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Keine Altreifen auf Grundstück lagern
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine vom Regierungspräsidium Gießen erlassene Stilllegungs- und Beseitigungsverfügung für ein illegales Altreifenlager auf einem Grundstück in Großen-Linden per Eilbeschluss bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Reifen nicht wie vom Antragsteller vorgetragen um Wirtschaftsgüter, sondern um Abfall. Diesem ist es nunmehr untersagt, auf seinem Grundstück weitere Altreifen oder andere Abfälle zu lagern.
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