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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2871; IMRRS 2017, 1200
Immobilien
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Wann wird der vom Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis fällig?
BGH, Urteil vom 12.05.2017 - V ZR 210/16
Ist zusammen mit einem Grundstückskaufvertrag die Auflassung erklärt worden, führt dies bei Ausübung eines Vorkaufsrechts in der Regel dazu, dass der von dem Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis erst fällig wird, wenn die Auflassung ihm gegenüber erklärt worden ist. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Mitbeurkundung der Auflassung nicht (auch) der Sicherung des Käufers, sondern nur der Erleichterung der Vertragsabwicklung dienen sollte.*)
