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Nachrichten zum Bauträgerrecht
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Hausverwalter brauchen eine Gewerbeerlaubnis

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"Am 1. März 2019 endet für Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, sollte sich also sputen." Darauf macht Markus Jugan, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Verwalter beim Immobilienverband IVD, aufmerksam. Um die Erlaubnis bei der Gewerbeaufsichtsbehörde zu erlangen, seien zahlreiche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen einzureichen, deren Beschaffung erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nehme.
