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Derzeit 129.938 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 160 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 82 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

2 Urteile - (82 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 11. März

IBRRS 2024, 0761
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann fügt sich ein Vorhaben in eine uneinheitliche Umgebung ein?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2024 - 2 M 148/23

1. Ergibt die nähere Umgebung eines Vorhabens hinsichtlich der vorgefundenen Bauweise ein uneinheitliches Bild, das mangels einer erkennbaren Ordnung weder eine Einordnung als offene oder geschlossene Bauweise noch als eine abweichende Bauweise i. S. des § 22 Abs. 4 Satz 1 BauNVO zulässt, hält sich sowohl ein Gebäude mit als auch ein Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand innerhalb des durch das Vorhandene geprägten Rahmens und fügt sich damit - vorbehaltlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gebot der Rücksichtnahme – i. S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB hinsichtlich seiner Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.*)

2. Zur Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme wegen erdrückender Wirkung oder Verschattung des Nachbargrundstücks durch ein Vorhaben (hier verneint).*)

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Online seit 5. März

IBRRS 2024, 0739
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzung der höchstzulässigen Wohnungszahl in Wohngebäuden zulässig?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2024 - 1 KN 191/21

1. Ob eine Festsetzung zur höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden von der Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gedeckt ist, ist auch anhand der städtebaulichen Zielsetzungen der Ermächtigungsgrundlage zu beurteilen.*)

2. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB erlaubt es, bei der Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden nach Gebäudetypen, die im öffentlichen Baurecht anerkannt sind (Einzelhaus, Doppelhaus, Hausgruppe), zu unterscheiden. Das gilt jedenfalls bei der Festsetzung einer absoluten Höchstzahl.*)

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