI ZR 207/90

1. Im beleggebundenen Überweisungsverkehr ist bei Divergenzen zwischen dem Namen des Empfängers und dem angegebenen Konto die Empfängerbezeichnung maßgebend.*)

2. Bei Fehlleitung eines Überweisungsbetrages hat die Empfängerbank einen Vorschußbetrag gemäß § 667 BGB ohne Rücksicht auf ein Verschulden zurückzuerstatten. Ob die abweichende Haftungsregelung gemäß Nr. 4 Abs. 3 Satz 3 AGB-Banken i.d.F. vom 1. Januar 1986 mit § 9 AGBG vereinbar ist, bleibt offen.*)

3. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückerstattung eines weisungswidrig verwandten Vorschußbetrages verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die weisungswidrige Erledigung des Überweisungsauftrags die Interessen des Auftraggebers nicht verletzt.*)

4. Ein allgemeiner Rechtssatz mit dem Inhalt, ein Geschäftsherr müsse sich strafbare Handlungen, die Hilfspersonen zu seinem Nachteil begehen, nach §§ 254, 278 BGB nicht zurechnen lassen, ist - in Abweichung von BGHZ 108, 386, 392 - nicht anzuerkennen.

5. Zur Frage der Haftungsquotierung bei der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages durch die Empfängerbank im Falle einer vorsätzlich falschen Empfängerangabe durch Erfüllungsgehilfen und verfassungsmäßig berufene Vertreter des Auftraggebers.*)

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IBRRS 2000, 0156
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlerhaftes Gutachten: Schadensersatz Dritter

BGH, Urteil vom 24.09.1991 - VI ZR 293/90

Zur Haftung eines Schverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertungen wegen sittenwidriger Schädigung eines Dritten durch ein fehlerhaftes Gutachten.*)

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IBRRS 2000, 0155
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 264a StGB als Schutzgesetz

BGH, Urteil vom 21.10.1991 - II ZR 204/90

§ 264a StGB ist Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2000, 0150
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Berechnung des Verzugsschadens

BGH, Urteil vom 25.09.1991 - VIII ZR 264/90

Kommt der Schuldner mit der Erfüllung der gegen ihn gerichteten Forderung in Verzug, nachdem sie an einen Dritten abgetreten worden ist, so errechnet sich die Höhe des Verzugsschadens grundsätzlich aus der Person des Zessionars.*)

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IBRRS 2000, 0123
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 24.01.1991 - I ZR 133/89

Es ist wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken anzurufen, wenn nicht dieser damit einverstanden ist oder sein Einverständnis vermutet werden kann.*)

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IBRRS 2000, 0122
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.02.1991 - II ZR 60/90

Der Kommanditist, der einer Publikumsgesellschaft erst nach deren Gründung beigetreten ist, sie aber durch Bürgschaften zugunsten ihrer Kreditgeber am Leben erhält, haftet später beitretenden Mitgesellschaftern für das Verschulden von Anlagevermittlern anläßlich der Beitrittsverhandlungen.*)

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IBRRS 2000, 0116
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 13.12.1990 - I ZR 31/89

Hinweispflicht auf Maklerprovision in einer Immobilienanzeige

Es ist grundsätzlich irreführend, wenn in einer Immobilienanzeige nicht zum Ausdruck kommt, daß bei Vertragsschluß eine (Makler-)Provision zu zahlen ist. Die Irreführung wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß der Inserent in der Anzeige als "Finanz- und Vermögensberater" bezeichnet ist; denn eine solche Bezeichnung deutet nicht ohne weiteres darauf hin, daß auch der angesprochene Erwerber dem - nach dem Berufsbild eines "Beraters" mutmaßlich im Auftrag eines Dritten handelnden - Inserenten eine Vergütung zu zahlen haben wird.




IBRRS 2000, 0093
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 04.10.1990 - I ZR 39/89

Zaunlasur - a Zur Frage der Irreführung einer Werbung für ein Erzeugnis mit dem Hinweis auf dessen Umweltfreundlichkeit, wenn in ihm umweltgefährdende Stoffe enthalten sind.

b) Zur Frage der Irreführung durch die Verwendung des Hinweises auf: "Das neue Produkt ... ist ausgezeichnet mit dem "Blauen Engel"".

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IBRRS 2000, 0092
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 15.11.1990 - I ZR 30/89

Incl. MwSt. IV - Der Hinweis, daß ein beworbener Pauschalpreis die Mehrwertsteuer einschließt, enthält keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, wenn weder durch diesen Hinweis noch durch das Gesamtbild der Werbeanzeige die Inklusivangabe in einer für den Verkehr auffälligen Weise betont wird.

