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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 176/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 1362; IMRRS 2010, 0936
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Rechtsverletzung durch Installation von Überwachungskameras?

BGH, Urteil vom 16.03.2010 - VI ZR 176/09

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 5193; IMRRS 2011, 3793
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überwachung des Gemeinschaftseigentums mit Kameras

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 265/10

Zur Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück das Persönlichkeitsrecht des Grundstücksnachbarn beeinträchtigt.

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IBRRS 2011, 1996; IMRRS 2011, 1440
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträglicher Einbau einer Videoanlage

BGH, Urteil vom 08.04.2011 - V ZR 210/10

Der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau kann gemäß § 22 Abs. 1 WEG verlangt werden, wenn die Kamera nur durch Betätigung der Klingel aktiviert wird, eine Bildübertragung allein in die Wohnung erfolgt, bei der geklingelt wurde, die Bildübertragung nach spätestens einer Minute unterbrochen wird und die Anlage nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglicht. Die theoretische Möglichkeit einer manipulativen Veränderung der Anlage rechtfertigt nicht die Annahme einer über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehenden Beeinträchtigung. Ein Nachteil liegt erst vor, wenn eine Manipulation aufgrund der konkreten Umstände hinreichend wahrscheinlich ist.*)




IBRRS 2010, 1362; IMRRS 2010, 0936
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Rechtsverletzung durch Installation von Überwachungskameras?

BGH, Urteil vom 16.03.2010 - VI ZR 176/09

Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.*)

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IBRRS 2010, 3325; IMRRS 2010, 2435
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarrecht - Rechtsverletzung durch Installation von Überwachungskameras?

LG Potsdam, Urteil vom 22.04.2009 - 13 S 9/09

Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.

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1 Nachricht gefunden
Grundstücksbesitzer dürfen ihre Immobilie nicht uneingeschränkt überwachen
(12.04.2011) Die moderne Elektronik ermöglicht Haus- und Grundbesitzern eine nahezu lückenlose Überwachung ihrer Immobilie. Überall können heute - vergleichsweise preiswert und auch sehr unauffällig Videokameras angebracht werden. Die Geräte liefern dann fortwährend Bilder in das heimische Wohnzimmer von dem, was draußen vor sich geht.
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2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

VII. Beispielsfälle (BGB § 543 Rn. 116-117)