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VPB: Fristen im Feuerstättenbescheid ernst nehmen!
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(06.03,2013) Seit 1. Januar 2013 können Hausbesitzer einen freien Schornsteinfeger mit dem Kehren und Messen ihrer Heizungen, Kamine und Öfen beauftragen. Grundlage der Aufträge ist der sogenannte Feuerstättenbescheid, den der Bezirksschornsteinfeger ausstellt. In diesem Bescheid, einem amtlichen Dokument, steht genau, wann welche Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten an der Liegenschaft erledigt werden müssen.
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