Nachrichten zum Bauträgerrecht
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Vor Einzug ins Traumhaus: Erst abnehmen, dann einziehen
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Der Einzug ins neue Eigenheim ist für Bauherren ein lang ersehnter Moment - doch er sollte nicht überstürzt erfolgen. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) rät dringend dazu, das Haus erst nach einer förmlichen und sorgfältigen Abnahme zu beziehen. Immer wieder beobachten die Experten der Verbraucherschutzorganisation, dass Bauherren vorschnell einziehen, ohne ihr neues Zuhause ordnungsgemäß abgenommen zu haben - mit gravierenden rechtlichen Folgen.
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