Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1438 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2006, 4067![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 10.07.2006 - II ZR 238/04
1. Im Vertragskonzern ist eine Aufrechnung des herrschenden Unternehmens gegen einen bereits entstandenen Anspruch der abhängigen Gesellschaft auf Verlustausgleich gemäß § 302 AktG zulässig und wirksam, sofern die zur Aufrechnung gestellte Forderung werthaltig ist. Die Beweislast für die Werthaltigkeit hat das herrschende Unternehmen.*)
2. Zulässig und wirksam ist auch eine Vereinbarung, nach der das herrschende Unternehmen der abhängigen Gesellschaft Geld- oder Sachmittel unter Anrechnung auf einen bestehenden Anspruch auf Verlustausgleich gemäß § 302 AktG oder zur Vorfinanzierung des Verlustausgleichs für das laufende Geschäftsjahr zur Verfügung stellt.*)
3. Die Grundsätze des Eigenkapitalersatzes (§§ 32 a, b GmbHG; §§ 30, 31 GmbHG analog) gelten auch im GmbH-Vertragskonzern. Gesellschafterleistungen, die unter den oben (Buchst. b) genannten Voraussetzungen erbracht werden, sind aber nicht als eigenkapitalersetzende Darlehen oder vergleichbare Leistungen zu qualifizieren.*)
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IBRRS 2006, 4054
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.06.2006 - II ZR 337/05
Eine durch Gesellschafterbeschluss begründete Beschränkung der Befugnis des GmbH-Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, führt - bei Erkennbarkeit für den Vertragspartner - zu einer Beschränkung der Vertretungsmacht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Geschäftsführer zum Nachteil der Gesellschaft handelt.*)
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IBRRS 2006, 4038
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.05.2006 - II ZR 94/05
1. Erklärt ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft, er werde alle ihr (hier: während der Gründung) entstehenden Verluste ausgleichen, handelt es sich nicht um eine unentgeltliche, notariell zu beurkundende, sondern causa societatis eingegangene Verpflichtung.*)
2. Fällt die Gesellschaft später in die Insolvenz, hat der Gesellschafter diese mit dem Insolvenzeintritt nicht hinfällig gewordene Verpflichtung zu erfüllen, sofern die Beteiligten nicht etwas Gegenteiliges vereinbart haben.*)
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IBRRS 2006, 4006
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 17.01.2006 - VIII R 60/02
1. Die auf Grundstücke bezogene unentgeltliche Bestellung von Sicherheiten wahrt die Grenzen der grundstücksbezogenen Vermögensverwaltung i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.*)
2. Die Grundschuldbestellung zur Kreditsicherung erfüllt nicht die Voraussetzungen eines "Dienens" i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.*)
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IBRRS 2006, 3993
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2000 - 2 Wx 16/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3975
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - I ZR 136/03
Im Rahmen der Beförderung von Briefen (einschließlich Einschreibebriefen) und briefähnlichen Sendungen sind keine durchgängigen Schnittstellenkontrollen erforderlich.*)
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IBRRS 2006, 3484
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 176/03
Wird der Frachtführer wegen Beschädigung von Transportgut auf vollen Schadensersatz in Anspruch genommen, muss der Ersatzberechtigte Anhaltspunkte vortragen, die darauf schließen lassen, dass der Schaden auf ein qualifiziertes Verschulden zurückzuführen ist. Diese können sich etwa aus der Art und dem Ausmaß der Beschädigung des Gutes ergeben. Der Frachtführer muss sich auf diesen Vortrag einlassen und mitteilen, welche Kenntnisse er über den konkreten Schadensverlauf hat und welche Schadensursachen er ermitteln konnte. Ihn trifft insoweit eine Recherchepflicht.*)
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IBRRS 2006, 3454
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 06.07.2006 - I ZR 226/03
Eine Leistung des Transportversicherers auf den seinem Versicherungsnehmer (Absender) wegen Verlustes des Transportgutes entstandenen Schaden führt nicht zum Erlöschen der Ansprüche des frachtbriefmäßigen Empfängers der Ware gegen den Frachtführer aus Art. 13 Abs. 1 Satz 2 CMR.*)
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IBRRS 2006, 3402
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 10.05.2006 - II ZR 209/04
1. Die Zustimmung zu einem Treuhandvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil kann konkludent erteilt werden, indem die Gesellschafter den Treugeber dieser Funktion entsprechend behandeln.*)
2. Die Beweislast für eine die schwebende Unwirksamkeit eines Treuhandvertrages beseitigende Zustimmungsverweigerung trägt die Partei, die sich darauf beruft. Eine Zustimmungsverweigerung durch einen Gesellschafter, der beabsichtigt, seinen Geschäftsanteil zu veräußern, kann rechtsmissbräuchlich sein.*)
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IBRRS 2006, 3396
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.03.2006 - VIII ZR 120/04
