Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2007 - 12 U 86/06
1. Der Besteller kann einen Kostenvorschussanspruch nach § 637 Abs. 3 BGB solange geltend machen, wie das Selbstvornahmerecht nach § 637 Abs. 1 BGB oder der damit zusammenhängende Nacherfüllungsanspruch aus § 635 BGB besteht. Diese Rechte enden erst, wenn er den Rücktritt erklärt, mindert oder Schadensersatz geltend macht. Nach neuem Schuldrecht kommt einer Erklärung des Bestellers, nach Fristablauf eine Nachbesserung durch den Unternehmer abzulehnen, nicht diese Wirkung zu.
2. Fehler bei der Geltendmachung des Mangelbeseitigungsanspruchs (hier: unberechtigtes Verlangen einer bestimmten Art und Weise der Mangelbeseitigung) schließen den Kostenvorschussanspruchs dann nicht aus, wenn der Unternehmer seinerseits die Mangelbeseitigung unberechtigt verweigert.