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IBRRS 2000, 0091
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 26.04.1990 - I ZR 58/89

Streitwertbemessung - Zur Frage der Streitwertbemessung und der Anwendung von Streitwertermäßigungsvorschriften im Unterlassungsklageverfahren eines Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

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IBRRS 2000, 0081
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 26.04.1990 - I ZR 79/88

DIN-Normen - Die aufgrund der Landesbauordnungen durch amtliche Erlasse oder Bekanntmachungen "als technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten" DIN-Normen sind nach § 5 Abs. 1 UrhG vom Urheberrechtsschutz auch dann freigestellt, wenn ihr Text nicht in den Erlassen Bekanntmachungen wörtlich inkorporiert ist, sondern wenn er lediglich im Anhang oder einer allgemein zugänglichen Quelle abgedruckt ist, jedoch auf ihn als maßgebende technische Baubestimmung Bezug genommen wird.

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IBRRS 2000, 0019
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 01.02.1990 - I ZR 161/87

f. Irreführung durch Werbung für Immobilienverkauf mit der Angabe

notarieller Festpreis

.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

"Notarieller Festpreis" - Eine Immobilienwerbung mit der Angabe "notarieller Festpreis" ist regelmäßig irreführend im Sinne des § 3 UWG, und zwar auch dann, wenn ein bezifferter Preis in ihr nicht genannt ist.

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Online seit 1998

IBRRS 1998, 0788
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 15.06.1998 - II ZR 40/971364

1. Sieht die Satzung vor, daß Gesellschafterbeschlüsse nur innerhalb einer Frist von einem Monat "seit Zugang des Protokolls" angefochten werden können, dann beginnt diese Frist bereits dann zu laufen, wenn am Ende der Gesellschafterversammlung Kopien der handschriftlich gefertigten und unterzeichneten Niederschrift den Gesellschaftern ausgehändigt werden; einer Übersendung der maschinenschriftlich gefertigten Abschrift des Protokolls bedarf es dann nicht, um die Anfechtungsfrist in Lauf zu setzen.*)

2. Die Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist ist ebenso wie die Wahrung der Frist des § 246 Abs. 1 AktG eine materielle Klagevoraussetzung, die von der klagenden Partei darzulegen und von dem Gericht von Amts wegen zu prüfen ist.*)

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IBRRS 2001, 0215
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 10.09.2001 - II ZR 14/00

a) Der Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner Hinweise, daß er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat; die Wirksamkeit der Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grund setzt deswegen eine vorherige Abmahnung nicht voraus (vgl. Sen.Urt. v. 14. Februar 2000 - II ZR 218/98, ZIP 2000, 667).

b) Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i.S.v. § 626 Abs. 2 BGB kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (vgl. BGHZ 139, 89).

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IBRRS 2001, 0214
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2001 - II ZB 23/00

a) Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft sein.

b) In einem solchen Falle sind neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solcher auch die ihr zum Zeitpunkt ihres Beitritts zu der Kommanditgesellschaft angehörenden Gesellschafter mit Namen, Geburtstag und Wohnort (entspr. § 106 Abs. 2 BGB) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden; entsprechendes gilt für jeden späteren Wechsel in der Zusammensetzung der Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

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IBRRS 2001, 0212
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 18.06.2001 - II ZR 248/99

Die dem Warenlieferanten im Rahmen laufender Geschäftsverbindung vom Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG gegebene Versicherung, er werde bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der KG Kapital nachschießen, so daß der Lieferant auf jeden Fall "sein Geld bekomme", kann ein selbständiges Garantieversprechen (§ 305 BGB) darstellen; im Falle der Nichteinhaltung ist der Versprechensgeber dem anderen Teil zur Schadloshaltung (§§ 249 ff. BGB) verpflichtet.

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IBRRS 2001, 0199
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Fortführung einer Firma

BGH, Urteil vom 12.02.2001 - II ZR 148/99

Das Tatbestandsmerkmal "Fortführung der bisherigen Firma" setzt nicht voraus, daß die verwendete Bezeichnung eine nach §§ 17 ff. HGB a.F. zulässige Firma ist. Entscheidend ist, daß der prägende Teil der alten Firma, mit dem der Verkehr das Unternehmen gleichsetzt, weitergeführt wird (Fortführung der Senatsentscheidung vom 4. November 1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911, 912).