1. Wird mit Ansprüchen gegen monatlich fällige Ruhegehaltsansprüche aufgerechnet, kann dies nur die Wirkung haben, dass Pensionsansprüche, die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung bereits fällig sind oder in den darauf folgenden sechs Monaten fällig werden, erlöschen (Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Oktober 1971 - II ZR 49/70, NJW 1972, 154). Dies gilt unabhängig vom Anlass für die eingegangene Pensionsverpflichtung und von deren rechtlicher Einordnung.*)
2. Macht der Käufer einer Kommanditeinlage Erfüllungsansprüche aus einer vom Verkäufer abgegebenen Garantieerklärung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geltend, kann ein Nichterfüllungsschaden des Käufers im Garantiefall nur darin bestehen, dass die erworbenen Anteile an der übernommenen Gesellschaft weniger wert sind, als wenn sich die Garantiezusage als richtig erwiesen hätte.*)
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IBRRS 2006, 3395
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 10.04.2006 - II ZR 337/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3329
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2003 - 24 U 145/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3318
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Urteil vom 03.03.2003 - 8 U 300/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3214
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Urteil vom 21.01.2005 - 14 U 180/03
Zu den Anforderungen an den Beschluss der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft über die Erhebung von Nachschüssen.*)
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IBRRS 2006, 3196
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Beschluss vom 29.10.1997 - X R 183/96
Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:*)
Ist die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers entspricht"?*)
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IBRRS 2006, 3192
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BFH, Urteil vom 11.12.1997 - III R 14/96
1. Feststellungsbescheide, durch die von einer Gesellschaft erzielte Einkünfte festgestellt werden, haben keine abschließende Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG im Hinblick auf solche Umstände vorzunehmen, welche bei den einzelnen Gesellschaftern aufgrund außerhalb der Gesellschaft liegender Umstände zu einer abweichenden Einkünftezuordnung führen; sie entfalten diesbezüglich bei der sog. Zebra-Gesellschaft keine Bindungswirkung.*)
2. Eine verbindliche Entscheidung über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG aufgrund von einem Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklichter Besteuerungsmerkmale hat nicht das Gesellschafts-FA im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977, sondern das für die persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige FA zu treffen. Der Bescheid ist Grundlagenbescheid für die vom Gesellschafts-FA verbindlich vorzunehmende Einkünfteermittlung. Die Einkünftefeststellung des Gesellschafts-FA als solche ist insoweit ihrerseits Grundlagenbescheid.*)
3. Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages ist der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG ohne Bindung an einen Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350).*)
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IBRRS 2006, 3041
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 261/04
1. Bestimmt eine Provisionsvereinbarung eines Versicherungsvertretervertrages, die generell zwischen Abschlussprovisionen, Verlängerungsprovisionen und "Verwaltungsprovisionen ab dem 2. Versicherungsjahr" unterscheidet, dass der Vertreter für bestimmte Versicherungsarten keine Abschluss- oder Verlängerungsprovisionen, sondern die "Verwaltungsprovisionen ab dem 2. Versicherungsjahr" bereits vom ersten Versicherungsjahr an erhält, so folgt daraus zwingend, dass in diesen "Verwaltungsprovisionen" auch ein Entgelt für die Vermittlung der betreffenden Verträge enthalten ist.*)
2. Eine vollständige Abbedingung des Anspruchs des Versicherungsvertreters auf Vermittlungsprovision und deren vollständige Ersetzung durch eine (echte) Verwaltungsprovision ist mit § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB nicht vereinbar (im Anschluss an Senatsurteil vom 10. Juli 2002 - VIII ZR 58/00, WM 2003, 491 = VersR 2003, 242).*)
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IBRRS 2006, 2984
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Urteil vom 05.07.2001 - 8 U 8899/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2860
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BayObLG, Beschluss vom 20.02.2002 - 3Z BR 380/01
Auch nach Inkrafttreten von § 4a Abs. 2 GmbHG bleibt die Bestimmung des Sitzes einer GmbH durch Gesellschaftsvertrag selbst dann gültig, wenn nachträglich die Geschäftsräume an einen anderen Ort verlegt werden.*)
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IBRRS 2006, 2858
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Urteil vom 25.02.2002 - 8 U 24/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2846
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2002 - 23 U 113/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2794
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2002 - 8 U 87/01
