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2. Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Verkehrssicherungspflicht besteht nicht uneingeschränkt. Sie setzt eine konkrete Gefahrenlage...
Bauträger trägt das Baugrundrisiko!
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2022; BGH, Beschluss vom 24.04.2024
1. Um einen Annahmeverzug des Erwerbers mit einer fertig gestellten Leistung darzulegen, muss der Bauträger vortragen, wann welcher Leistungsstand erreicht wurde. Der Vortrag, die Leistung sei abnahmereif, reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn der Erwerber durch... IBR-Beitrag (Online seit 9. September)
Fehlende Bebaubarkeit = Sachmangel?
LG Krefeld, Urteil vom 06.06.2024
Die fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht kann ein Sachmangel sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Parteien im Grundstückskaufvertrag die Bebaubarkeit vorausgesetzt haben oder der Verkäufer die Bebaubarkeit zugesichert hat (BGH, IBR... IMR-Beitrag (Online seit 9. September)
Zugehörige Dokumente:
Verzugseintritt kann nicht durch AGB hinausgeschoben werden!
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2022; BGH, Beschluss vom 24.04.2024
Die Klausel in einem vom Bauträger vorformulierten Bauträgervertrag, wonach der Erwerber dem Bauträger bei Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins eine angemessene Nachfrist von zumindest zwei Monaten schriftlich zu setzen hat, ist intransparent... IBR-Beitrag (Online seit 6. September)
Beitrag in Kürze
Unternehmer kann Zahlung der Umsatzsteuer vom Bauträger verlangen - trotz Festsetzungsverjährung!
BGH, Urteil vom 25.07.2024
Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass es - etwa wegen eingetretener Festsetzungsverjährung... Volltext (Online seit 4. September)
Delegation von Verkehrssicherungspflichten Inhalt und Umfang des Winterdienstes
LG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2024
1. Verkehrssicherungspflichten können auf einen Dritten übertragen werden.2. Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Verkehrssicherungspflicht besteht nicht uneingeschränkt. Sie setzt eine konkrete Gefahrenlage...
IMR-Beitrag (Online seit 3. September)
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