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Online seit 20. März
Verwaltungsvereinbarungen zum Sozialen Wohnungsbau 2026 und 2027 in Kraft getreten
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Die Verwaltungsvereinbarungen für den Sozialen Wohnungsbau und das Junge Wohnen für die Programmjahre 2026 und 2027 sind in Kraft getreten. Alle 16 Bundesländer haben die Vereinbarungen unterzeichnet. Im Programmjahr 2026 stellt der Bund den Ländern insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen. Für das Programmjahr 2027 sollen die Programmmittel weiter aufwachsen auf insgesamt fünf Milliarden Euro. Davon sollen die Programmmittel für das Junge Wohnen auf eine Milliarde Euro verdoppelt werden.
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