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Nachrichten zum Bauträgerrecht


Online seit 2024

Sommer-Serie: Auf gutem Grund - Teil 1: Kostenrisiko Baugrund
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© kunst-mp - iStock
Wer ein Neubauvorhaben in Angriff nimmt, hat normalerweise eine genaue Vorstellung von seinem Projekt und dessen künftiger Ausstattung - sowie vom dafür erforderlichen Kostenrahmen. Doch bei der Planung der Finanzierung gerät häufig ein im Wortsinn grundlegender Faktor gern aus dem Blick: der Baugrund, auf dem das Haus errichtet werden soll. Gerade im Schlüsselfertigbau gehen private Bauherren häufig davon aus, dass sich das beauftragte Bauunternehmen um Aushub und Bebaubarkeit des Bodens kümmert und diese Leistungen im Komplettpreis bereits berücksichtigt hat. Doch das ist in der Regel nicht der Fall: Im Komplettpreis enthalten ist grundsätzlich immer nur das, was vorher auch vertraglich vereinbart wurde. Jede Zusatzleistung kostet extra. Und falls im Bauvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt das so-genannte Baugrundrisiko überwiegend bei den Bauherren.
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