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Beauftragung eines Anwalts bedarf keiner Alternativangebote BGH, 18.07.2025 - V ZR 76/24 VolltextObjekt- und Fachplaner haften für Planungsmängel gesamtschuldnerisch! OLG Naumburg, 29.04.2025 - 2 U 40/24 VolltextErst die Leistung, dann die Vergütung! OLG Schleswig, 25.07.2025 - 1 U 16/24 VolltextAufklärungsverlangen muss konkret und positionsbezogen sein! VK Nordbayern, 28.07.2025 - RMF-SG21-3194-10-28 VolltextBaugenehmigung erteilt: Kein Vorschuss für Neuerstellung der Statik! OLG Celle, 17.02.2025 - 6 U 80/23 Volltext
Zeitschriftenschau: Erforderliche Mitwirkungshandlung unterlassen: Besteller haftet auf Schadensersatz! IBR-BeitragZeitschriftenschau: Rechtzeitige Vorlage von Ausführungsplänen ist keine Vertragspflicht des Bestellers! IBR-BeitragOLG Hamm: Auslagenvorschuss zu niedrig: Hinweisen, beziffern und Bearbeitung einstellen! IBR-Beitrag
Mitteilung behinderungsbedingt fortgeschriebener Bauzeiten als Anordnung? LangaufsatzLG Frankfurt/Main: Dachziegel fällt auf Auto: Verwalter haftet! IMR 2025, 369LG Frankenthal: Verbraucher-Auftraggeber wird nicht belehrt: Unternehmer setzt 19.000 Euro "in den Sand"! IBR 2025, 452
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OLG München: Eigentumsverschaffung beim Bauträgervertrag trotz ausstehender Vergütung! IBR-BeitragOLG München: Erteilte Baugenehmigung aufgehoben: Zahlungsanspruch bleibt fällig! IBR-BeitragOLG München/BGH: Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter! IBR-BeitragOLG München: Erdarbeiten beginnen mit dem "ersten Spatenstich"! IBR-BeitragOLG Saarbrücken: Muffiger Geruch = Sachmangel? IMR-BeitragOLG Schleswig: Fehlende Baugenehmigung verschwiegen: Wann verjähren die Mängelansprüche? IMR-BeitragOLG Schleswig: Muss ein "Zusatzvertrag" über Ausbauleistungen notariell beurkundet werden? IBR-Beitrag
OLG München: 8,5% Restkaufpreis wegen Mängeln ausstehend: Bauträger muss Eigentum umschreiben! VolltextOLG München: Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter! VolltextOLG München: Erdarbeiten beginnen mit dem „ersten Spatenstich"! VolltextOLG Celle: Haupthahn nicht zugedreht: Versicherung muss nur zwei Drittel des Schadens tragen Volltext
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Bestand kauft, der muss innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Übernahme den sogenannten Nachrüstpflichten nachkommen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Nachrüstpflichten sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschrieben.
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