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IBRRS 2018, 0411; IMRRS 2018, 0137
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kosten für eine Ersatzvornahme wegen Verletzung von Pflichten aus einer notariellen Vereinbarung

OLG München, Urteil vom 08.11.2017 - 20 U 2048/17

1. Im Rahmen des § 684 BGB gelten zu Gunsten des Geschäftsherrn die Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung.

2. Rechtsverfolgungskosten, die durch die Geltendmachung eines nicht auf Schadensersatz gerichteten Anspruchs entstehen, können nur unter den Voraussetzungen des Verzugs, einer Pflichtverletzung, einer unerlaubten Handlung oder der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt werden.

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