1. In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Anknüpfungspunkt für das Personenstatut juristischer Personen grundsätzlich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung (Sitztheorie). Durch Art. XXV Abs. 5 S. 2 Freundschafts-, Handels - und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 wird für in den Vereinigten Staaten errichtete Gesellschaften nicht abweichend davon auf die Gründungstheorie verwiesen; diese Regelung enthält keine Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts.*)
2. Es gibt keine Vermutung dafür, dass sich der Verwaltungssitz einer ausländischen juristischen Person in dem Staat befindet, nach dessen Recht die Gesellschaft erkennbar organisiert ist.*)
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IBRRS 2006, 2775
![IT, EDV und Telekommunikation IT, EDV und Telekommunikation](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - I ZR 75/03
1. Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.*)
2. Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)
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IBRRS 2006, 2758
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2002 - 1 U 153/99
1. Im kaufmännischen Rechtsverkehr (hier im Rahmen eines Erstvermietungsgarantievertrages) bestehen strengere Sorgfaltsanforderungen an den Leistungspflichtigen als im allgemeinen Rechtsverkehr.*)
2. Es ist weder möglich noch geboten, für das Gebiet der neuen Bundesländer in der Zeit unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands den Begriff der kaufmännischen Sorgfalt besonders zu definieren.*)
3. Zu den Sorgfaltsanforderungen bie der Auswahl von Erstmietern für ein Einkaufszentrum.*)
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IBRRS 2006, 2662
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Rostock, Urteil vom 08.02.2001 - 1 U 59/99
1. Zur gesamtschuldnerischen Haftung eines Kommandidisten, der seine Einlage noch nicht in voller Höhe geleistet hat, neben einer KG für Darlehnsverbindlichkeiten der Gesellschaft und zur Fortdauer der Haftung des Kommandidisten nach dessen Ausscheiden aus der KG bei Übernahme seines Kommanditanteils durch einen Mitgesellschafter.*)
2. Einlageleistungen des übernehmenden Gesellschafters sind in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 2 3. Alt. BGB dann auf Einlageverpflichtung des ausgeschiedenen Kommandidisten zu verrechnen, wenn der übernehmende Gesellschafter sich in dem Übernahmevertrag verpflichtet hat, diesen gegenüber allen Forderungen aus der Kommanditbeteiligung freizuhalten. Eine solche Verrechnung entspricht in Ermangelung weiterer Anhaltspunkte regelmäßig dem im Rahmen des § 366 BGB vorrangigen mutmaßlichen Schuldnerwillen.*)
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IBRRS 2006, 2640
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.07.2006 - XI ZR 143/05
Ein Vertrag, durch den ein in der Form einer GbR betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer GmbH überträgt, die nicht Gesellschafterin der GbR ist, und die der GmbH erteilte Vollmacht fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 RBerG.*)
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IBRRS 2006, 2506
![Insolvenzrecht Insolvenzrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - IX ZB 274/05
Ein ehemaliger Geschäftsführer ist nicht berechtigt, eine GmbH im Insolvenzverfahren zu vertreten, wenn er die Eröffnung des Insolvenzverfahren über deren Vermögen beantragt und vor Eingang des Insolvenzantrags sein Amt als Geschäftsführer verloren hat.
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IBRRS 2006, 2491
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.1999 - 15 W 13/98
Zum Auskunftsrecht des ausgeschiedenen Gesellschafters*)
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IBRRS 2006, 2373
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
KG, Urteil vom 22.01.2004 - 8 U 170/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2243
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.02.2006 - VIII ZR 61/04
Der Unternehmer gibt dem Handelsvertreter begründeten Anlass zur Kündigung, wenn er den Anspruch aus § 85 HGB auf Aufnahme des Vertragsinhalts in eine von ihm unterzeichnete Urkunde trotz mehrfacher Aufforderung nicht erfüllt.*)
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IBRRS 2006, 2235
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 350/04
Der Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers analog § 89b HGB ist nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil der Händler nach Beendigung des Vertragsverhältnisses seine Kundenkartei einem Dritten überlässt, nachdem er zuvor in Erfüllung einer entsprechenden Vertragspflicht dem Hersteller die Daten der von ihm neu geworbenen Kunden bekannt gegeben hat. Die Weitergabe der Kundenkartei kann sich jedoch auf die Höhe des Anspruchs auswirken, soweit die Vorteile des Herstellers (§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB) oder die Nachteile des Vertragshändlers (§ 89b Abs.1 Satz 1 Nr. 2 HGB) infolge der Nutzung der Kundendaten durch den Dritten voraussichtlich geringer ausfallen werden.*)
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IBRRS 2006, 2194
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2006 - 7 U 194/05
Die Mängelanzeige muss Art und Umfang der Mängel mindestens in allgemeiner Form benennen und darf nicht nur allgemeine Beanstandungen aussprechen. Verlangt der Vertrag mehrere verschiedene Lieferungen, muss klar sein, auf welche sich die Rüge bezieht. Bei vielen Einzelstücken und verschiedenartigen Mängeln ist näher anzugeben, welche Menge mit welchen Mängeln behaftet ist.