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IBRRS 2001, 0183
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 17.09.2001 - II ZR 178/99

a) Der Schutz einer abhängigen GmbH gegen Eingriffe ihres Alleingesellschafters folgt nicht dem Haftungssystem des Konzernrechts des Aktienrechts (§§ 291 ff., 311 ff. AktG), sondern ist auf die Erhaltung ihres Stammkapitals und die Gewährleistung ihres Bestandsschutzes beschränkt, der eine angemessene Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der GmbH erfordert. An einer solchen Rücksichtnahme fehlt es, wenn die GmbH infolge der Eingriffe ihres Alleingesellschafters ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann.*)

b) Veranlaßt der Alleingesellschafter die von ihm abhängige GmbH, ihre liquiden Mittel in einen von ihm beherrschten konzernierten Liquiditätsverbund einzubringen, trifft ihn die Pflicht, bei Dispositionen über ihr Vermögen auf ihr Eigeninteresse an der Aufrechterhaltung ihrer Fähigkeit, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, angemessene Rücksicht zu nehmen und ihre Existenz nicht zu gefährden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann er sich eines Treubruchs im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB schuldig machen.*)

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IBRRS 2001, 0145
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 25.04.2001 - XII ZR 43/99

Der Eintritt eines Gesellschafters in den Betrieb eines Einzelkaufmanns und die Fortführung des Geschäfts durch die neugegründete Gesellschaft führen nicht kraft Gesetzes dazu, daß die Gesellschaft Vertragspartei eines zuvor von dem Einzelkaufmann abgeschlossenen Mietvertrages über die weiter genutzten Geschäftsräume wird. Zu einem solchen Vertragsübergang ist die Mitwirkung des Vermieters erforderlich.

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IBRRS 2001, 0141
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

Bei Verhandlungen über den Kauf eines Unternehmens oder von GmbH-Geschäftsanteilen trifft den Verkäufer im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite des Geschäfts und die regelmäßig erschwerte Bewertung des Kaufobjekts durch den Kaufinteressenten diesem gegenüber eine gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

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IBRRS 2000, 1241
Mit Beitrag
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht

BGH, Beschluss vom 14.12.2000 - I ZB 39/98

1. Zum Warenbegriff des Markengesetzes.

2. Eine Berufsbezeichnung, zu deren Führung es nach gesetzlichen Vorschriften besonderer Voraussetzungen bedarf, unterfällt, sofern sie im Zusammenhang mit der durch die entsprechende berufliche Tätigkeit geschaffenen Ware verwendet wird (hier: BAUMEISTER-HAUS), als beschreibende Angabe für die in Frage stehende Ware grundsätzlich auch dann noch dem Eintragungshindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, wenn die gesetzliche Regelung aufgehoben worden ist, es aber noch Personen gibt, die die Berufsbezeichnung berechtigterweise führen.

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IBRRS 2001, 0066
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 06.03.2001 - KZR 37/99

Eine Vereinbarung in einem Rahmenvertrag zwischen einem Wohnungsunternehmen und einem Kabelnetzbetreiber, nach der die Erhöhung oder die Neueinführung von Entgelten, die von den Wohnungsmietern für den Anschluß an das Kabelnetz und die Versorgung mit Kabelfernseh- und -hörfunkprogrammen an den Kabelnetzbetreiber zu zahlen sind, von der Zustimmung des Wohnungsunternehmens abhängt, ist wegen Verstoßes gegen das Preisbindungsverbot nichtig.

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IBRRS 2001, 0047
Mit Beitrag
ARGEARGE
Ist Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig?

BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00

1. Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.

2. In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozeß aktiv- und passiv parteifähig.

3. Soweit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts persönlich haftet, entspricht das Verhältnis zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und der Haftung des Gesellschafters derjenigen bei der OHG (Akzessorietät) - Fortführung von BGHZ 142, 315.

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OLG Nürnberg, Urteil vom 06.02.1991 - 4 U 3310/90

/

/a) Zur Absicherung eines Fassadengerüstes auf einem Gehsteig gegenüber Passanten. Rotweiße Plastik-Flatterleinen genügen i. d. R. nicht./<\/p>/ /

/b) Zuständig hierfür ist in erster Linie der Gerüstbauunternehmer, allenfalls sekundär der Bauherr oder gar ein Pächter einer Gaststätte in dem eingerüsteten Haus zugunsten seiner Gäste. Dessen Verantwortlichkeit tritt jedoch im Innenverhältnis zum hauptverantwortlichen Unternehmer zurück./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 781

OLG München, Urteil vom 13.11.1989 - 26 U 2877/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 482