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VPB: Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen
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Ende Mai müssen die Bundesbürger wieder ihre Steuererklärung abgeben. Was viele immer noch nicht nutzen oder wissen: Sie können dabei einen Teil ihrer Handwerkerrechnungen steuermindernd geltend machen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zwanzig Prozent von insgesamt 6.000 Euro Handwerkerrechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind immerhin 1.200 Euro.
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