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IBRRS 2016, 0675; IMRRS 2016, 0432
Öffentliches Recht
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Mieter zahlen Abfallentsorgungsgebühren nicht: Eigentümer haftet!
VG Neustadt, Urteil vom 25.02.2016 - 4 K 810/15
1. Werden die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht von den Mietern beglichen, so kann die Behörde nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern fordern.
2. Auch wenn die Behörde regelmäßig die Abfallgebühren primär gegenüber den Mietern/Pächtern geltend gemacht hatte, ist diese Verwaltungspraxis nicht geeignet, ein entgegenstehendes schutzwürdiges Vertrauen der Eigentümerin zu begründen, sofern - wie hier - die kommunale Abfallsatzung es ermöglicht, auch die Grundstückseigentümer zu diesen Gebühren als Gesamtschuldner heranzuziehen. Eine Verwirkung ist demnach in diesem Fall ausgeschlossen.
