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Heizungsgesetz und Wärmeplanung: Flüssiggaswirtschaft fordert gleiche Startbedingungen für Stadt und Land
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Ungleicher könnten die Anforderungen nicht sein: Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes legt fest, dass bestehende Wärmenetze ab dem 01.01.2030 lediglich zu einem Anteil von 30 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Der Entwurf des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz - GEG) dagegen verlangt von Hauseigentümern, die sich dezentral mit Wärme versorgen müssen, ab dem nächsten Heizungseinbau 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen ...
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