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IBRRS 2006, 2153
![Insolvenzrecht Insolvenzrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 03.04.2006 - II ZR 332/05
Insolvenzreife einerseits und Kredit- bzw. Überlassungsunwürdigkeit andererseits sind eigenständige, in ihren Anwendungsvoraussetzungen voneinander unabhängige Tatbestände der Krise im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts.*)
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IBRRS 2006, 2145
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 08.05.2006 - II ZB 10/05
1. Die Vorschriften über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind auf Beschlüsse analog anwendbar, wenn sich das Gesuch gegen einen in einem echten Streitverfahren ergangenen, urteilsvertretenden und der materiellen Rechtskraft fähigen Beschluss (hier: §§ 51a, 51b GmbHG) richtet.*)
2. Der Meistbegünstigungsgrundsatz findet keine Anwendung, sofern bei Wahl der richtigen Entscheidungsform gegen die angefochtene Entscheidung ein Rechtsmittel nicht statthaft wäre.*)
3. In Verfahren nach § 99 AktG ist eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht statthaft.*)
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IBRRS 2006, 2117
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.03.2006 - II ZR 295/04
Die Vereinbarung einer Abfindung für den ausscheidenden BGB-Gesellschafter auf der Grundlage des Ertragswerts des Gesellschaftsunternehmens kann gemäß § 723 Abs. 3 BGB unwirksam sein, wenn der Liquidationswert des Unternehmens den Ertragswert erheblich übersteigt und deshalb ein vernünftiger Gesellschafter auf der Grundlage einer Abfindung nach dem Ertragswert von dem ihm an sich zustehenden Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen würde.*)
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IBRRS 2006, 2014
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZR 330/04
Ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils unterliegt dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG nur dann nicht, wenn er sich auf noch nicht existente Geschäftsanteile bezieht und vor der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages geschlossen wird.*)
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IBRRS 2006, 1999
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 03.04.2006 - II ZR 40/05
Der Drittgläubigeranspruch des Gesellschafters (hier: Anspruch aus einem Dienstvertrag) unterliegt in der Auseinandersetzung der Gesellschaft keiner Durchsetzungssperre (Aufgabe von BGH, Urt. v. 20. Oktober 1977 - II ZR 92/76, WM 1978, 89, 90 und v. 24. Mai 1971 - II ZR 184/68, WM 1971, 931, 932).*)
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IBRRS 2006, 1976
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 384/04
Zur Auslegung einer Provisionsvereinbarung in einem Handelsvertretervertrag, durch den dem Handelsvertreter ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen ist, für den Fall, dass er mit Zustimmung des Unternehmers außerhalb dieses Bezirks bzw. Kundenkreises tätig wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Februar 1971 - VII ZR 122/69, WM 1971, 563).*)
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IBRRS 2006, 1933
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.05.2006 - II ZR 27/05
1. Der Anspruch auf Abfindung nach § 305 AktG ist kein wertpapiermäßig in der Aktie verkörpertes Mitgliedschaftsrecht, sondern ein schuldrechtlicher Anspruch auf der Grundlage des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages gegen das herrschende Unternehmen.*)
2. Der Abfindungsanspruch entsteht aufgrund des Beherrschungs- und/ oder Gewinnabführungsvertrages stets originär in der Person eines jeden außenstehenden Aktionärs.*)
3. Nach dem Ende des Unternehmensvertrages kann die Rechtsstellung eines außenstehenden Aktionärs i.S. von § 305 AktG nicht mehr neu erworben werden. Das gilt auch im Fall des sog. vertragsüberdauernden Spruchverfahrens. In dieser Konstellation gilt der materiell-rechtliche Fortbestand der Abfindungsberechtigung während der Anhängigkeit des Spruchverfahrens (BGHZ 135, 374) nur zugunsten der im Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages vorhandenen außenstehenden Aktionäre, nicht hingegen für künftige Erwerber von Aktien der ehemals abhängigen Gesellschaft.*)
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IBRRS 2006, 1920
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 65/03
