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Nach Verfassungsgerichtsurteil: Grundsteuer darf das Wohnen nicht verteuern

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Nach dem heutigen (10.04.2018) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer warnte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland davor, das Wohnen durch eine verkehrswertbezogene Grundsteuerreform zu verteuern. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erinnerte die Politik an ihr Versprechen, dass eine Reform unterm Strich keine höhere Steuerbelastung für die Bürger mit sich bringen dürfe. "Eine zügige und rechtssichere Reform ist nur mit einer rein flächenbasierten Grundsteuer denkbar. 35 Millionen Immobilien können nicht in dem vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitraum von fünf Jahren neu bewertet werden."