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Nachrichten zum Bauträgerrecht
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Mängel am Gemeinschaftseigentum: Erwerber kann ohne Ermächtigung durch die WEG klagen!

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Geht es um Mängel am Gemeinschaftseigentum, kann ein Wohnungskäufer nach der bisherigen Rechtsprechung des V. Senats des BGH Gewährleistungsrechte gegen den Bauträger nur gerichtlich geltend machen, wenn er zuvor durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zur entsprechenden Prozessführung ...