Die Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in ein und denselben Vertrag ist grundsätzlich zulässig. Führt die Verwendung mehrerer Klauselwerke jedoch dazu, dass unklar ist, welche der darin enthaltenen konkurrierenden Regelungen gelten soll, kann keine der Bestimmungen angewendet werden mit der Folge, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung kommen.*)
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IBRRS 2006, 1907
![ARGE ARGE](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Dresden, Beschluss vom 08.06.2006 - 13 W 653/06
1. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ein zum Gesellschaftsvermögen gehörender Anspruch nicht mehr durch die Gesellschafter in notwendiger Streitgenossenschaft gemäß § 62 Abs. 1 2. Fall ZPO verfolgt werden.*)
2. Haben die Gesellschafter einer (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit einen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Anspruch verfolgt, ist die Rubrumsberichtigung der richtige Weg, die geänderte rechtliche Sicht auf den konkreten Rechtsstreit zu übertragen.*)
3. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters führt hiernach nicht zur Unterbrechung des Rechtsstreits gemäß § 240 ZPO.*)
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IBRRS 2006, 1887
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 123/03
1. Trotz der Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post, wonach sie keinen Vertrag über die Beförderung von Sendungen mit bestimmtem Inhalt (hier: ungefasste Edelsteine in einem Wert von mehr als 1.000 DM) schließe, kommt ein Beförderungsvertrag über eine an sich ausgeschlossene Sendung zustande, wenn die fragliche Sendung von Mitarbeitern der Post in Unkenntnis des Inhalts am Schalter entgegengenommen wird.*)
2. Die Regelung in Abschn. 6 Abs. 2 Satz 4 der AGB der Deutschen Post AG, wonach diese nicht für ausgeschlossene Sendungen gemäß Abschn. 2 Abs. 2 ihrer AGB haftet, stellt keine Leistungsbeschreibung dar und lässt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 435 HGB auch bei Verbotsgütern die volle Haftung der Deutschen Post AG unberührt.*)
3. Zur Haftungsabwägung, wenn die Deutsche Post AG beim Verlust einer Sendung ein grobes Verschulden i.S. von § 435 HGB trifft und der Absender hätte wissen müssen, dass die Deutsche Post AG die Sendung bei Angabe ihres Werts mit größerer Sorgfalt behandelt hätte.*)
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IBRRS 2006, 1870
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.04.2006 - II ZR 30/05
1. Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre.*)
2. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes nach § 20 Abs. 7 Satz 1 AktG für den Zeitraum der Nichterfüllung der Mitteilungspflicht erfasst - abgesehen von der Ausnahme in Satz 2 der Norm - alle aus der Aktie folgenden Mitgliedschaftsrechte. Darunter fällt insbesondere auch die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs nach § 245 Nr. 1, Nr. 2 AktG.*)
3. Ein Hauptversammlungsbeschluss, der unter Mitwirkung eines nach § 20 Abs. 7 AktG nicht stimmberechtigten Aktionärs gefasst wurde, ist nicht nichtig, sondern lediglich wegen Gesetzesverletzung nach § 243 Abs. 1 AktG anfechtbar.*)
4. Ein vom Versammlungsleiter festgestellter Hauptversammlungsbeschluss ist auch dann nicht nichtig, wenn er - weil sämtliche Aktionäre nach § 20 Abs. 7 AktG kein Stimmrecht hatten - "stimmlos" gefasst wurde.*)
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IBRRS 2006, 1865
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 57/03
1. Eine Anspruchsminderung gemäß § 254 BGB, § 425 Abs. 2 HGB im Hinblick darauf, dass der Versender einen Frachtführer mit der Transportdurchführung beauftragt, von dem er weiß oder zumindest hätte wissen müssen, dass es in dessen Unternehmen aufgrund von groben Organisationsmängeln immer wieder zu Verlusten kommt, setzt voraus, dass der konkrete Sachverhalt dem Versender Anlass für die Annahme bietet, der Unternehmer werde durch die ihm angetragenen Arbeiten überfordert, weil er die erforderliche Ausstattung oder die notwendige fachliche Kompetenz nicht besitze (Ergänzung zu BGHZ 149, 337, 355 f.).*)
2. Der Versender geht mit dem Verzicht auf weitergehende entgeltpflichtige Schutzvorkehrungen bewusst ein Verlustrisiko ein, das ihm anteilig zuzurechnen ist.*)
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IBRRS 2006, 1855
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.01.2006 - II ZR 135/04
