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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 520/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 4110; IMRRS 2017, 1703; IVRRS 2017, 0663
ProzessualesProzessuales
Wie werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens geltend gemacht?

BGH, Urteil vom 10.10.2017 - VI ZR 520/16

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1345; IMRRS 2022, 1422; IVRRS 2022, 0497
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage gegenüber Leistungsklage subsidiär?

BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20

1. Eine allgemeine Subsidiarität einer Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage besteht nicht. Trotz möglicher Leistungsklage kann das Feststellungsinteresse bejaht werden, wenn schon ein Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, weil der Beklagte erwarten lässt, dass er bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird.

2. Einer auf Feststellung der Eintrittspflicht eines Versicherers gerichteten Klage eines Versicherungsnehmers kann grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn in den Versicherungsbedingungen die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Klärung der Schadenhöhe vorgesehen ist.

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IBRRS 2017, 4110; IMRRS 2017, 1703; IVRRS 2017, 0663
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens geltend gemacht?

BGH, Urteil vom 10.10.2017 - VI ZR 520/16

Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO - und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage - nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.*)

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2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Anspruch auf Schadensersatz ( Rn. 211-212)

a) Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ( Rn. 209-210)