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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3378; IMRRS 2021, 1260; IVRRS 2021, 0528
Mit Beitrag
Steuerrecht
Haftung des Grundstückseigentümers für Grundsteuerschulden?
VG Bayreuth, Beschluss vom 30.08.2021 - B 4 S 21.641
1. Die Grundsteuerschuld stellt eine öffentliche Last dar, die als dingliche Haftung nicht im Grundbuch erscheint.
2. Der Steuergläubiger (vorliegend die Gemeinde) ist nicht verpflichtet, den Erwerber eines Grundstücks von Amts wegen über Grundsteuerrückstände des Voreigentümer zu unterrichten.
3. Ein Grundstückseigentümer haftet dinglich für die Grundsteuer des Voreigentümers, wenn der Steueranspruch festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist.
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