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IBRRS 2018, 2889; IMRRS 2018, 1038
Mit Beitrag
Bauträger
Warmwasserversorgung nach Baubeschreibung nicht ausführbar: Schadensersatz!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.07.2017 - 2-32 O 248/16
1. Der Erwerber kann nach § 311a Abs. 2 Satz 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Bauträger die Warmwasserversorgung nach Baubeschreibung nicht ausführen kann (anfängliche Unmöglichkeit).
2. Der Bauträger muss sich vor Vertragsabschluss vergewissern, was technisch möglich ist. An die Erkundigungspflicht des Bauträgers sind hohe Anforderungen zu stellen.
3. Weicht die Leistung wegen technischer Unmöglichkeit von der vertraglich geschuldeten Leistung ab, sind die Mehr- bzw. Minderkosten auszugleichen. Die Wertdifferenz ist gegebenenfalls nach § 287 ZPO durch das Gericht im Wege der Schätzung zu ermitteln.
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