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Hervorzuhebende Urteile zum Bauträgerrecht
1 Urteil - (2 in Alle Sachgebiete)
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 08.05.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt
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IBRRS 2025, 0958Beitrag in Kürze

Corona-Pandemie entbindet nicht von bauablaufbezogener Darstellung!
OLG München, Beschluss vom 23.05.2024 - 9 U 424/24 Bau
1. Will sich der Bauträger unter Verweis auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie von einem Verzugsvorwurf entlasten, hat er konkret vorzutragen, welcher seiner Arbeitsabläufe durch die Pandemie wann gestört wurde, wie lange die Störung andauerte und wie dies konkret die Fertigstellung der Arbeiten beeinflusst hat (sog. bauablaufbezogene Darlegung).
2. Der pauschale Verweis auf Personalausfälle und Lieferengpässe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genügt nicht, um das vermutete Vertretenmüssen des Bauträgers zu widerlegen.