1. Eine kombinierte Beschlussfassung ist nur zulässig, wenn diese Entscheidungsform in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. Der auf einer kombinierten Beschlussfassung beruhende Gesellschafterbeschluss ist erst mit der Feststellung des Beschlussergebnisses wirksam gefasst.*)
2. Eine Abstimmung im Wege des in der Satzung nicht vorgesehenen kombinierten Verfahrens führt stets - also auch bei Einvernehmen sämtlicher Gesellschafter - zur Nichtigkeit des Beschlusses.*)
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IBRRS 2006, 1744
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.05.2006 - II ZR 123/05
1. Die Tätigkeit als Treuhandgesellschafter ist keine Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 RBerG.*)
2. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht schon deshalb ein Bankgeschäft i.S. des § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, weil in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist, dass bei einem Liquiditätsengpass das Auseinandersetzungsguthaben ratenweise ausgezahlt werden darf.*)
3. Ein mit einer AG geschlossener stiller Gesellschaftsvertrag ist ein Teilgewinnabführungsvertrag i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG und wird deshalb grundsätzlich erst mit der Genehmigung der Hauptversammlung und der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Will sich der andere Vertragsteil mangels Vorliegens dieser Voraussetzungen von dem Vertrag lösen, muss er deutlich machen, dass der Widerruf oder die Kündigung gerade auf diesen Grund gestützt wird. Ein Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz kann nicht nachträglich in eine Lösung wegen Fehlens der Voraussetzungen der §§ 293 f. AktG umgedeutet werden.*)
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IBRRS 2006, 1742
![Insolvenzrecht Insolvenzrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 31.01.2005 - II ZR 240/02
1. Die mietweise Überlassung eines Grundstücks an eine GmbH kann eine eigenkapitalersetzende Leistung des Gesellschafters sein. In der Insolvenz über das Vermögen der GmbH hat der Insolvenzverwalter dann das Recht, das Grundstück für den vertraglich vereinbarten Zeitraum - bei einer mißbräuchlichen Zeitbestimmung für den angemessenen Zeitraum - unentgeltlich zu nutzen (Bestätigung von BGHZ 109, 55).*)
2. Wird dem Insolvenzverwalter dieses Recht durch eine Beschlagnahme des Grundstücks im Rahmen einer Zwangsverwaltung entzogen, hat der Gesellschafter den Wert des Nutzungsrechts zu ersetzen (Bestätigung von BGHZ 127, 1; 127, 17).*)
3. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter das Grundstück an den Zwangsverwalter vor Ablauf der Mietzeit herausgibt.*)
4. Der Ersatzanspruch setzt aber voraus, daß der Insolvenzverwalter das Grundstück, hätte er es nicht herausgegeben, tatsächlich hätte nutzen können, etwa im Wege der Untervermietung (Bestätigung von BGHZ 127, 1; 127, 17).*)
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IBRRS 2006, 1691
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 29.05.2006 - II ZB 5/06
In dem Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG ist die Rechtsbeschwerde kraft Gesetzes ausgeschlossen.*)
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IBRRS 2006, 1495
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.12.2005 - 20 W 315/05
1. Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft ist in das Handelsregister nicht der Gegenstand des Unternehmens der ausländischen Hauptniederlassung, sondern der Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung einzutragen.*)
2. Zu Firma und Unternehmensgegenstand der Zweigniederlassung einer in Großbritannien gegründeten private limited company by shares.*)
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IBRRS 2006, 1439
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Wx 210/05
1. Für die Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen "public limited company" in das Handelsregister ist die Vorlage eines Gesellschafterbeschlusses über die Gründung der Zweigniederlassung nicht erforderlich; damit kann das Registergericht auch nicht verlangen, dass ein solcher Beschluss vom "secretary" der Gesellschaft bestätigt wird.*)
2. In das Register ist nur der Gegenstand der Zweigniederlassung einzutragen, der hinreichend konkretisiert und individualisiert sein muss.*)
3. Das Registergericht ist nicht befugt zu überprüfen, ob die angemeldete Tätigkeit der Zweigniederlassung vom Gegenstand des Unternehmens umfasst ist.*)
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